Sklaverei, substantiiert

pleul
Fulani-Frauen mit traditionellen Gesichtszeichnungen. Source: Wikipedia/Dan Lundberg

Manchmal könnte ich das Bundesverfassungsgericht abknutschen, obwohl man dessen Presseerklärungen oft erst ins Deutsche übersetzen muss:
Die Beschwerdeführerin ist Mauretanierin und gehört dem Volk der Peul an. Sie gelangte 2016 in die Bundesrepublik Deutschland und stellte einen Asylantrag. In der persönlichen Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) gab sie an, einem Sklavenstamm anzugehören, keine Schulbildung zu haben und als Kind an ihre Tante „verschenkt“ worden zu sein. Das Bundesamt lehnte den Asylantrag ab, stellte fest, dass Abschiebungsverbote nicht vorlägen und drohte der Beschwerdeführerin die Abschiebung nach Mauretanien an. (…) Die zulässige Verfassungsbeschwerde ist offensichtlich begründet.

Sehr schöne Entscheidung. Sie zeigt nicht nur den Zynismus der „Asylbehörden“, sondern auch deren irrationale Inkonsequenz: Eine solche Frau will man abschieben, aber Tausende von anderen, die illegal eingereist sind und mit mehreren Identitäten herumlaufen, lässt man gewähren.