KAPOVAZ oder: Kalkulierbare Armut

kapovaz

Welt online: „Die bittere Wahrheit über das deutsche Jobwunder“.

Bundesweit sind bereits etwas über anderthalb Millionen Menschen betroffen von den „kapazitätsorientierten variablen Arbeitszeiten“, kurz Kapovaz. Dies hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin auf Anfrage der „Welt“ berechnet. Neben Toys“R“Us nutzen auch andere Handelsketten das Instrument, das dem Unternehmen Flexibilität verschafft und den Angestellten häufig an den Rand des Existenzminimums drängt.

Vgl. Wikipedia: KAPOVAZ: „Während der Arbeitnehmer somit ein kalkulierbares und regelmäßiges Einkommen hat, ist es dem Arbeitgeber nach wie vor möglich, innerhalb vereinbarter und geregelter Grenzen auf den Arbeitnehmer zuzugreifen.“ Das suggestive Neusprech hat offenbar ein Lautsprecher des Kapitals dort hineingeschrieben.

Vgl. auch Abrufarbeit: „Bei der Arbeit auf Abruf hat der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen, d.h. der Arbeitnehmer steht für den Arbeitgeber auf Abruf bereit. Im Arbeitsvertrag muss eine wöchentliche und tägliche Mindestarbeitszeit vereinbart sein. Fehlt diese Vereinbarung, so gilt eine Wochenstundenzahl von zehn Stunden als vereinbart. (…) Fehlt es an einer vertraglichen Festlegung der täglich zu leistenden Arbeitszeit, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen. Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt (§ 12 Abs. 2 TzBfG). In Tarifverträgen können für die Abrufarbeit vom Gesetz abweichenden Regelungen geschaffen werden, auch solche, die für die Arbeitnehmer ungünstiger sind (§ 12 Abs. 3 TzBfG).“

Leute, lest das Kleingedruckte, auch in Tarifverträgen!