(Nicht) Raus mit ihm

DZG
Vereinsmeierei (Symbolbild)

Ich hatte es schon mehrfach geschrieben: Es ist extrem schwierig, jemanden aus Vereinen und politischen Parteien zu werfen, wenn derjenige sich juristisch wehrt. Die meisten tun es nicht – ihr Problem. (Man muss natürlich die Mitgliedsbeiträge zahlen.) Ich kann ein langes persönliches Lied davon singen. Auch mein Namensvetter darf in der SPD bleiben.

Ich frage mich, warum immer wieder irgendwelche Dödel versuchen, jemanden, der ihnen nicht passt, loszuwerden. Man sollte diese dazu verdonnern, den Sauter auswendig zulernen und dann öffentlich vorzusingen.

Und raus bist du (nicht)

Die SPD will schon wieder Sarrazin rauswerfen. Falls er sich juristisch wehrt, wird das nicht gelingen. Eine Partei ist wie ein Verein: „Vereinsschädigendes Verhalten“, das in den meisten Satzungen als Grund für einen Ausschluss genannt wird, wird von den Gerichten, wenn diese dann angerufen werden, nur müde belächelt. Die „Geschädigten“, hier die SPD, müssen den Schaden nachweisen – es geht nicht um einen gefühlten Schaden. Darauf bin ich gespannt.

Das Landgericht Bremen hat 2015 aber ein Urteil gefällt, von dem man denken könnte, die bisherige Praxis werde in Frage gestellt. Merksätze:

Der satzungsmäßig vorgesehene vereinsinterne Rechtsbehelf wurde vorliegend ausgeschöpft, so dass die staatliche Gerichtsbarkeit angerufen werden kann. Wichtig: Erst dann können ordentliche Gerichte angerufen werden.

Vereinsrechtliche Disziplinarmaßnahmen sind nur einer beschränkten Kontrolle durch die staatlichen Gerichte unterworfen, die sich darauf erstreckt, ob die verhängte Maßnahme eine Stütze im Gesetz oder in der Satzung hat, ob das satzungsmäßige Verfahren beachtet worden ist, sonst keine Satzungsverstöße vorgekommen sind und ob die Maßnahme nicht grob unbillig oder willkürlich ist (vgl. BGHZ 87, 337 [Tz. 19]; 102, 265 [Tz. 15]; BGH, NJW 1997, S. 3368).

In Respektierung dieses Selbstbestimmungsrechts überprüft die Rechtsprechung Ausschlussentscheidungen dieser Vereine nur auf Gesetzwidrigkeit, grobe Unbilligkeit oder Willkür. Eine strengere Kontrolle vereinrechtlicher Sanktionen findet dagegen bei sogenannten Monopolverbänden statt, d.h. Vereinigungen, die einem Aufnahmezwang unterliegen. Merke: Weder ein Berufsverband (von denen es fast immer mehrere zur Auswahl gibt) noch eine Partei sind Monopolverbände.

Vielmehr ist die Vereinigung kraft der auch ihr zustehenden Privatautonomie grundsätzlich frei bei der Festlegung der Voraussetzungen für den Erwerb der Mitgliedschaft; auch wenn die satzungsmäßigen Voraussetzungen für eine Aufnahme erfüllt sind, kann sie in der Regel frei entscheiden, ob sie einen Mitgliedschaftsbewerber aufnehmen will, Merke: Hier geht es aber um die Aufnahme, nicht aber um den Ausschluss. Wenn erst jemand Mitglied ist, wird es schwer, ihn wieder loszuwerden. In dem hier zitierten Verfahren hat der Kläger, ein NPD-Mitglied, auch versäumt, sich im vereinsinternen Ausschlussverfahren zu äußern. Dumm, dümmer, NPD, wie gehabt.

In der Satzung der SPD heisst es in Paragraf 35:
Auf Ausschluss kann nur erkannt werden, wenn das Mitglied vorsätzlich gegen die Statuten oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Partei verstoßen hat und dadurch schwerer Schaden für die Partei entstanden ist.

Merke: Weise a) den Vorsatz bei Sarrazin juristisch nach. Weise b) den schweren Schaden juristisch nach.

Also: Vergesst es.

Sorry, mir macht es Spaß, das Kleingedruckte zu lesen. Man hat vor mehr als einem Jahrzehnt vier Mal versucht, mich aus dem DJV zu werfen – es ist immer gescheitert. Dafür bin ich jetzt Experte dafür, erfolgreiche Ausschlussanträge zu stellen.

Hauen und Stechen im (Journalisten-)Verein, revisited

Am 02.07.2010 hatte ich hier etwas Vereinmeiereisches gebloggt: „Hauen und Stechen und Verunglimpfen im DJV, revisited“. Damals wies ich auf Jutta Rabe hin, die Schatzmeistern des DJV Berlin, über die es in Internet-Foren interessante Dinge zu lesen gibt. Auf meinem Recherchegruppe-Blog habe ich am 06.07.2010 nachgelegt und veröffentlicht, dass Frau Rabe unter anderem wegen Untreue verurteilt worden ist.

Dr. Peter Pistorius, der Vorsitzende des DJV Berlin, hat jetzt seine Meinung dargelegt. Zitat:
„Drei Monate nach dem negativen Beschluß der Berliner Mitgliederversammlung ist klar: das war kein Betriebsunfall, sondern das Aus für ein Projekt, das die Zukunft unseres Verbands gesichert hätte. Unsere Schulden beim DJV wären von 236.000 Euro auf 100.000 Euro gefallen. Der Bundesverband wartet nicht ab, was aus dem DJV Berlin wird. Er wird nun die komplette Abzahlung der Schulden fordern. (…)

Für die Schatzmeisterin und ihren Anhang war das von ihr betriebene Scheitern der Fusion nur eine Etappe auf dem Durchmarsch nach oben. Beim Griff nach Vorsitz und Kasse kann es
den Fusionsverweigerern gar nicht schnell genug gehen. Wie gerufen, tritt A. Kulpok aus der Kulisse. (…)

Das Ehrengericht, das über Anträge gegen die Schatzmeisterin zu befinden hat, versucht sie mit Regreßdrohungen einzuschüchtern. Sie stellt dessen Existenzberechtigung überhaupt in Frage.
– Dem Aufnahmeausschuß, der wegen ihrer leitenden Tätigkeit für eine völlig branchenfremde Firma erhebliche Zweifel an ihrer journalistischen Hauptberuflichkeit hat, verweigert sie eine hinreichende Auskunft.
– Dem Vorstand, der sie wegen ihrer lange verheimlichten Verurteilung zur Rede stellt, verweigert sie jegliche Information und droht mit Haftungsklagen.
– Über die fragwürdige Finanzierung eines von ihr initiierten Projekts zur Gründung einer Nachrichtenagentur im Kaukasus läßt sie den Vorstand monatelang im Unklaren, bis dieser die Notbremse zieht und den Ausgabestop verhängt.“

Ich kann nur jedem Nachwuchspolitiker raten, seine Kenntnisse im Hauen und Stechen gegen Gegner (das Einzige, was ein Politiker können muss), durch die Mitgliedschaft in einem Journalistenverein zu erweitern. Vielleicht kann man sogar als Fortbildung im Vereins- und Parteirecht von der Steuer absetzen. Unterhaltsam ist es allemal. Ich habe übrigens einen Ausschlussantrag gegen Rabe beim DJV Berlin eingereicht.