{"id":92,"date":"2008-01-08T15:41:26","date_gmt":"2008-01-08T14:41:26","guid":{"rendered":"http:\/\/www.burks.de\/burksblog\/2008\/01\/08\/journalisten-geheimnistrager-zweiter-klasse-2\/"},"modified":"2008-01-08T16:04:01","modified_gmt":"2008-01-08T15:04:01","slug":"journalisten-geheimnistrager-zweiter-klasse-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.burks.de\/burksblog\/2008\/01\/08\/journalisten-geheimnistrager-zweiter-klasse-2","title":{"rendered":"Journalisten: Geheimnistr\u00e4ger zweiter Klasse"},"content":{"rendered":"<p><em>Die Journalistenverb\u00e4nde <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/100709\">jammern<\/a>, das jetzt in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung degradiere sie zu &#8222;Berufsgeheimnistr\u00e4gern zweiter Klasse&#8220;, &#8222;<a href=\"http:\/\/www.sueddeutsche.de\/computer\/artikel\/648\/140351\/\">kastriere<\/a>&#8220; die Pressefreiheit ), unterh\u00f6hle den Informantenschutz und lasse die Quellen versiegen. Wahr ist das nicht unbedingt &#8211; und die notwenigen Konsequenzen zieht auch kaum jemand. <\/em><\/p>\n<p>Der Informantenschutz war der Obrigkeit schon immer ein Dorn im Auge und musste immer wieder &#8211; bis in die j\u00fcngste Zeit &#8211; erk\u00e4mpft werden. Wer sich auf gesetzliche Garantien verl\u00e4sst, verkennt das grundlegende Problem: Der juristische Schutz derjenigen, die die Presse \u00fcber Interna informieren, ist prinzipiell l\u00f6chrig, nur sehr vage formuliert und wird sich niemals so festklopfen lassen, dass Informationen unbelauscht oder ungefiltert flie\u00dfen k\u00f6nnen. Die Strategie der Medienverb\u00e4nde, auf ihre vermeintlichen bisherigen Privilegien als &#8222;Berufsgeheimnistr\u00e4ger&#8220; zu pochen, ist daher verfehlt und wird langfristig scheitern. Journalisten interessierten sich ohnehin bisher oft nur <a href=\"http:\/\/www.newsroom.de\/news\/detail\/432729\">m\u00e4\u00dfig<\/a> f\u00fcr das Thema Vorratsatenspeicherung. <\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/\"><img decoding=\"async\" src=\"http:\/\/www.burks.de\/burksblog\/pix\/2008\/080108_1.jpg\" alt=\"vorratsdatenspeicherung\" border=\"0\" hspace=\"5\" vspace=\"5\" width=\"480\" \/><\/a><\/p>\n<p align=left>\n<p><strong>Die so genannten Geheimnistr\u00e4ger scheinen keine Geheimnisse zu haben.<\/strong><\/p>\n<p>Die beiden konkurrierenden Verb\u00e4nde der Zeitungsverleger <a href=\"http:\/\/www.bdzv.de\/\">BDZV<\/a> und <a href=\"http:\/\/www.vdz.de\/\">VDZ<\/a>  <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/98760\">beklagen<\/a>, dass bei Journalisten &#8222;nur im Einzelfall eine Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitspr\u00fcfung erfolgen&#8220; solle, falls ihre Verbindungsdaten abgerufen werden sollen, im Gegensatz zu  Abgeordneten, Geistlichen und Strafverteidigern, deren Daten f\u00fcr staatliche Lauscher relativ tabu sind. Kein Informant werde k\u00fcnftig noch reden, wenn Telefonnummer, E-Mail-, IP-Adresse und seine Standortdaten ebenso erfasst w\u00fcrden wie auch Zeitpunkt und Dauer des Kontakts. <\/p>\n<p>Aber haben die Informanten bisher ihre Geheimnisse per elektronischer Postkarte verschickt? Die Gesetzeslage ist seit zwei Jahren eindeutig: Nach \u00a7 110 des <a href=\"http:\/\/bundesrecht.juris.de\/tkg_2004\/__110.html\">Telekommunikationsgesetzes<\/a> und