Bananenrepublik, revisited

CDU Kreisverband Renms-Murr

Der Schwarzwälder Bote berichtet: „…soll der Vorsitzende der CDU in Stuttgart, Dr. Matthias Pröfrock, bei seiner Dissertation mit dem Titel ‚Energieversorgungssicherheit im Recht der Europäischen Union / Europäische Gemeinschaften‚ reichlich plagiiert haben.“ Bis Montagabend, heißt es jetzt, habe man bei Pröfrock ‚Plagiate auf 57 von 222 Seiten identifiziert, somit auf 25,9 Prozent der Textseiten‘. Pröfrock kommentierte die zahlreichen Plagiate als ‚vereinzelt nicht korrekt zitierte Textpassagen‘.“ (via CDU Watch)

Nein, nicht ich habe die Website oben so verbrochen, sondern der CDU Kreisverband Rems-Murr.

Und jetzt zu etwas ganz anderem.

Frankfurter Rundschau: „Das Amtsgericht Gießen hat am Montag seine Entscheidung verteidigt, eine Verhandlung wegen schwerer Körperverletzung gegen drei Neffen des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) ohne Beweisaufnahme und Strafen zu beenden. Und dies, obwohl ein Neffe als Haupttäter angesehen wurde und schon vorbestraft war. ‚Das ist ein Fall wie jeder andere, dass hat nichts mit Herrn Bouffier zu tun‘, sagte Gerichtssprecherin Beate Mengel auf Anfrage.“ (…) Einer von Bouffiers Neffen wird das glimpfliche Urteil besonders erleichtert haben: Maximilian Pfeffer kandidiert auf der Kommunalwahlliste der CDU Gießen fürs Stadtparlament.“ (via law blog)

Und jetzt zu etwas ganz anderem.

Panorama: „Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder wurde finanziell stärker vom umstrittenen AWD-Gründer Carsten Maschmeyer unterstützt als bislang bekannt. Neben einer zunächst anonymen Spende für Schröders Landtagswahlkampf 1998 über 650.000 DM, über die es bereits Berichte gegeben hat, gab es nach Panorama-Recherchen offenbar eine weitere, bisher unbekannte Zuwendung Maschmeyers von rund 150.000 DM. Darüber hinaus wurde Schröders Kanzler-Wahlkampf 1998 auch aus der niedersächsischen Staatskanzlei heraus geplant und organisiert, was nach Einschätzung des renommierten Düsseldorfer Verfassungsrechtlers Prof. Martin Morlok ‚eindeutig verfassungswidrig“ war‘.“