Eine Polizei, die „lügt, betrügt, stiehlt und trickst“

Spiegel Online über eine Sternstunde der deutschen Justiz – den Freispruch von Harry Wörz:
„Die Staatsanwaltschaft rühmt sich gern ihrer Objektivität und Fairness, da sie, wie immer behauptet wird, das einen Verdächtigen Be- wie auch das ihn Entlastende gleichermaßen im Blick habe. Dass jedoch dies nur hehre Theorie ist, leuchtet sofort ein, wenn man weiß, dass Staatsanwälte weisungsgebunden sind, also vor allem in spektakulären Fällen nicht über die Köpfe ihrer Vorgesetzten hinweg agieren dürfen. Stößt eine Sache auf öffentliches Interesse, haben Staatsanwälte Bericht zu erstatten. Ob sich am Ende einer Hauptverhandlung die Anklageschrift, die sie oft noch nicht mal selbst verfasst haben, als zutreffend erweist oder nicht, entscheiden daher nicht die jeweiligen Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, sondern ihre Vorgesetzten.“

Wenn ich da an mein eigenes Verfahren denke, habe ich da einige Ideen, wenn das nicht schon beinahe eine Verschwörungstheorie wäre…