der Telekommunikation-<a href=\"http:\/\/bundesrecht.juris.de\/bundesrecht\/tk_v_2005\/gesamt.pdf\">\u00dcberwachungsverordnung<\/a> m\u00fcssen alle gr\u00f6\u00dferen Provider Schnittstellen zum Abh\u00f6ren und Mitschneiden von E-Mails in Echtzeit bereitstellen. Die Inhalte der Kommunikation sind also kein Geheimnis mehr, da die deutschen Journalisten sich in der Regel weigern, ihre E-Mails zu verschl\u00fcsseln oder ihren Informanten das zu erm\u00f6glichen. Die so genannten Geheimnistr\u00e4ger scheinen keine Geheimnisse zu haben. Sogar die selbst ernannten Investigativ-P\u00e4pste von <a href=http:\/\/www.netzwerkrecherche.de\/\">Netzwerk Recherche<\/a> machen keine Ausnahme: Die Vorzeige-Journalisten Dr. <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Thomas_Leif\">Thomas Leif<\/a>, Chefreporter beim SWR Mainz, und <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Hans_Leyendecker\">Hans Leyendecker<\/a>, Leitender Redakteur der S\u00fcddeutschen Zeitung, nutzen E-Mail noch wie zu Zeiten des guten alten Bakelit-Telefons. <\/p>\n<p>Auch die Redaktion von <a href=\"http:\/\/www.cicero.de\/\">Cicero<\/a> scheint trotz der Durchsuchung und <a href=\"http:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/pressemitteilungen\/bvg07-021.html\">Beschlagnahme<\/a> von Dokumenten unbelehrbar: Wollte man dort Geheimnisse ausplaudern, ist man auf elektronischem Weg weiterhin ungesch\u00fctzt. Die <a href=\"http:\/\/www.ftd.de\/politik\/deutschland\/:Wie%20Daten\/277043.html\">FAZ<\/a> meint es gut und empfiehlt sogar Anonymisierungsdienste, aber die Ratschl\u00e4ge zur E-Mail-Kommunikation sind blo\u00dfer Unfug und nicht praktikabel. Von Verschl\u00fcsselung scheint man noch nie etwas geh\u00f6rt zu haben. Der in Br\u00fcssel arbeitende Journalist <a href=\"http:\/\/www.ddrewes.de\/\">Detlef Drewes<\/a> und Kinderschutz-&#8222;<a href=\"http:\/\/tinyurl.com\/25oppc\">Experte<\/a>&#8220; sagte in einer <a href=\"http:\/\/de.youtube.com\/watch?v=Rh0UPPpTO6E\">Zapp-Sendung<\/a>, er m\u00fcsse jetzt immer \u00f6fter das Auto benutzen, da in Belgien die Vorratsdatenspeicherung schon Realit\u00e4t sei; die Quellen f\u00fcr Journalisten versiegten. &#8222;Die Mauer wird auf Seiten der Informaten gezogen&#8220; und die Informanten z\u00f6gen sich zur\u00fcck aus Angst. Das darf getrost bezweifelt und als Wichtigtuerei bezeichnet werden: Auch f\u00fcr potenzielle Whisteblower in Beh\u00f6rden g\u00e4be es &#8222;im Notfall&#8220; Internet-Cafes, private Rechner f\u00fcr Anonymisierungsdienste und Verschl\u00fcsselung oder die M\u00f6glichkeit, E-Mails <a href=\"http:\/\/www.awxcnx.de\/handbuch.htm\">anonym zu schicken<\/a>. <\/p>\n<p>Gerd Appenzeller schreibt im <a href=\"http:\/\/www.tagesspiegel.de\/zeitung\/Titelseite;art692,2417187\">Tagesspiegel<\/a>: Journalisten &#8222;konnten bisher wegen der garantierten Vertraulichkeit ihrer Arbeit darauf bauen, dass ihre Kommunikationswege gesch\u00fctzt waren.