Soll der DJV Brandenburg erneut ausgeschlossen werden?

Der Stadl: „DJV-Bunker: Dieselbe Wand, derselbe Kopf“ – „Mit Anwaltsschreiben vom 2. Mai 2008, verfasst gleich nach dem blamablen teuren Vergleich mit dem verhassten Brandenburg, wird dessen bisher in solchen Fällen stets siegreichen Vorsitzenden Hans Werner Conen ruppig mitgeteilt, ‚dass eine Unvereinbarkeit der beiden Satzungen wohl zwingend zu einem Ausschluss führen muss‘ (…) So will Konken den Mega-Feind Brandenburg von dannen jagen, weil der eine Geschäftsstelle in Berlin hat, also mitten in Brandenburg. Das, so Konken gewohnt wissensfrei, sei nicht ‚vor Ort‘ und widerspreche der Satzung des Bundesverbands. Zwar sucht man entsprechende Normen in der DJV-Satzung vergeblich, doch wer Streit sucht, der findet ihn. (…) ‚Nach der DJV-Satzung soll die Mitgliederversammlung den Vorstand des Landesverbands wählen‘, will der Nicht-Journalist und Nicht-Jurist herausgefunden haben. Das ist – Konken-typisch – faktenfreies Wunschdenken. In der DJV-Satzung heißt es: ‚Die Satzungen der Landesverbände müssen mindestens Vorschriften enthalten über (…) die Wahl des Landesvorstands und dessen Amtsdauer“ – kein Wort davon, wer wählen soll.“ (…)

Nachtrag (28.05.2008): neue Ausgabe des „Stadl“ ist heute online.

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Date posted: Dienstag, Mai 27th, 2008 18:32 | Under category: DJV Brandenburg, DJV Bundesverband
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