Sachsens Landesregierung: Legal, illegal, scheissegal

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat das umstrittene Landesversammlungsgesetz für nichtig erklärt.

Aus der Begründung: „Die repräsentative parlamentarische Demokratie setze den aktiv an der Arbeit des Parlaments mitwirkenden Abgeordneten voraus. Es sei deshalb geboten, dem Abgeordneten jene Informationen zu unterbreiten, die ihm eine eigenverantwortliche Entscheidung über Gesetzgebungsvorhaben ermöglichten. (…) Der Wortlaut des Sächsischen Versammlungsgesetzes sei weder in der Gesetzesvorlage noch in nachfolgenden Parlamentsdokumenten enthalten gewesen. (…) Mit der Feststellung der Nichtigkeit des Sächsischen Versammlungsgesetzes durch den Sächsischen Verfassungsgerichthof gilt in Sachsen wieder das Versammlungsgesetz des Bundes.“

Die Süddeutsche schreibt: „Die Verschärfung des Versammlungsrechtes war Anfang vergangenen Jahres mit den Stimmen der Koalition von CDU und FDP verabschiedet worden. Es sollte ermöglichen, Demonstrationen an bestimmten Orten zu verbieten oder mit Auflagen zu versehen. (…) Sachsens Landesregierung reagierte inzwischen auf den Leipziger Richterspruch: Die Koalition will am umstrittenen Versammlungsgesetz festhalten.“

Quod erat demonstrandum. Was kümmert uns der Verfassungsgerichtshof. Wenn der Deutsche nicht meldendurchführenverbieten kann, ist er nicht glücklich.