Anträge Mitgliederversammlung DJV – JVBB

DJV Berlin – JVBB e.V. – Landesverband des Deutschen Journalisten-Verbandes – Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
Alte Jakobstraße 79/80
10179 Berlin
– Vorstand –

28.10.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich stelle folgende Anträge an die Mitgliederversammlung des DJV Berlin – JVBB e.V., 19.11.2021

1.
Antragsteller: Burkhard Schröder
Die Mitgliederversammlung des DJV Berlin – JVBB möge beschließen:

Die Kollegin Gabi Probst wird aufgefordert, ihr Amt im Aufnahmeausschuss niederzulegen.

Begründung: Die Kollegin Probst hat durch Medienanträge – angeblich im Auftrag des RBB – zahlreiche Mitglieder des damaligen DJV Berlin durch die so genannte „Stasi-Behörde“ ausforschen zu lassen, auch den Antragsteller. Das diente dazu, innerverbandliche Streitigkeiten zu unterfüttern.

Auch wenn – beim jetzigen Stand der Dinge – keine strafrechtliche Relevanz vorliegt, würfe es doch ein „merkwürdiges Licht“ (Zitat aus Wie die Stasi-Unterlagenbehörde dem rbb und „Bild“ half, Dutzende Journalisten auszuforschen) auf den Aufnahmeausschuss, wenn ausgerechnet die Kollegin Probst weiter darüber entscheidet, wer Mitglied wird.

Weitere Begründung mündlich.

2.
Antragsteller: Burkhard Schröder
Die Mitgliederversammlung des DJV Berlin – JVBB möge beschließen:

Dem Vorstand des DJV Berlin – JVBB e.V. wird vorsorglich untersagt, Mitgliedsgelder des DJV Berlin – JVBB e.V. für die Finanzierung des Journalistenpreises „Der lange Atem“ zu verwenden. Der Vorstand wird verpflichtet, die Vereinstätigkeit und den Journalistenpreis separat zu bilanzieren und diese Aufrechnung der Mitgliederversammlung vorzulegen.

Begründung: Der Vorstand hat kein Mandat, Mitgliedsgelder für Preise zu verwenden, deren Sinn strittig ist. Es ist „cringe“, wenn Journalisten sich gegenseitig Preise verleihen.

Weitere Begründung mündlich.

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Melden, durchführen, verbieten, reloaded

Steffen Grimberg, der Vorsitzende des DJV Berlin/JVBB, spricht sich im aktuellen Newsletter offen für Zensur seitens privater Unternehmen aus:
Facebook hat am Donnerstag rund 150 Gruppen und deren Accounts gelöscht, die den so genannten „Querdenkern“ zugeordnet werden. (…)
Das haben sie ja früh bemerkt. Aber besser spät als überhaupt nicht. „Coordinated Social Harm“ (auf deutsch etwa „koordinierte Beschädigung der Gesellschaft“) heißt das im Facebook-Sprech. (…) Lassen wir uns nichts vormachen: Hier musste jemand zum Jagen getragen werden!“

Natürlich sind die Qualitätsmedien mit überwältigender Mehrheit ebenfalls für Zensur. Die Taz fordert sogar noch mehr Löschorgien: „So lobenswert der Schritt ist, so sehr kann er nur ein Anfang sein.“

Es sind nur wenige kritische Stimmen zu hören:
Der Spitzenkandidat der Linken in Baden-Württemberg für die Bundestagswahl, Bernd Riexinger, fordert, dass der Staat Entscheidungen über das Löschen von Inhalten auf Social Media treffen müsse. „Ich bin auch dagegen, dass Fakenews, Lügen oder Hetze auf den Social-Media-Kanälen verbreitet werden können, bin aber nicht dafür, dass die Plattform-Unternehmen das selber entscheiden können, das ist eine staatliche Aufgabe,“ so Riexinger.

In vergleichbaren Fällen hatte das Löschen von Accounts und Inhalten vor Gericht keinen Bestand.

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Rücktritt gefordert

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2. Offener Brief an den Vorstand des DJV Berlin-JVBB

(Zur Kenntnis den Mitgliedern des DJV-Bundesvorstandes des DJV-Gesamtvorstandes)

Am 10. Mai 2021 haben wir in einem offenen Brief an den Vorstand unseres Landesverbandes darauf hingewiesen, dass durch Medienanträge des rbb seit 2010 und ab 2015 auch durch die BILD-Zeitung fast 50 Funktionäre des damaligen DJV Berlin aus sämtlichen Gremien wie Vorstand, Fachausschüssen und Ehrengericht unzulässig durch die Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) ausgeforscht werden sollten.

