DJV Brandenburg vs. Rommerskirchen

Aus einem heutigen verbandsinternen Rundschreiben Hans Werner Conens (Vorsitzender DJV Brandenburg) an ausgewählte Funktionäre des DJV: „Wie Sie wissen, hat das Zentralorgan „Journalist“ unter beim DJV offenbar üblicher Mißachtung journalistischer Regeln („Man höre stets beide Seiten“) falsch und irreführend über den gerichtlichen Vergleich zwischen dem DJV-Brandenburg und dem DJV berichtet. Dazu hat der Verlag Rommerskirchen bereits eine Gegendarstellung veröffentlicht. Wegen eines Punktes der Falschberichterstattung des DJV-Organs hat der Verlag jedoch die Gegendarstellung verweigert. Der DJV-Brandenburg hat daher eine Einstweilige Verfügung bei Gericht beantragt, die darauf erlassen und zugestellt wurde. Heute wurde beim Landgericht Hamburg über den vom Verlag Rommerskirchen hierwegen erhobenen Widerspruch verhandelt. Der Prozeßvertreter des Verlags Rommerskirchen nahm den Widerspruch zurück, nachdem die Kammer ihre vorläufige Rechtsansicht mitgeteilt hatte. Darauf wurden die Verfahrenskosten dem Verlag Rommerskirchen auferlegt.“

Vgl. recherchegruppe.tk (20.05.2008): „Folgeberichterstattung des Journalist“

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Date posted: Freitag, August 29th, 2008 15:20 | Under category: DJV Brandenburg, DJV Bundesverband, Medien
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