Weisungsgebunden oder: Ein Schelm, wer Böses dabei denkt
Die Qualitätsmedien schreiben: „Die geschäftsführende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betont, der Verfassungsschutz habe seine Entscheidung über eine Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch selbst getroffen.“
Aber sicher doch. Fragen wir ChatGPT:
„Ja, das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ist gegenüber dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) weisungsbefugt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesinnenministeriums. Das bedeutet konkret:
– Das BMI kontrolliert und beaufsichtigt die Arbeit des BfV.
– Es kann dem BfV inhaltliche und organisatorische Weisungen erteilen.
– Der Präsident des BfV ist dem Bundesinnenministerium unterstellt.
Die Weisungsgebundenheit ist ein zentraler Bestandteil der ministeriellen Verantwortung in der Exekutive der Bundesrepublik Deutschland.“