Eine Reaktion des Vorstands gegenüber den Betroffenen ist bis heute – einen Monat später – ausgeblieben. Wir haben weder eine Eingangsbestätigung unseres Schreibens noch irgendeine Stellungnahme dazu erhalten. Stattdessen wurde mit den Verursachern dieses Datenmissbrauchs (rbb und BStU) gesprochen und im Verbandsnewsletter ein Editorial veröffentlicht, dessen Inhalt die Tatsachen bestenfalls verdreht und ein beschämendes Framing angesichts der wirklichen Vorgänge darstellt. Anstatt dafür zu sorgen, dass die Ausforschung von Mitgliedern unseres Verbandes, verbunden mit Verstößen gegen das Stasiunterlagengesetz (StUG), das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht unter den Teppich gekehrt wird, legen die eigenen Verlautbarungen einen Schleier über den Vorgang! Das widerspricht nicht nur den Interessen der betroffenen Mitglieder, sondern auch den Interessen des Verbandes.

Um es klarzustellen: Die Medienanträge von rbb und BILD waren gemäß Absatz 3.2.2 der Richtlinie zu § 33 StUG unrechtmäßig, weil sie vordergründig auf die Aufdeckung von Stasikontakten von Personen aus dem DJV gerichtet waren, die heute bestimmte Funktionen in Politik, Verwaltung oder Gesellschaft innehaben. Damit wurden die Zugangsrechte nach dem StUG für Medien missbraucht, nämlich um eine Massenabfrage eines konkreten Personenkreises zu realisieren, dessen Funktionen in der jüngeren Vergangenheit und eben nicht vor 1990 lagen.

Es gilt zu klären, wo und bei wem sich jetzt die mehr als 1000 Seiten unrechtmäßig herausgegebene Stasiunterlagen befinden. Von Interesse für die betroffenen aktiven und ehemaligen Mitglieder ist dabei auch der völlig unverhältnismäßige Rechercheaufwand in zehntausenden Seiten im Zusammenspiel von Antragstellern und BStU-Mitarbeitern, die im Ergebnis kaum Substanz enthielten. Klar ist stattdessen, dass mit Stasivorwürfen wiederholt Wahlen im DJV-Landesverband beeinflusst wurden. Nach wie vor ungeklärt ist, wie ein illegaler Mitschnitt der Rede des ehemaligen Landesvorsitzenden Bernd Lammel auf dem Bundesverbandstag 2015 in Fulda in die Stasi-Unterlagenbehörde gekommen und warum er dort jahrelang widerrechtlich gespeichert worden ist.

Da sich sowohl die BStU als auch deren Leiter Roland Jahn und die mit der Dienstaufsicht des BStU befasste Staatsministerin für Kultur und Medien im Bundeskanzleramt, Monika Grütters (CDU), durch fortwährende Intransparenz versuchen aus der Affäre zu ziehen, werden die Betroffenen die Aufklärung nun selbst in die Hand nehmen und einen Gemeinschaftsantrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) stellen. Dieser Antrag wird über die Plattform FragDenStaat der Open Knowledge Foundation Deutschland gestellt und durchgesetzt. 30 Betroffene (aktive und ehemalige Mitglieder des DJV-Landesverbandes Berlin, sowie die betroffenen aktiven Vorsitzenden aus drei ostdeutschen DJV-Landesverbänden und ein ebenfalls betroffenes Verdi-Bundesvorstandsmitglied) verlangen mit diesem IFG-Antrag Einsicht in die entsprechenden Vorgänge der Stasi-Unterlagenbehörde.

Die betroffenen aktiven Verbandsmitglieder im DJV Berlin – JVBB stellen hiermit den Antrag auf finanzielle und juristische Unterstützung in dieser Angelegenheit durch den DJV-Landesverband.

Außerdem erneuern wir unsere Forderung aus dem 1. Offenen Brief, dass die Kollegin Gabi Probst ihr Amt im Aufnahmeausschuss niederlegt und dass der Vorstand sie dazu auffordert. Für uns Mitglieder ist es eine unerträgliche Vorstellung, in dieser verantwortlichen Funktion eine Kollegin über die Aufnahme in unseren Verband mitentscheiden zu sehen, von der wir annehmen müssen, dass sie uns durch Medienanträge – angeblich im Auftrag des rbb – in die Ausforschung hineingezogen hat.

Gabi Probst muss mit sofortiger Wirkung zurücktreten.

Mit kollegialen Grüßen
Simone Ahrend
Clemens Glade
Prof. Dr. Peter Kolbe
Inge Kundel-Saro
Bernd Lammel
Caroline Methner
Ann Schäfer
Burkhard Schröder
Dr. Wolf Siegert
Renate Thiemann

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Unkontrollierte Akten

Berliner Zeitung : „Wie der Umgang mit Stasiakten außer Kontrolle geraten ist“.

