Es wird eng für Kulpok und Konsorten, revisited

Nachtrag zum Posting vom 09.07.2008: Der Insolvenzverwalter des DJV Berlin hatte Alexander Kulpok und Nicole Borkenhagen gebeten, auf die Verjährungsfristen zu verzichten. Das hatten die abgelehnt. [Vgl. recherchegruppe.tk 28.03.2008]

[Erläuterung: Die Regress- bzw. Schadensersatzansprüche gegen ehemalige Vorstandsmitglieder – wie Kulpok und Borkenhagen – des DJV Berlin können nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums geltend gemacht werden. Damit diese Bestimmung nicht gilt, müssten diejenigen, die im Verdacht stehen, den Schaden angerichtet zu haben, zustimmen, dass die Verjährung nicht in Kraft tritt. Wer Dreck am Stecken hat, wird das natürlich in der Regel nicht tun.]

In Sachen Hans-Jürgen Bütow wird der Insolvenzverwalter aber nicht von sich aus tätig – das müsste der jetzige Vorstand tun. Auch droht hier keine Verjährung. Im Insolvenzplan wird eine mögliche Summe von 10 000 Euro genannt, die man einklagen könnte.

Kommentar: Es ist fraglich, ob der Vorstand des DJV Berlin den Mumm hat, gerichtliche Schritte einzuleiten, um das verlorene Geld ansatzweise wiederzubekommen. Vergangenheitsbewältigung gilt als „Unruhe“, und so etwas will man tunlichst vermeiden. Zudem waren einige der jetzigen Vorstandsmitglieder schon unter Kulpok im Vorstand oder dessen Groupies und glühende Verehrer. Wendehälse haben kein gesteigertes Interesse an Transparenz im Interesse der Mitglieder.

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Date posted: Freitag, Juli 11th, 2008 13:44 | Under category: DJV Berlin
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