Schmierenjournalismus [2. Update]
Jörg Tauss wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Über den Schmierenjournalismus bei Spiegel offline habe ich mich aufgeregt. In ausnahmslos allen Handbüchern über seriösen Journalismus steht geschrieben, dass Tatsachen und Kommentare nicht vermischt werden sollten. Die Leser sollten fairerweise wissen, woran sie sind. Was schreibt Simone Kaiser? (Ich vermute, das ist dieses Partygirl.)
„Ansonsten versuchten die Verteidiger vielmehr, Tauss als Opfer der zweifellos missglückten Öffentlichkeitsarbeit der Karlsruher Staatsanwaltschaft darzustellen. Sie sprachen von der „sozialen Exekution“ des bis dato unbescholtenen Politikers. Und nährten wider besseres Wissen (hervorgehoben von mir, BS) mit zahlreichen Anspielungen die im Netz kursierenden Verschwörungstheorien… (…) Die bei Tauss sichergestellte ‚Kipo‘, wie der Anwalt die Missbrauchsdateien immer wieder titulierte als rede er von einem Mixgetränk und nicht von dem brutalen Missbrauch vier oder fünf Jahre alter Kinder, sei doch gar nicht Thema des Verfahrens.“ (Zeichensetzung im Original)
Vielleicht sollte man der Kollegin (sie scheint vorwiegend über Frauenthemen zu berichten) raten, den einschlägigen Wikipedia-Artikel zu studieren, anstatt ihre persönliche moraltheologische Keule zu schwingen.
Wikipedia: „Während sich die juristische Bewertung an rechtsstaatlichen Grundsätzen (geschützte Rechtsgüter) orientiert und die sozialwissenschaftliche Analyse Herstellung und Wirkung von Kinderpornografie untersucht, zielt die öffentliche Diskussion zumeist auf moralische Betrachtungen ab.“ Für die Moral sind jedoch, wenn überhaupt, Pfaffen zuständig (mit den dementsprechenden Risiken und Nebenwirkungen), aber nicht Journalisten.
„Während manche Menschen ‚virtuelle Kinderpornografie‘ als opferlose Straftat und deren Verbot als Angriff auf die Kunstfreiheit ansehen, wird deren gesetzliche Gleichstellung zu kinderpornografischem Foto- und Filmmaterial damit begründet, dass solches Material zu realem Kindesmissbrauch anstiften oder diesen verharmlosen könne. Die Medienwirkungsforschung gelangt dabei zu keinem eindeutigen Ergebnis, auch wenn der Zugang zu regulärer Pornografie als verhindernder Faktor von Kindesmissbrauch gesehen wird. (…) Manche Sexualforscher vermuten in der aggressiven Gesetzgebung gegen Kinderpornografie den Versuch sexualfeindlicher, moralkonservativer Gruppen, Pornografie allgemein zu kriminalisieren. Da dies aber wegen des politischen Klimas in westlichen Staaten oftmals nicht möglich sei, würden stattdessen Gesetze gegen Kinderpornografie forciert, die auf eine Weise geschrieben werden können, die nicht nur Kinderpornografie, sondern auch viele andere Medien mit pornografischem Inhalt, oder bloßer Nacktheit, kriminalisieren.“
Genau so ist es. Ich stimme den letztgenannten Sexualforschern zu. Aber ein rationalre Diskurs ist in Deutschland wohl kaum möglich. Der Reiz-Raktionsmechanismus bei bestimmten Themen ist standardisiert hysterisch – Drogen, Kipo, „Bombenbauanleitungen im Internet“.
Update: Empfehlenswert und sachlich ist ein Artikel bei golem: „Das Gericht habe klar festgestellt, dass kein Abgeordneter sich auf den Ausnahmetatbestand berufen könne. „Ein Journalist ja, aber kein Abgeordneter“, sagte der Anwalt. Deswegen sei jede Beschäftigung damit eine private, und damit strafbar.“
2. Update: Medienschau von Markus Kompa, lesenswert. Unterstreicht die Überschrift dieses Postings.