Problematisch auf andere Weise ist das Statement des Bundesbeauftragten Roland Jahn in der „Abendschau“ im Jahr 2015, der Bernd Lammel recht suggestiv Transparenz im Umgang mit der Vergangenheit empfahl, die ich damals als indirekte Rücktrittsforderung von seiner Funktion als Vorsitzender des Journalistenverbands wahrnahm. (…)

Wäre ein Presseantrag von der „Jungen Welt“ oder vom „Neuen Deutschland“ zum Fall Lammel genauso behandelt worden? Die Recherche ging von rbb und Bild-Zeitung aus. Und wie würden die Kritiker des Findungseifers der BStU im Fall Lammel eine ähnliche DDR-Geschichte bewerten, wenn der Akteur heute in der AfD-Spitze gelandet wäre?

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BStU widerpricht sich selbst

Übermedien legt nach: „Ausforschung von Journalisten: Stasi-Unterlagenbehörde widerspricht sich selbst“.

Durfte die Stasi-Unterlagenbehörde (BStU) über 1000 Seiten mit privaten Unterlagen über Journalisten herausgeben? Ein interner Prüfbericht der Leiterin der Grundsatzabteilung der Behörde kam zu einem klaren Ergebnis: Das war rechtswidrig. Die Behörde ist plötzlich der gegenteiligen Ansicht.

Letzt liegt das interne Rechtsgutachten im Volltext vor.

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Ausgeforscht

Berliner Zeitung: “Nach Recherchen der Berliner Zeitung reagiert Deutschlands oberster Datenschützer. Zugang zu Stasiunterlagen Dritter soll künftig besser kontrolliert werden.”

“Anlass für das aktuelle Prüfverfahren gegen die Behörde ist der Fall des Berliner Fotojournalisten Bernd Lammel, der seit Jahren gegen Stasivorwürfe kämpft, und der nun feststellen musste, dass die BStU in den letzten Jahren nicht nur ihn, sondern 164 Menschen aus seinem Umfeld „ausgeforscht“ und mehr als tausend Seiten Akten an Journalisten herausgegeben hat. Der Begriff „Ausforschung“ stammt dabei von der Behörde selbst: Das Vorgehen gegen Lammel und sein Umfeld hat im Jahr 2017 eine interne Prüfung nach sich gezogen, die vernichtend ausgefallen ist.”

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Datenschutzverfahren

Übermedien: „Nach „Ausforschung“ von Journalisten: Datenschutz-Verfahren gegen Stasi-Unterlagenbehörde“.

Die Sache, die ursprünglich nur die Akte Lammel war, zieht immer weitere Kreise. „Wie nun bekannt wurde, hat Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), kurz nach der Veröffentlichung ein datenschutzrechtliches Prüfverfahren in die Wege geleitet. Dem Beauftragten für die Stasi-Unterlagen, Roland Jahn, wurde ein Fragenkatalog übersandt mit einer ungewöhnlich kurzen Bearbeitungsfrist von nur einer Woche. Seit dem 7. Mai liegt Jahns Antwort im Haus von Kelber vor. Sie bestätigte die Vorwürfe und Recherchen – und stellt den Bundesdatenschutzbeauftragten offenbar nicht zufrieden.“

Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat Jahn und seiner Behörde offensichtlich die Folterwerkzeuge gezeigt, wenn weiter gemauert würde: Im Anschluss hieran wird zu prüfen sein, ob die bisher durch BStU getroffenen Maßnahmen ausreichend sind, oder weiterer Handlungsbedarf besteht, der erforderlichenfalls auch mit aufsichtsrechtlichen Maßnahmen durchzusetzen wäre. Dem Bundesdatenschutzbeauftragten stünden in diesem Falle umfangreiche Mittel zur Verfügung.“

„Grundlage für die nun eingeleitete Prüfung waren Hinweise darauf, dass Medienanträge einiger weniger Redaktionen in der Stasi-Unterlagenbehörde auch dann bearbeitet wurden, wenn sie erkennbar unzulässig waren – und so teils privateste Informationen die Behörde verließen.“

Auch die Pledge Times berichtet: „After “research” by journalists: Proceedings against the Stasi records authority initiated“.