&#8220; Das ist eine Zweckl\u00fcge und angesichts der zahlreichen <a href=\"http:\/\/www.djv.de\/Redaktionsgeheimnis.869.0.html\">Durchsuchungen<\/a> von Redaktionen in den letzten Jahren ein wenig realit\u00e4tsfremd: Was n\u00fctzt das Redaktionsgeheimnis freien Journalisten, was n\u00fctzt es den Informanten, wenn ihre E-Mails ohnehin vorher gelesen werden? Wer kann garantieren, dass Informationen auf dem Rechner eines Journalisten bleiben und nicht beschlagnahmt werden, auch wenn das im nachhinein f\u00fcr rechtswidrig erkl\u00e4rt wird? Informanten konnten bisher, nutzten sie das Internet nicht professionell, mitnichten darauf vertrauen, dass etwas geheim blieb. Wer erst jetzt &#8211; angesichts der Vorratsdatenspeicherung &#8211; meint, die Pressefreiheit in Gefahr zu sehen, muss sich fragen lassen, ob erst ein <a href=\"http:\/\/www.educat.hu-berlin.de\/publikation\/student\/kryptologie\/recht.html\">Verbot der Verschl\u00fcsselung<\/a> kommen muss, dass Journalisten sich um die Sicherheit ihrer Daten und die ihrer Informanten sorgen. <\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/\"><img decoding=\"async\" src=\"http:\/\/www.burks.de\/burksblog\/pix\/2008\/080108_2.jpg\" alt=\"vorratsdatenspeicherung\" border=\"0\" hspace=\"5\" vspace=\"5\" width=\"480\" \/><\/a><\/p>\n<p align=left>\n<p><strong>Der Staat ist immer daran interessiert gewesen, wer mit wem wor\u00fcber kommuniziert hat.<\/strong><\/p>\n<p>Das Problem des Informantenschutzes gab es schon, seitdem man von freier Presse reden kann. Die Vorratsdatenspeicherung gie\u00dft unter dem Vorwand des Kampfes gegen den Terrorismus eine deutsche Tradtion in Gesetzesform, in die sich sowohl die rot-gr\u00fcne als auch die jetzige Regierung <a href=\"http:\/\/www.vidiac.com\/video\/f\/b2773d12-fa55-4aa2-ad2b-99e20088e22f.htm\">gestellt haben<\/a>: Der Staat ist immer daran interessiert gewesen, wer mit wem wor\u00fcber kommuniziert hat. Auch die juristischen Argumente pro und contra dAbh\u00f6ren, Belauschen und Protokollieren der Kontakte von Journalisten sind seit 200 Jahren vergleichbar. Bis Mitte des 18. Jahrhunderts mu\u00dfte in Deutschland sogar mit Folter rechnen, wer Angaben \u00fcber &#8222;die Herkunft von Druckschriften&#8220; in seinem Besitz verweigerte, schreibt <a href=\"http:\/\/medien-kunst-industrie.bawue.verdi.de\/kontakte\/wolfgang_schimmel\">Wolfgang Schimmel<\/a> in &#8222;Das <a href=\"http:\/\/www.land.lu\/html\/dossiers\/dossier_medias\/redaktionsgeheimnis_280599.html\">Redaktionsgeheimnis<\/a>&#8222;. <\/p>\n<p>Nach der Abschaffung der Zensur im Gefolge der Revolution 1848 blieb der Zeugniszwang das einzige und beste Mittel f\u00fcr die Obrigkeit, um sich mit der Presse anzulegen. Schon im 19. Jahrhundert diente die erzwungene Aussage von Journalisten als Repressionsinstrument, &#8222;undichte Stellen&#8220; aufzusp\u00fcren und diese einzusch\u00fcchtern. Der juristisch durchsetzbare Zwang, etwas \u00fcber die Informanten der Presse  zu erfahren, war &#8222;der gewisserma\u00dfen generalpr\u00e4ventive Versuch, Kritik an den bestehenden Zust\u00e4nden durch Einsch\u00fcchterung zu verh\u00fcten.&#8220; &#8222;Zeugniszwang&#8220; &#8211; wer mit wem geredet hat &#8211; ist also nur ein altmodisches Wort f\u00fcr Vorratsdatenspeicherung. <\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.jusline.de\/index.php?cpid=0920e51183510618590069d5c148aec4&#038;feed=14108\">Dirk Dunkhaase<\/a> hat in seinem vor einem Jahrzehnt erschienenen Standardwerk &#8222;Das Pressegeheimnis&#8220; zahlreiche historische Beispiele dokumentiert. Zur Kaiserzeit ging die Justiz 1875 gegen die &#8222;<a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Frankfurter_Zeitung\">Frankfurter Zeitung und Handelsblatt<\/a>&#8220; vor. Nicht nur vier Redakteure wurden verhaftet, sondern auch der Verleger <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Leopold_Sonnemann\">Leopold Sonnemann<\/a>, Reichstagsabgeordneter der &#8222;<a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Deutsche_Volkspartei_%28Deutsches_Kaiserreich%29\">Deutschen Volkspartei<\/a>&#8222;. Sonnemann hatte sich bei der Beratung des Reichspressegesetzes ein Jahr zuvor davor eingesetzt, den Zeugniszwang ganz abzuschaffen. Auch das Argument, der Zwang, die Informanten preiszugeben, sei notwendig, um die T\u00e4ter schwerer Straftaten zu ermitteln, wurde schon bei den Beratungen zum <a href=\"http:\/\/www.dhm.de\/lemo\/objekte\/pict\/z465_1874_02\/index.html\">Reichspressegesetz<\/a> immer wieder debattiert &#8211; <a href=\"http:\/\/www.abgeordnetenwatch.de\/index.php?cmd=223&#038;q=wiefelsp%FCtz+vorratsdatenspeicherung\">\u00e4hnlich wie heute<\/a>. <\/p>\n<p>In der <a href=\"http:\/\/www.dhm.de\/lemo\/html\/weimar\/verfassung\/index.html\">Verfassung<\/a> der Weimarer Republik kam die Pressefreiheit gar nicht vor. Die &#8222;freie Meinungs\u00e4u\u00dferung&#8220; war zwar allgemein gesch\u00fctzt, &#8222;innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze&#8220;, was das konkret bedeutete, war in der Rechtsprechung heftig umstitten. Ber\u00fcchtigt war der so genannten &#8222;Diktaturvorbehalt&#8220; des <a href=\"http:\/\/www.dhm.de\/lemo\/html\/dokumente\/verfassung\/index.html\">Artikel 48 II<\/a>: Der Reichspr\u00e4sident dufte, &#8222;wenn im Deutschen Reiche die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gest\u00f6rt oder gef\u00e4hrdet wird&#8220;, die wesentlichen Grundrechte au\u00dfer Kraft setzen, darunter auch die Meinungsfreiheit nach Artikel 118 sowie den Artikel 117: &#8222;Das Briefgeheimnis sowie das Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis sind unverletzlich&#8220;. <\/p>\n<p>Erstmalig gew\u00e4hrleistete die Strafproze\u00dfordnung von 1926 (\u00a7 53 StPO) ein Zeugnisverweigerungsrecht f\u00fcr &#8222;Redakteure, Verleger und Drucker einer periodischen Druckschrift sowie die bei der technischen Herstellung der Druckschrift besch\u00e4ftigten Personen \u00fcber die Person des Verfassers oder Einsernder einer Ver\u00f6ffentlichung strafbaren Inhaltes.&#8220; Die Formulierung hatte zwei nicht unwesentlichen Haken: Unver\u00f6ffentlichte Artikel fielen nicht unter das Zeugnisverweigerungsrecht, und der Journalist durfte nur dann \u00fcber seine Informanten schweigen, wenn der Artikel strafbar war, nicht jedoch, wenn nur der Verdacht der Strafbarkeit bestand. <\/p>\n<p>Schon in den Jahren vor der nationalsozialistischen Machtergreifung wurde die Pressefreiheit durch immer weitere Gesetze ad absurdum gef\u00fchrt; Zensur war fast an der Tagesordnung &#8211; allein 1931 wurden in Preu\u00dfen 227 Zeitungen verboten. Die &#8222;Verletzung des Dienstgeheimnisses&#8220;, der heutige <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/353b.html\">\u00a7 353b<\/a> des StGB , wurde aber erst von den Nationalsozialisten 1936 eingef\u00fchrt und mit Strafe bedroht. Das Zeugnisverweigerungsrecht und auch der rudiment\u00e4r vorhandene Beschlagnahmeschutz blieben