Einstweilige Verfügung gegen den DJV

Recherchegruppe.tk: „Das Landgericht Berlin hat am 26.08.2006 eine Einstweilige Verfügung (AZ 36 O 203/08, Verfahrenswert: 10.000 Euro) gegen den DJV (Bundesverband) erlassen. Dem DJV wird untersagt, Marc Ecker (DJV Baden-Württemberg) als Mitglied der Tarifkommission an den Tarifverhandlungen mit den Arbeitgebern teilnehmen zu lassen. (…) Die Ausführungen des Landgerichts bescheinigen dem Gesamtvorstand des DJV, sich um die Vorschriften seiner Satzung nicht zu scheren und sich offenbar auch in Zukunft so verhalten zu wollen. Es dürfte in der deutschen Rechtsprechung einmalig sein, dass ein Gericht einem Journalistenverband ein gehöriges Maß an ‚krimineller Energie‘ testiert.“ [mehr…]