Insolvenzplan

Aus dem Insolvenzplan, den der Insolvenzverwalter des DJV Berlin dem Gesamtvorstand des DJV vorgelegt hat und den dieser positiv beschieden hat:

(…) „Der DJV beziffert die offenen Mitgliedsbeiträge mit einem Betrag von 212.693,12 EUR. Die Gesamtsumme betrage 235.529,62 EUR. (…) Ferner ist der Gläubiger nicht berechtigt, die vom Rangrücktrett erfassten Forderungen gegenüber dem Schuldner geltend zu machen, solange und soweit ihre Befriedigung zur Zahlungsunfähigkeit des Schuldners gemäß §17 InsO führen würde. (…) Der gesamte Insolvenzplan steht unter der Bedingung, dass der Schuldner seinen auferlegten Pflichten nachkommt. Dies wird nach Beschluss des Gerichts später von einem Treuhänder überwacht. (…) Der DJV Bundesverband wird für die Zeit des Insolvenzverfahrens, vorraussichtlich bis zum Juni 2008, keine Mitgliedsbeiträge geltend machen. Der DJV Bundesverband verzichtet ausdrücklich auf die Mitgliedsbeiträge für die Laufzeit des Insolvenzverfahrens. (…) Der Schuldner bleibt während des Insolvenzverfahrens und nach Abschluss des Insolvenzverfahrens unter den oben genannten Bedingungen Mitglied des Bundesverbands. Das Einverständnis mit diesen Bedingungen ist Voraussetzung dafür, dass der Insolvenzverwalter die Mitgliedschaft nicht kündigt. Der Insolvenzverwalter wäre insbesondere für den Fall der Zahlungspflicht während des Insolvenzverfahrens hierzu gesetzlich gewzungen.“ (…)

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Date posted: Freitag, April 18th, 2008 18:22 | Under category: DJV Berlin, DJV Bundesverband
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