w\u00e4hrend des Nationalsozialismus in Kraft; da aber keine freie Presse existierte, war das reine Theorie. <\/p>\n<p>In der Nachkriegszeit stellte erst das Dritte Strafrechts\u00e4nderungsgesetz (der neue \u00a7 53 I StPO) aus dem Jahr 1953 die Journalisten etwas besser als die alte Fassung aus dem Jahr 1926: Der Kreis der Personen, die \u00fcber ihre Informanten schweigen durften, wurde erweitert, auch Rundfunkmitarbeiter fielen darunter, und freie Journalisten &#8211; Verfasser und Einsender von Artikeln. Absurd war jedoch das Vorschrift, dass nur die Person des Informanten verschwiegen werden durfte. Auf Verlangen der Justiz musste der Journalist den Inhalt der Information preisgeben. Bis heute ist jedoch der Informant dem Journalisten v\u00f6llig ausgeliefert: Allein der Angeh\u00f6rige der Presse entscheidet, ob er gegen\u00fcber der Justiz schweigt. Eine juristisch fixierte Schweigepflicht wie die der Geistlichen, Psychologen, Rechtsanw\u00e4lte und der \u00c4rzte nach <a href=\"http:\/\/bundesrecht.juris.de\/stgb\/__203.html\">\u00a7 203<\/a> des Strafgesetzbuches existiert nicht. <\/p>\n<p>Erst das <a href=\"http:\/\/www.servat.unibe.ch\/law\/dfr\/bv020162.html\">Spiegel-Urteil<\/a> des Bundesverfassungsgerichts vom August 1966 begr\u00fcndete das &#8222;Redaktionsgeheimnis&#8220; so, dass es als Bestandteil der Pressefreiheit relativ eindeutig definiert war. Darin hei\u00dft es, dass die Presse f\u00fcr die moderne Demokratie unentbehrlich sei, weil der Br\u00fcger, wolle er politische Entscheidungen treffen, &#8222;umfassend informiert&#8220; sein m\u00fcsse. Er m\u00fcsse aber auch die Meinungen kennen und gegeneinander abw\u00e4gen k\u00f6nnen, die andere sich gebildet haben. Die Presse beschaffe die dazu n\u00f6tigen Informationen und wirke als &#8222;orientierende Kraft&#8220;. Gesch\u00fctzt werden sollen laut Bundsverfassunggericht alle &#8222;der typischen Pressearbeit zuzurechnenden Verhaltensweisen&#8220;, das hei\u00dft: Informationen zu beschaffen, diese und auch Meinungen zu verbreiten. Das BVerfG hat in seinem damaligen Urteil den Schutz des Redaktionsgeheimnisses sowie den Informantenschutz ausdr\u00fccklich genannt. <\/p>\n<p>Das Redaktionsgeheimnis umfasse, so fasst es <a href=\"http:\/\/tinyurl.com\/23t8kv\">Dunkhase<\/a> zusammen, die gesamte interne Vertraulichkeitssph\u00e4re der Medien &#8211; die Unterlagen der Medienmitarbeiter, das Pressearchiv und das innerhalb der Redaktion Gesprochene. &#8222;Der Informantenschutz bezieht sich nach au\u00dfen hin auf den Schutz des Vertrauensverh\u00e4ltnisses zwischen dem Journalisten und den Personen, die ihm Mitteilungen f\u00fcr seine Ver\u00f6ffentlichung machen.&#8220; Es sind also nicht die Medien insgesamt und ihre &#8222;Geheimnisse&#8220; gesch\u00fctzt, sondern nur das besondere Vertrauensverh\u00e4ltnis zwischen Journalisten und ihren Informanten. <\/p>\n<p>Aus dieser Definition erkl\u00e4rt sich der &#8222;Strafprozessuale Pressegeheimnisschutz&#8220; nach <a href=\"http:\/\/bundesrecht.juris.de\/stpo\/__53.html\">\u00a7 53 Absatz 1 Nr. 5<\/a> der Strafprozessordnung, der im wesentlichen schon 1974 formuliert wurde: &#8222;Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt (&#8230;) Personen, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von Druckwerken, Rundfunksendungen, Filmberichten oder der Unterrichtung oder Meinungsbildung dienenden Informations- und Kommunikationsdiensten berufsm\u00e4\u00dfig mitwirken oder mitgewirkt haben.