Die Zeitschrift als Waffe und Durchsuchungen als Strafe

Annalist: „Die Zeitschrift als Waffe. Mehr Durchsuchungen in Berlin“.

„Der Tagesspiegel, der in solchen Sachen in der Regel außerordentlich gut informiert ist (sich aber zu der Behauptung verstieg, es sei die Redaktion durchsucht worden), berichtet dann in einer Meldung auch gleich von Durchsuchungen bei Neonazis. Extremist = Extremist, ist wohl die Botschaft.“

Stichwort: „Bombenbauanleitungen“. Das kommt gleich nach „Kinderpornografie“. „‚Interim‚ ist zwar nicht verboten, wird aber im Untergrund hergestellt, schätzungsweise mit 1500 Exemplaren.“ Dazu vergleich auch Heise Online: „BKA-Honeypot www.bka.de“.

Vgl. auch Ermittlungsausschuss: „Durchsuchungswelle in linken Buchläden“ (Juli 2010): „Wir haben es also mit einer politischen Initiative der Staatsanwaltschaft zu tun, die, so sie Erfolg haben sollte, die Möglichkeiten zur staatlichen Verfolgung von politischen Gedanken und Einstellungen ausweiten wird. So, wie der §130a keine konkrete Tat unter Strafe stellt, sondern die ‚Anleitung‘ zu einer solchen schon zur Straftat macht, wird nun versucht, vom bloßen Vorhandensein bestimmter Schriftstücke auf deren inhaltliche Befürwortung durch die Ladenbetreiber zu schließen und diese zu kriminalisieren. Angeblich – siehe Artikel 5 Grundgesetz – findet eine Zensur nicht statt, dafür aber aktive Verunsicherung und Einschüchterung, wenn HändlerInnen und LeserInnen nicht wissen können, ob das radikale Blatt, das sie in Händen halten nicht morgen schon kriminalisiert werden wird, und sie gleich mit.“

Diese Tendenz ist zwar nicht neu, aber immer noch und immer wieder eine „Waffe“ der Staatsanwaltschaft, um einzuschüchtern und das Verfahren selbst als „Strafe“ androhen zu können, selbst wenn sich die Unschuld der Verdächtigten herausstellte. Ich sage das aus eigener Erfahrung, denn mehr als ein Jahr nach meinem Freispruch habe ich meinen damals beschlagnahmten Rechner immer noch nicht wieder.