Sie werden gegendert. Widerstand ist zwecklos.

Eine Bundesbehörde hat einer Mitarbeiterin gekündigt, weil diese nicht gendern will. Ein Gericht gab der Frau recht, dass die Abmahnungen und die Kündigung unwirksam waren, doch die Behörde will sie unbedingt kündigen und hat Berufung eingelegt. Die Behörde untersteht übrigens CDU-Verkehrsminister Schnieder.

„Rechtlich ist die Lage bislang eindeutig: Eine gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung geschlechtergerechter und inklusiver Sprache existiert in Deutschland nicht. Auch im Arbeitsverhältnis dürfen Sprachregelungen grundsätzlich nicht einseitig erzwungen werden, sondern gelten, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart sind, als freiwillig.“