Was man im RBB nicht sagen darf

„Die RBB-Redaktion teilte mir mit, dass sie den Text nicht bringen werde. Ich schrieb, dass dieser nicht nur in der „Zeit“ stand, sondern dass sich, zu diesem Zeitpunkt, 52 Prozent der Deutschen gegen ein AfD-Verbot aussprachen. Es kommt keiner Liebeserklärung an eine Partei gleich, wenn man dagegen ist, sie zu verbieten. Die Redaktionsleitung antwortete, es sei „völlig legitim, gegen ein solches Verbot zu sein“. Aber: „Es geht eher darum, dass Du unter der Überschrift Verbot der größten Oppositionspartei diverse autokratische Staaten aufzählst und wie sie mit ihrer jeweiligen Opposition umgehen. Aufgrund der aktuellen Diskussion um die AfD, die ja bekanntermaßen hier die größte Oppositionspartei ist, schwingt hier eine scheinbare Analogie mit, als reihte sich die deutsche Demokratie in diese Reihe von Autokratien ein, wenn sie debattiert, ihre größte Oppositionspartei zu verbieten, und als wären hiesige Oppositionelle auf einer Ebene mit Nawalny und Co, die wirklich was in diesen Ländern riskieren.“

Solange die Opposition nicht im Straflager stirbt wie der russische Dissident Nawalny, ist also alles okay. Man darf im RBB gegen das AfD-Verbot sein. Unzulässig ist es aber, das, wie ich finde, wichtigste Argument dagegen zu nennen: die Nähe zu autoritären Regimen, die so ein Verbot ausdrückt.“ (Harald Martenstein hinter der Paywall der bürgerlichen Presse)