Ströbeles Schwarzschwimmen: Ich bin es nicht, meine Frau ist es gewesen

Wie das law blog berichtet, hat Hans-Christian Ströbele (das ist der, die die Verehrung höherer Wesen der muslimischen Art und anderen Aberglauben gern in Form eines Feiertags eingeführt hätte) ein Lokalblog „abgemahnt“ und fordert 775 Euro Euro Anwaltsgebühren, weil das Blog angeblich falsch über ihn berichtet hat.

Anmerkung der Redaktion (des Heddesheimblog): Hans-Christian Ströbele hat uns durch den Berliner Anwalt Johannes Eisenberg am 25. November, 09:25 Uhr, wegen „Verletzung der Persönlichkeitsrechte“ abnahmen lassen. Wir sollen es bei einer Vertragsstrafe von 10.000 Euro unterlassen, den Satz „Bundestagsmitglied Christian Ströbele (Grüne) zeigte 13-jährigen Heddesheimer an“ zu wiederholen. Wir sollen Herrn Ströbele die Anwaltskosten von 775,64 Euro erstatten.

Mit Verlaub, Herr Ströbele, Sie sind ein Arschloch (Zitat Ihres Parteigenossen). Eine Richtigstellung hätte es auch getan.

Der Tagesspiegel berichtet auch. So etwas nennt man Shitstorm.