Verfassungsschutz entscheidet über Gemeinnützigkeit von Vereinen
Weil es zum Tagesthema passt: Der Verfassungsschutz soll linke Vereine abschalten dürfen. Der Bundestag verabschiedet in Kürze das Jahressteuergesetz 2013. Der Verfassungsschutz soll darüber entscheiden dürfen, welche Vereine gemeinnützig sind und Geld bekommen.
Der Republikanische Anwaltsverein hat dazu eine geharnischte Stellungnahme publiziert:
Verfassungsschutzberichte erlangten dadurch faktisch die Wirkung eines Bescheides bei der Steuerveranlagung. (…) „Extremismus“ ist kein Rechtsbegriff, sondern eine von den Verfassungsschutzämtern zu einem gewissen Grad abgestimmte Formel, mit der Bewertungen auf verschiedenen Wertungsebenen bezeichnet werden. Eine konsistente und für die Betroffenen berechenbare Praxis besteht nicht. (…) Die in der Sache politische, funktional auf die staatliche Beteiligung am öffentlichen Meinungsstreit gerichtete Formel vom Extremismus weist nicht die Klarheit und Berechenbarkeit auf, welche von einem gesetzlichen Eingriffstatbestand auch im Steuerrecht zu erwarten ist.
Wollen wir wetten, dass das Jahressteuergesetz 2013 trotzdem so verabschiedet wird und dass die SPD dem zustimmen wird?