Das deutsche Wahlrecht ist verfassungswidrig

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht ist natürlich online verfügbar; ich frage mich, warum die Pappnasen in den „Online“-Redaktionen deutscher Medien nicht in der Lage sind, diese zu verlinken. (Ausnahme z.B: Welt Online)

Die Bildung der Ländersitzkontingente nach der Wählerzahl gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 BWG ermöglicht den Effekt des negativen Stimmgewichts und verletzt deshalb die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien.
a) In dem vom Gesetzgeber geschaffenen System der mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl sind Überhangmandate (§ 6 Abs. 5 BWG) nur in einem Umfang hinnehmbar, der den Grundcharakter der Wahl als einer Verhältniswahl nicht aufhebt.
b) Die Grundsätze der Gleichheit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien sind bei einem Anfall von Überhangmandaten im Umfang von mehr als etwa einer halben Fraktionsstärke verletzt.

Wieder eine Watsche. Die („Union und FDP hatten das neue Wahlrecht gegen den Willen der Opposition beschlossen. SPD, Grüne und mehr als 3000 Bürger klagten daraufhin in Karlsruhe.“) werden trotzdem weitermachen.

„‚Trotz einer großzügig bemessenen, dreijährigen Frist für den Wahlgesetzgeber, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen, ist das Ergebnis – das ist übereinstimmende Auffassung im Senat – ernüchternd‘, sagte Verfassungsgerichts-Präsident Andreas Voßkuhle nun. ‚Angesichts der Vorgeschichte des neuen Wahlrechts sieht der Senat keine Möglichkeit, den verfassungswidrigen Zustand erneut für eine Übergangszeit zu akzeptieren.'“

„Ernüchternd“ kann man auch übersetzen mit „epic fail“.