Piraten, Rechte und exorzistische Rituale

Das hier habe ich in einer Mailingliste der Piratenpartei geschrieben:

Ich bin dafür, dass die Piraten das US-amerikanische Prinzip des FREE SPEECH übernehmen. Der Staat soll seine Gewaltmonopol nicht benutzen, um politische Meinungen (auch wenn sie total schwachsinnig sind) zu unterdrücken. So etwas ist im Obrigkeits- und Lichterkettenträgerstaat Deutschland unverstellbar.

Anstatt sich mit Parteiausschlussverfahren zu blamieren, sollte man eher dafür sorgen, dass sich Rassisten und Antisemiten nicht in der Piratenpartei wohlfühlen. Das sollte doch wohl möglich sein.

Übrigens hatten auch die Grünen zur Zeit ihrer Gründung Probleme mit angebräunten Kameraden, guckst du hier: de.wikipedia.org/wiki/Herbert_Gruhl

„Distanzieren“ ist eher ein protestantisches exorzistisches Ritual, das die Medien fordern, weil es der Mainstream so gewohnt ist, bleibt aber inhaltlich sinnfrei.

Ceterum censeo: Die Leugnung der Shoa sollte straffrei sein. Wer fordert, die Leugnung des Holocaust nicht zu bestrafen, wird aber in den Medien und in der Öffentlichkeit so behandelt wie jemand, der Heroin
freigeben will. (Eben!)

Henryk M. Broder: „Ich werde mich dafür einsetzen, dass Holocaustleugnung als Straftatbestand aufgehoben wird. Das Gesetz war gut gemeint, hat sich aber als kontraproduktiv erwiesen, indem es Idioten dazu verhilft, sich als Märtyrer im Kampf um die historische Wahrheit zu inszenieren.“

Quellen:
www.berliner-zeitung.de/archiv/deutscher-denkmalschutz,10810590,10171784.html
„In Deutschland, das sollten die Teilnehmer der Antisemitismus-Konferenz wissen, gibt es keinen Antisemitismus. Er ist gesetzlich verboten.“

www.ldh-toulon.net/spip.php?article1086

www.zeit.de/online/2007/08/zuendel-kommentar/seite-2 „Freiheit auch für Irre“

Paragraph 130 StGB enthält irreguläres Ausnahmestrafrecht und steht damit insoweit zu Verfassung und Meinungsfreiheit im Widerspruch. Der Gesetzgeber muß sich hier zu einer Richtungsänderung durchringen und – über 60 Jahre nach dem Ende des ‘Dritten Reiches’- einen weit vorangetriebenen deutschen Sonderweg verlassen, um zu den normalen Maßstäben eines liberalen Rechtsstaates zurückzukehren. (Dr. Günter Bertram: Der Rechtsstaat und seine Volksverhetzungs-Novelle, Neue Juristische Wochenschrift, Heft 21/2005, S. 1476 ff.)

www.tagesspiegel.de/politik/ex-verfassungsrichter-holocaust-leugner-nicht-bestrafen/1275952.html
Wolfgang Hoffmann-Riem war bis April dieses Jahres Richter am Bundesverfassungsgericht. Bei einem Auftritt im Berliner Wissenschaftszentrum für Sozialforschung schockt der renomierte Jurist das Publikum mit einer gewagten These: Das Verbot der Holocaust-Leugnung schützt die Menschenwürde nicht.

Burks („Rechtsextremismus-Experte“)