&#8220; <\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/\"><img decoding=\"async\" src=\"http:\/\/www.burks.de\/burksblog\/pix\/2008\/080108_3.jpg\" alt=\"vorratsdatenspeicherung\" border=\"0\" hspace=\"5\" vspace=\"5\" width=\"480\" \/><\/a><\/p>\n<p align=left>\n<p><strong>Wieviel Macht hat die Obrigkeit \u00fcber die Untertanen?<\/strong><\/p>\n<p>&#8222;Die Presse&#8220; und ihre Informanten m\u00f6gen juristisch gesch\u00fctzt sein, die Gerichte ma\u00dfen sich aber nicht an zu definieren, wer Journalist ist und wer nicht. Sie \u00fcberlassen es den Journalisten-Organisationen, die sich aber gegenseitig erbittert befehden und sich nicht \u00fcber die <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/tp\/r4\/artikel\/26\/26769\/1.html\">Kriterien des Berufes<\/a> einigen k\u00f6nnen. Das &#8222;Berufsm\u00e4\u00dfige&#8220; im Zeugnisverweigerungsrecht ist zu vage formuliert, als dass daraus eindeutige Kriterien abgeleitet werden k\u00f6nnten. Die juristische &#8222;Bibel&#8220; und Kommentar zum Presserecht, &#8222;<a href=\"http:\/\/www.fachbuchkritik.de\/html\/presserecht_kommentar.html)\">der L\u00f6ffler<\/a>&#8222;, formuliert: &#8222;Berufsm\u00e4\u00dfig vollzieht sich eine T\u00e4tigkeit dann, wenn sie in der Absicht geschieht, daraus durch wiederholte Aus\u00fcbung eine dauernde oder doch wiederkehrende Besch\u00e4ftigung zu machen, ohne dass es auf die Entgeltlichkeit der T\u00e4tigkeit ankommt. Erforderlich ist allerdings die Absicht der Wiederholung; ist sie indes gegeben, so kann schon eine einzige Handlung im konkreten Fall f\u00fcr das Erfordernis der Berufsm\u00e4\u00dfigkeit genugen. die Berufsm\u00e4\u00dfigkeit der Mitwirkung bei Presse und Rudnfunk erfordert ebensowenig, dass sie gewerbsm\u00e4\u00dfig, d.h. mit der Absicht der Gewinnerzielung ausge\u00fcbt wird.&#8220; (S. 1005 zu \u00a7 23 LPG) Die bei Journalisten-Organisationen beliebte Klausel der so genannten &#8222;<a href=\"http:\/\/www.djv-sachsen.de\/kurier57\/Wer_ist_\/wer_ist_.html\">Hauptberuflichkeit<\/a>&#8220; ist also kein juristisch abgesichertes Merkmal, sondern dient nur dem Schutz der eigenen Pfr\u00fcnde. <\/p>\n<p>In der gegenw\u00e4rtigen Rechtssprechung ist man sich aber nicht einig: Die Pressefreiheit ist ein Grundrecht und steht jedermann zu, also auch Schriftstellern, Bloggern und Flugblattschreibern; das Zeugnisverweigerungsrecht hat sich aber zu einem Berufsstandsprivileg entwickelt. In der Praxis l\u00e4sst sich kaum auseinanderhalten, wer &#8222;Presse&#8220; ist und journalistisch arbeitet und wer nicht. Daher ist auch die Bestimmung im Entwurf zum &#8222;Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikations\u00fcberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsma\u00dfnahmen sowie zur Umsetzung der <a href=\"http:\/\/www.bmj.bund.de\/files\/-\/2047\/RegE%20TK%DC.pdf\">Richtlinie 2006\/24\/EG<\/a>&#8220; nicht eindeutig. Man spricht von &#8222;Medienarbeitern&#8220;, als sei man sich des Dilemmas bewusst, &#8222;die Presse&#8220; nicht mehr exakt bestimmen zu k\u00f6nnen. Im Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hei\u00dft es w\u00f6rtlich: &#8222;Ein genereller Vorrang der schutzw\u00fcrdigen Interessen von Journalisten vor dem \u00f6ffentlichen Strafverfolgungsinteresse l\u00e4sst sich hingegen, wie das Bundesverfassungsgericht ausdr\u00fccklich festgestellt hat, verfassungsrechtlich nicht begr\u00fcnden.