Auf wackligen Füßen

fuck palestine

Legal Tribune Online: Wer öffentlich „das Existenzrecht des Staates Israel leugnet“, soll sich künftig regelmäßig strafbar machen. Gleiches gilt für einen öffentlichen „Aufruf zur Beseitigung des Staates Israel“. So sieht es ein Gesetzentwurf aus dem CDU-geführten hessischen Justizministerium vor, der am Donnerstag in der Jüdischen Gemeinde in Frankfurt vorgestellt wurde.

Ich halte davon nichts, und es wird nichts dabei herauskommen. Der Staat sollte sein Gewaltmonopol nicht benutzen, um Meinungen, auch wenn sie noch so dämlich und falsch sind, zu unterdrücken.

Man kann sich auch trefflich darüber streiten, ob die Forderung, der Kernlande Israels – Samarien – sollten in einen arabischen Staat umgewandelt werden, nicht auch strafbar sein sollte. Dann käme die Bundesregierung auf die Anklagebank.

Der neuerliche Entwurf begegnet den gleichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Die LTO vorliegende Entwurfsbegründung geht auf die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz auf mehreren Seiten ein. Die Verfasser erkennen zwar an, dass es sich bei der vorgeschlagenen Strafnorm nicht um ein „allgemeines Gesetz“ handelt, was Art. 5 Abs. 2 Grundgesetz (GG) für zulässige Einschränkungen der Meinungsfreiheit eigentlich verlangt. Sie sehen aber eine Ausnahme erfüllt, die das Bundesverfassungsgericht in 2009 formuliert habe.

Auch juristisch steht die Sache auf sehr wackligen Füßen. Ich möchte nicht, dass einer der antisemitischen Pappnasen verknackt wird und dann das Bundesverfassungsgericht das neue Gesetz wieder in die Tonne tritt.