Verfahren gegen linken Buchladen eingestellt

Pressemitteilung der Partei „Die Linke“:
„Die gestrige Einstellung des Strafverfahrens gegen den Betreiber des Buchladens ‚oh 21‘ weist die Staatsanwaltschaft in die Schranken. Diese hat in den letzten Monaten eine Reihe von Ermittlungsverfahren gegen verschiedene linke Buchläden eingeleitet. Der Vorwurf lautet Beihilfe zur Anleitung zu Straftaten und Verstoß gegen das Waffengesetz. Dieser Vorwurf beruht allein darauf, dass in diesen Buchläden einschlägige Zeitschriften und Flugblätter ausliegen. Immer wieder wurden deshalb Läden wie oh 21, Schwarze Risse oder ‚M99‚ [„Berliner Gemischtwarenladen mit Revolutionsbedarf M99“ B.S.] polizeilich durchsucht.

Die Auffassung der Staatsanwaltschaft, Buchhändler könnten für die Inhalte aller bei ihnen ausliegenden Bücher und Materialien strafrechtlich verantwortlich gemacht werden, konnte sich gestern vor Gericht nicht durchsetzen. Dies bestätigt die bisher geltende Rechtsprechung.

Von Buchhändlern zu verlangen, sämtliche Inhalte der von ihnen vertriebenen Schriftstücke zu kennen und dafür auch noch persönlich haftbar zu sein, ignoriert den Charakter des Strafrechts als Ultima Ratio beim Schutz konkreter Rechtsgüter. (…) Wenn nicht einmal die Gerichte einen Anlass sehen, gegen die Buchläden vorzugehen, sollte die Staatsanwaltschaft von einem solchen Vorgehen absehen. Das Strafrecht dient nicht der Legitimation polizeilicher Präventionstätigkeit und der Ausforschung von Milieus.“

(Auch in Pressemitteilungen kann man Links setzen, Linke!)

Das wird natürlich trotzdem weitergehen. Der hübsche Paragraf „Verstoß gegen das Waffengesetz“ ist so vage formuliert („fehlende Normenklarheit, würde das Bundesverfassungsgericht formulieren), dass er sich hervorragend dafür eignet, Leute einzuschüchtern, deren politische Meinungen ein paar Berliner Staatsanwälten schlicht nicht in den Kram passt. Das Verfahren ist die Strafe; die Kosten für lächerliche Ermittlungsverfahren zahlt der Steuerzahler. Ich weiß, wovon ich rede….