„Kernbereichsschutz“ und der Wind of Change

Taz.de: „Eine Bad Oldesloer Antifa-Gruppe ist von der Bundesanwaltschaft und dem Landeskriminalamt Kiel mit Hilfe des Terror-Paragraphen 129 a ausgespäht worden. Von den Vorwürfen blieb nichts übrig. Alle Maßnahmen waren rechtswidrig. (…) Der Staatsschutz des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein (LKA) observierte seit Jahresbeginn die Gruppe rund um die Uhr, hörte Telefone und Handys ab und kopierte alle Mails. Als Krönung brachten LKA-Fahnder bei Schenk einen Peilsender am Auto an, den er jedoch entdeckte. (…) Sie ließ sich vom Landgericht Karlsruhe den ‚Großen Lauschangriff‚ genehmigen und verschaffte sich so die Möglichkeit, ‚das nicht öffentlich gesprochene Wort mit technischen Mitteln aufzuzeichnen.‘ Begründet wurde dies damit, dass Schenk zur Zeit des jüngsten Brandanschlages viermal per Handy telefoniert habe. Das sei durch eine Funkzellen-Ortung festgestellt worden. Zudem sei nach dem Auffinden des Peilsenders ein ‚auffallend verändertes Kommunikationsverhalten‘ zu erkennen gewesen: Plötzlich hätten alle offen über ihre politischen Aktivitäten in der Antifa geredet und Treffen vereinbart – ‚um so von ihren Vorbereitungen und Tätigkeiten zur Verübung politisch motivierter Gewalt abzulenken‘, wie das Gericht damals vermutete. (…) Alles wurde aufgezeichnet: Beziehungsgespräche, wer aufs Klo geht oder wer duscht. ‚Fernseher ist leise gestellt worden … (S) sagt scheiß Bericht‘, protokollierten die Beamten. Oder: „(S) betätigt Kaffeemaschine und pfeift ‚Wind of Change‚“. Und: „(S) lacht leise vor sich hin, als im Radio die Nachricht vom Anschlag auf Bild-Chef Dieckmann kommt“. Sogar Selbstgespräche ‚(S) murmelt im Schlaf (unverständlich)‘, fanden das Interesse der Lauscher.“ (…)

Die taz setzt keine Links, weil die taz keinen Online-Journalismus praktiziert. Das muss ich also tun. Nur deshalb das lange Zitat. Die Junge Welt hat über den Fall ausführlich schon am 31.07.2008 berichtet. Warum macht die taz das erst jetzt, einen Monat später?