&#8220; Das ist wahr, aber wiederholt nur das Argument, dass seit 200 Jahren bekannt ist: Die Interessen der Pressefreiheit m\u00fcssten den Interessen der Strafverfolgung untergeordnet werden. <\/p>\n<p>Kommentatoren des Presserechts sind sich einig, dass der augenblickliche Rechtszustand unbefriedigend sei. Es bestehe &#8222;erheblicher Reformbedarf&#8220;. Aus dem allgemeinen Schutz der Presse kann nur das allgemeine Ziel abgeleitet werden, nicht aber direkt die Details und die geseztliche Ausgestaltung &#8211; wer zu Presse geh\u00f6rt, wer abgeh\u00f6rt werden darf, wessen Daten wie gesch\u00fctzt sind, welche Geheimnisse den staatlichen Lauschern verborgen bleiben m\u00fcssen. <\/p>\n<p>Der gesellschaftliche Streit um das Recht auf Privatsph\u00e4re dauert also schon an, seitdem es die Presse gibt. Wenn das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung f\u00fcr nichtig erkl\u00e4ren w\u00fcrde, w\u00e4re der n\u00e4chste Versuch einer beliebigen Regierung, die B\u00fcrger und die Presse unter dem Vorwand, &#8222;schwere Straftaten&#8220; verhindern zu m\u00fcssen, einzusch\u00fcchtern und auszuspionieren, schon vorprogrammiert. Journalisten, die nur den scheinbar bequemen Status qua ante wiederherstellen wollen, haben nicht begriffen, dass es um eine zentrale Frage der Demokratie geht &#8211; die Machtfrage: Wieviel Macht hat die Obrigkeit \u00fcber die Untertanen? Und diese Frage muss immer wieder neu beantwortet werden. <\/p>\n<p><em>Dieser Artikel erschien am 04.01.2007 in <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/tp\/r4\/artikel\/26\/26974\/1.html\">Telepolis<\/a>. Ich habe einige Links korrigiert und erg\u00e4nzt.<\/em><\/p>\n<div class=\"pdfprnt-buttons pdfprnt-buttons-post pdfprnt-bottom-right\"><a href=\"https:\/\/www.burks.de\/burksblog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/92?print=pdf\" class=\"pdfprnt-button pdfprnt-button-pdf\" target=\"_blank\" ><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.burks.de\/burksblog\/wp-content\/plugins\/pdf-print\/images\/pdf.png\" alt=\"image_pdf\" title=\"PDF anzeigen\" \/><\/a><a href=\"https:\/\/www.burks.de\/burksblog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/92?print=print\" class=\"pdfprnt-button pdfprnt-button-print\" target=\"_blank\" ><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.burks.de\/burksblog\/wp-content\/plugins\/pdf-print\/images\/print.png\" alt=\"image_print\" title=\"Inhalt drucken\" \/><\/a><\/div><div class=\"twoclick_social_bookmarks_post_92 social_share_privacy clearfix 1.6.4 locale-de_DE sprite-de_DE\"><\/div><div class=\"twoclick-js\"><script type=\"text\/javascript\">\/* <![CDATA[ *\/\njQuery(document).ready(function($){if($('.twoclick_social_bookmarks_post_92')){$('.twoclick_social_bookmarks_post_92').socialSharePrivacy({\"services\":{\"facebook\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"2 Klicks f\\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\\u00f6nnen Ihre Empfehlung an Facebook senden. 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