Hausdurchsuchung, reloaded

Ich habe heute die Ermittlungsakten bekommen, ein Konvolut von 99 Seiten. Das Landeskriminalamt hat schon einmal im März 2003 „die Interneseite www.burks.de“ ausgewertet. Fazit: „Es sind keinerlei Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung des Burkhard Schröder ersichtlich.“

Die aktuelle Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz stammt vom Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen. Das zweite Ermittlungverfahren bezieht sich auf § 353d StPO – “ Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“. Deshalb werde ich nur über unwesentliche Teile der Akte berichten, zum Beispiel über die, dass von einem Kriminalkommissar behautet wird, „der Beschuldigte“ sei in Berlin wegen Verwendens von Kennzeichen verfassunsgwidiriger Orgabnisationen und Beleidigung „auffällig geworden“. Davon ist kein Wort wahr. Ein Blick in die Akten hätte genügt. Wahr ist, dass mich schon oft Leute – die ich salopp als „Teil eines Gesäßes“ bezeichnen würde – angezeigt haben, aber alle Verfahren eingestellt worden sind. Das ist nicht nur extrem schlampig ermittelt worden, die Formulierungen erfüllen IMHO auch den Tatbestand der Verleumdung und falscher Verdächtigung. Mal sehen, ob und wie ich jetzt meinerseits Strafanzeigen stelle.