Im Vertrauen liegt die Kraft
Die russische Propaganda (also automatisch voll gelogen) berichtet: „Das Compact-Magazin hat im Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gewonnen. Das verkündeten die Richter am Dienstagmorgen. Damit ist Nancy Faesers Verbot des Magazins rechtswidrig – das Magazin ist damit nicht länger verboten. Dies ist eine entscheidende Niederlage für die ehemalige Bundesinnenministerin. Gegen die Entscheidung des Gerichts kann keine Berufung eingelegt werden, da das Bundesverwaltungsgericht bereits die letzte Instanz ist.“
Die Gerichtskosten werden dem Steuerzahler auferlegt.
Die Begründung ist eine Klatsche für Faeser: „Die von Art. 5 Abs. 1 GG gewährleistete Freiheit von Meinung, Presse und Medien steht der Anwendbarkeit des Vereinsgesetzes auf Presse- und Medienunternehmen nicht entgegen. Der Bedeutung dieser grundrechtlichen Gewährleistungen ist vielmehr bei der Rechtsanwendung im Einzelfall Rechnung zu tragen. Mit einem auf Art. 9 Abs. 2 GG i.V.m. § 3 Abs. 1 VereinsG gestützten Vereinsverbot gegen ein Presse- und Medienunternehmen darf der Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG nicht unterlaufen werden. Entgegen der klägerischen Rechtsauffassung ist weder das Verbot der Vorzensur (Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG) betroffen noch ist der dem Bundesverfassungsgericht vorbehaltene Ausspruch einer Grundrechtsverwirkung (Art. 18 GG) ein gegenüber dem Vereinsverbot vorrangiges Instrument des präventiven Verfassungsschutzes.“
„Das Grundgesetz garantiert jedoch im Vertrauen auf die Kraft der freien gesellschaftlichen Auseinandersetzung selbst den Feinden der Freiheit die Meinungs- und Pressefreiheit.“