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Offener Brief an den Vorstand des DJV Berlin – JVBB

Offener Brief an den Vorstand des DJV Berlin – JVBB

Liebe Kolleginnen und Kollegen des Vorstands des DJV Berlin – JVBB,

die Veröffentlichungen von BuzzFeed, Übermedien, Berliner Zeitung, Frankfurter Rundschau, mdr 360G, Turi2, HNA und Merkur über die unzulässige Ausforschung von Mitgliedern unserer Gewerkschaft durch die Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) aufgrund von Medienanträgen des rbb und der Bild-Zeitung sind dem Vorstand inzwischen sicher bekannt. Die Abfragen des rbb im Zeitraum von 2010 bis 2017 betreffen fast 50 Funktionäre des damaligen DJV Berlin aus sämtlichen Gremien wie Vorstand, Fachausschüssen und Ehrengericht – bei einzelnen Personen sogar rückwirkend bis zum Jahr 2000.

Der DJV-Bundesvorstand hat sofort nach Kenntnisnahme der Ergebnisse eines internen Prüfverfahrens der BStU den daraus ersichtlichen Aktenskandal öffentlich benannt und Konsequenzen von der dienstaufsichtführenden Staatsministerin für Kultur und Medien im Bundeskanzleramt, Monika Grütters, vom BStU und dem Bundesdatenschutz­beauf­trag­ten gefordert.

Der Vorstand unseres Landesverbandes will offenbar selbst nicht handeln und hat sich in dieser Frage – außer durch wenige Zeilen unseres Vorsitzenden Steffen Grimberg im Newsletter – bisher auch nicht geäußert. Das wirkt auf uns sehr befremdlich. Er sollte dafür sorgen, dass die Ausforschung von Mitgliedern unseres Verbandes, verbunden mit Verstößen gegen das Stasiunterlagengesetz (StUG), das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht unter den Teppich gekehrt wird!

Die Unterzeichnenden waren Mitglieder des DJV Berlin und sind heute Mitglieder im DJV Berlin – JVBB. Wir alle wurden vom BStU unrechtmäßig ausspioniert. Das hat die Behörde in einem internen fachaufsichtlichen Gutachten selbst zugegeben. Was mit unseren Da­ten geschehen ist und wer immer noch darauf Zugriff hat, wissen wir nicht.

Wir erwarten vom Vorstand, Maßnahmen zu ergreifen, die Rechte seiner Mitglieder durchzusetzen. Dazu gehören Beschwerden beim Landesdatenschutzbeauftragten Berlin und beim Kultursenator, ebenso bei der Intendanz und Chefredaktion des rbb sowie bei der Verlagsgeschäftsführung des Springer-Verlags und der Chefredaktion der Bild-Zei­tung. Wir verlangen, dass der Vorstand uns bei weiteren Schritten sowohl gegen den BStU als auch gegebenenfalls gegen die Bild-Zeitung und den rbb in Sachen Persön­lich­keitsrecht und Datenschutz individuellen persönlichen Rechtsschutz gewährt.

Im Zuge eines Drittbeteiligungsverfahrens, das durch einen Antrag nach Informations­freiheitsgesetz (IFG) der rbb-Reporterin Gabi Probst durch den IFG-Beauftragten der BStU eingeleitet worden ist, sind sowohl die Medienanträge von Gabi Probst zu Mit­glie­dern des DJV Berlin als auch die behördeninternen Unterlagen zu den Ausfor­schun­gen offenkundig geworden. Die BStU hat in dem erwähnten Gut­achten festgestellt, dass bereits die Medienanträge von rbb und Bild unzulässig waren.

Wir fordern, dass die Kollegin Gabi Probst ihr Amt im Aufnahmeausschuss niederlegt und dass der Vorstand sie dazu auffordert. Ihre Recherche-Methoden schädigen das Ansehen des Verbandes, auch angesichts der Presseberichte zu diesem Thema. Aus unserer Sicht ist der Fall Gabi Probst eine Angelegenheit für das Schiedsgericht des DJV Berlin – JVBB.

Mit kollegialen Grüßen

Simone Ahrend
Clemens Glade
Prof. Dr. Peter Kolbe
Inge Kundel-Saro
Bernd Lammel
Caroline Methner
Ann Schäfer
Burkhard Schröder
Dr. Wolf Siegert

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Die Akte Lammel, reloaded

Berliner Zeitung (24.04.2021): „Ausforschung statt Aufarbeitung: Wie 164 Menschen unter Stasiverdacht gerieten. Seit Jahren kämpft Bernd Lammel gegen IM-Vorwürfe. Jetzt stellt er fest, dass die Unterlagenbehörde BStU Verwandte, Bekannte, Kollegen ausleuchtete.“

Über Medien (26.04.2021): „Wie die Stasi-Unterlagenbehörde dem rbb und „Bild“ half, Dutzende Journalisten auszuforschen“.

Burks.de (26.04.2021): „Die Akte Lammel, reloaded again“

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