Zensur: Blöder „Zufall“

Zensur

Heise: „Österreichs Justizministerium blockiert Website eines kritischen Journalisten“

„Mitarbeiter des österreichischen Justizministeriums und der Gerichte konnten tagelang nicht auf eine Website mit kritischen Inhalten zugreifen. Beim Versuch, die Website www.florianklenk.com aufzurufen, wurde ihnen sogar mit einem Disziplinarverfahren gedroht. Die Sperre trat offenbar kurz nach dem Zeitpunkt in Kraft, nach dem auf der Website ein kritischer Bericht über Vorgänge im Justizministerium veröffentlicht worden war. Das Ministerium stellt Zensur in Abrede und spricht von einem „blöden Zufall“.“ [mehr…]

Aha. Es ist sicher auch ein blöder Zufall, dass burks.de in den meisten Bibliotheken Deutschlands nicht erreichbar ist, weil die US-amerikanische Filtersoftware benutzen und ich dort als „jugendgefährdend“ eingestuft worden bin. Die hiesigen Jugendschutzwarte versuchen es mit „Extremismus“, aber Zensur als „Jugendschutz“ zu verkaufen, ist die bessere Methode, weil dann niemand mehr nachdenkt, sondern gleich alle im stillen Gebet wider die Gefahren des pöhsen Internet versinken.

Klenk hat Zitate eines Schreibens des Justizministeriums gebloggt: „Wie von mir vermutet beinhaltet Ihre Website Wörter und Inhalte, die in die unten angeführten Kategorien (Kategorien Sex, Chat, Gambling, und Hacking bzw. Spyware,criminal activity, violence, weapons, illegal drugs) fallen und daher gesperrt wurden. Ihre Website wurde soeben wieder freigeschaltet und steht justizintern somit wieder zur Verfügung.“

Auf so ein Schreiben deutscher Bibliotheken warte ich noch. Ich hatte schon vorsorglich ins Impressum geschrieben: „Warning: This site may contain explicit descriptions of or advocate one or more of the following: adultery, murder, morbid violence, bad grammar, deviant sexual conduct in violent contexts, or the consumption of alcohol and illegal drugs.“

By the way: Florian Klenk wurde in meine Blogroll aufgenommen.

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Kommentare

One Kommentar zu “Zensur: Blöder „Zufall“”

  1. bombjack am August 18th, 2009 5:36 pm

    Man kann zu einer Filterung „des Internets“ durch einen Arbeitgeber stehen wie man will, allerdings egal ob Pro oder Contra, zeigt dieser Vorfall im Kleinen doch die Risiken auf die entstehen, wenn ein „Black List“ Konzept bei allen ISP etabliert wird, was in Deutschland „Zugangserschwerungsgesetz“ heißen soll. Okay, da gibt es zwar ein Hindernis, da diese Liste vom BKA eben nicht automatisch erzeugt wird, nur dürfte die Versuchung bei bestimmten Anlässen verdammt groß sein, mal kurzeitig Seiten bundesweit ausblenden zu lassen. Ich denke da z.B. an Nato-Gifel, den G8/G20-Gipfel usw. was wenn Demoaufrufseiten mal ganz kurzfristig nicht erreichbar sind, später stellt sich das natürlich aus Versehen heraus und Besserung wird gelobt, bis zum nächsten Mal….soviel ich gelesen habe sieht das Gesetz werder für den ISP (die explizit von der Haftung als Störer sowie auch als Mitstörer ausgenommen sind) noch für das BKA im Falle des Mißbrauchs irgendwelche Konsequenzen vor. In meinen Augen ein Freibrief dieses Gesetz zu mißbrauchen zudem ja auch explizit der Zwang zum Sperren aufgenommen wurde.

    bombjack

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