Heiße Luft

Liebe Journalistenkollegen, bevor ihr euch hoch erregt die Finger wund schreibt: „Rechtsextrem“ ist kein Kriterium eines Parteiverbots. Eine Partei muss die bestehende Rechtsordnung „aggressiv-kämpferisch“ beseitigen wollen, was bei der AfD wohl kaum nachweisbar ist. Man kann das alles in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nachlesen. Das Kriterium „gesichert rechtsextremistisch“ ist also nur heiße Luft und völlig irrelevant, was euch natürlich nicht daran hindern wird, es ständig zu benutzen, damit die Medienrezipienten auch genau wissen, was sie denken sollen.