Bekannte technische Enten-Parameter

Der Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten zum Einsatz staatlicher Überwachungssoftware – die oft falsch „Bundestrojaner“ genannt wird -, ist geleakt worden.

Einbringungsphase: Die Einbringung der Überwachungssoftware (Capture-Unit) erfolge in Abstimmung zwischen KI 25 und dem jeweiligen Bedarfsträger. Bei der Einbringung wird i.d.R. ein Ladeprogramm auf dem Zielsystem zur Ausführung gebracht, durch welches die eigentliche Überwachungssoftware installiert wird. Bevor mit der eigentlichen Maßnahme begonnen wird, muss zunächst das Zielsystem anhand bekannter technischer Parameter verifiziert werden. Jede Einbringung steht unter dem Entscheidungsvorbehalt der Amts-leitung. Die Software werde entweder mittels physischem Zugriff auf das Ziel-system oder auf andere Weise eingebracht. Auf die Darstellung der Einzelheiten wird auf Wunsch des BKA hier verzichtet.

Quod erat demonstrandum. Das Wesentliche fehlt also. „Bekannte technischer Parameter“ – meinen die im Ernst die IP-Adresse oder die MAC-Adresse oder was?

Ceterum censeo: „Online“ kann man keine Spionagesoftware ohne Wissen und Erlaubnis des „Opfers“ installieren – nur über einen physischen Zugriff (und das nur, wenn der Besitzer des Rechners eine Pappnase ist) oder „en passant“ über eine real schon installierte Software wie Skype, die das Abhören ohnehin gestattet.

Warum ist das so schwer zu verstehen?