Preussische Anwälte

„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann.“ (Friedrich Wilhelm I, König von Preussen, Kabinettsorder vom 15. Dezember 1726)