Länder wollen das Fernmeldegeheimnis weiter aushöhlen

Die Internet-Zensur rücke wieder näher, berichtet Udo Vetter im Law blog. Der „Glücksspielstaatsvertrag“ wurde jetzt offiziell bei der EU-Kommission hinterlegt.

„Die Ministerpräsidenten sehen somit offensichtlich keine Notwendigkeit, auf die deutliche Kritik zu reagieren, die in den letzten zwei Wochen nach Bekanntwerden der Pläne für Internetsperren geäußert wurde. Die Europäische Kommission hat den Eingang des Dokuments bereits bestätigt und die Vorgangsnummer 2011/188 /D vergeben. Nun läuft die dreimonatige Prüfungsfrist der EU-Kommission; diese hat den Notifizierungstext auch bereits online gestellt. (…) Auch in einem aktuellen Vertragsentwurf (Stand: 14. April) hat sich an der Einführung von Netzsperren nichts geändert. Diese sollen über folgende Regelung gestattet werden:
Die zuständige Behörde des jeweiligen Landes kann … insbesondere Diensteanbietern im Sinne des Telemediengesetzes, insbesondere Zugangsprovidern und Registraren, nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die Mitwirkung am Zugang zu den unerlaubten Glücksspielangeboten untersagen. Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses wird insoweit eingeschränkt (§ 9 Abs. 1 Ziff. 4).

Die Piratenpartei hatte dazu geschrieben: „Hätte im Zugangserschwerungs-Gesetz (‚Zensursula‘) nur das BKA Befugnisse zur Sperrung einzelner Seiten gehabt, erlaubt der vorliegende Entwurf nun jedem Bundesland, Sperren in Eigenverantwortung vornehmen zu lassen.“

Das erinnert irgendwie an die Internet-Zensur der Bezirksregierung Düsseldorf.

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