Schavan-Freunde: Abmahnung durchgeführt

„FAZ mahnt unter Vorwand missliebige Blogger ab“, berichten unter anderem „Erbloggtes“ und Thomas Stadler.

Laut Rechtsanwalt Stadler fordert der Justitiar der Frankfurter Allgemeinen Zeitung den Blogger Klaus Graf auf, „die Behauptung zu unterlassen, Heike Schmoll – eine Autorin der FAZ – sei die Freundin und/oder die Lebensgefährtin von Annette Schavan.“ Das hat Klaus Graf aber gar nicht behauptet: Er bezeichnete die FAZ-Journalistin Heike Schmoll, die offenbar sehr lobhudelig und unkritisch über Schavan berichtet hatte, als „Schavan-Freundin“.

Im Blog Erbloggtes heisst es dazu: „Im weiteren Verlauf erwarb sich Schmoll einen Ruf als hemmungslose Schavan-Verteidigerin, die auch bereit war, kognitive Dissonanzen hinzunehmen, um nicht glauben zu müssen, dass Schavan ihre politische Karriere als akademische Betrügerin begonnen hatte.“

Mehr zum eigentlichen Thema bei Causa Schavan: „Teuflische Strategie gegen Schavan aufgedeckt“.

Hatte ich eigentlich schon erwähnt, dass das Wort „abmahnen“ in die Kategorie Fachjargon oder Bläh- und Furzdeutsch gehört? Goethe und Thomas Mann kannten nur „mahnen„, vielleicht noch „ermahnen“:
Synonyme: anmahnen, beschwören, erbitten, erinnern, ermahnen, ersuchen, gemahnen, nachsuchen, rügen, tadeln, verlangen, zureden, zurückfordern
vergleiche: anhalten, erinnern, monieren
ist Synonym von: abbringen, anmahnen, aufrufen, entsinnen, erinnern, ermahnen, gedenken, gemahnen, predigen, rufen, rufen, verwarnen, warnen
.

Gemeint ist vermutlich das „Rügen“, aber das Juristendeutsch des Grauens, das ein ung zwingend verlangt, würde daraus eine „Rügung“ machen.

„Abmahnen“ kommt gleich in den Sack mit dem wichtigtuerischen „vermelden“ (ein Lieblingswort von Spiegel online), mit „andenken“ (oft gelesen in der taz; gemeint ist vermutlich: die Leute, die so gerade angefangen haben zu denken, sich aber dann entschließen, es zu unterlassen, weil sie eingesehen haben, dass ihnen die Fähigkeit zu denken fehlt) und „hinterfragen“ (Wolf Schneider: „aus dem Anus der Deutschen Sprache gekrochen“). Wer andenkt und vermeldet und abmahnt, muss auch „durchführen“.

Vermelde gehorsamst: Nach einer Phase des Andenkens Abmahnung durchgeführt!