Brief des DJV Brandenburg an den DJV (Bundesverband)

Hans-Werner Conen, der Vorsitzende des DJV Brandenburg, hat ein Schreiben an den DJV-Bundesverband verfasst. Der Inhalt sollte alle Mitglieder des DJV Interessieren.

Deutscher Journalisten-Verband
Landesverband Brandenburg e.V.

Holsteinische Straße 38/I
E-mail buero@djv-brandenburg.de
10717 Berlin
www.djv-brandenburg.de
Telefon (0331) 2797337-1
Amtsgericht Potsdam
Telefax (0331) 2797337-9
Vereinsregister Nr. 337

Telefax an +49 30 726 27 92 13

Deutscher Journalisten-Verband e.V.
Herrn Vorsitzenden Michael Konken
Herrn Geschäftsführer Hubert Engeroff
Schiffbauerdamm 40
10177 Berlin

22. Juni 2007

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Konken,
sehr geehrter Herr Hauptgeschäftsführer Engeroff:

unter Hinweis auf das unbegrenzte Auskunftsrecht der Vereinsmitglieder und unter Bezugnahme auf Informationen über das Schreiben des „Vereins Berliner Journalisten“ und des „Brandenburger Journalisten-Verbands“ vom 19. Juni 2007 auf der Homepage von „Burks“ werden Sie aufgefordert, zu den folgenden Fragen unverzüglich, spätestens aber in der Sitzung des DJV-Gesamtvorstands am 25. Juni 2007 Stellung zu nehmen.

1. Aus welchen „bekannten Gründen“ ist ein offener Austausch im Gesamtvorstand nicht möglich?

2. Hat es schon vor dem Schreiben vom 19. Juni 2007 Unterrichtungen über die Lage in Berlin-Brandenburg – mündlich oder schriftlich – gegeben, die den DJV-Brandenburg nicht erreichen sollten? Wenn ja: Legen Sie diese Unterrichtungen vollumfänglich vor.

3. Hat der DJV-Bundesvorstand bei den Vereinen „DJV-Landesverband Berlin“, „Verein Berliner Journalisten“ (VBJ) und „Brandenburger Journalisten-Verband“ (BrJV) darauf hingewirkt, den DJV-Landesverband Brandenburg an den Bemühungen um einen einigen und starken DJV-Verband in Berlin und Brandenburg gleichberechtigt zu beteiligen? Wenn nein: Warum nicht? Wenn ja: Legen Sie entsprechende Dokumente vor.

4. Teilt der DJV die aus dem Schreiben vom 19. Juni 2007 ersichtliche Vorstellung, es komme bezüglich der Haftungsrisiken für einen möglicherweise einzurichtenden gemeinsamen Verein zwar auf die Schulden des DJV-Berlin bzw. die seiner Sozialfonds GmbH, nicht aber auf die Schulden des VBJ und des BrJV an?

5. Welche Forderungen (z.B. aus Darlehen und Beiträgen) hat der DJV gegen den VBJ und/oder den BrJV?

6. Welche Forderungen des DJV (Beträge in Euro) an den VBJ und/oder den BrJV sind jemals gestundet oder erlassen worden? Wer hat insoweit entschieden?

7. Hat der DJV Kenntnis davon, daß die Schulden des VBJ und des BrJV zusammen ein Mehrfaches der Schulden des DJV-Berlin aus machen?

8. Teilt der DJV die aus dem Schreiben vom 19. Juni 2007 ersichtliche Vorstellung, möglicherweise bestehe eine „strafrechtliche Verantwortung“ der Vorstandsmitglieder anderer Vereine für Handlungen im DJV-Berlin in Zeiten vor einer Fusion?

9. Welches „Treffen“ hat am 24. April 2007 stattgefunden, in dem die Adressaten des Schreibens vom 19. Juni 2007, also auch der Bundesvorsitzende,“mündlich informiert“ wurden? Warum wurde der DJV-Brandenburg nicht „mündlich informiert“?

10. Was folgt für den DJV aus der aus dem Schreiben vom 19. Juni 2007 ersichtlichen Information, daß es den BrJV „aus finanziellen Gründen zum 1.1.2008 nicht mehr als selbständigen Verein geben wird“?

11. Welche Maßnahmen beabsichtigt der DJV zur Sicherung seiner Forderungen gegen den BrJV zu ergreifen, um den Verlust von Mitgliedergeld zu verhindern? Ist an einen Insolvenzantrag gedacht?

12. Was folgt für den DJV aus dem aus dem Schreiben vom 19. Juni 2007 ersichtlichen Umstand, daß der durch Fusion entstehende neue Verband bei so gut wie keinem Vermögen mit fast einer halben Million Euro Schulden (= fast 300 Euro je Mitglied) starten würde, mithin von Anfang an überschuldet wäre?

13. Beabsichtigt der DJV, den geplanten neuen Verband finanziell und organisatorisch zu unterstützen? Gibt es entsprechende Vereinbarungen bzw. Zusagen?

14. Beabsichtigt der DJV, von den Landesverbänden – als Darlehen“ oder als Zuschuß? – eine Sonderumlage zu fordern, die dem geplanten neuen Verband zugute kommen soll?

15. Beabsichtigt der DJV, den DJV-Brandenburg jedenfalls in Zukunft zum selben Zeitpunkt, in derselben Weise und im selben Umgang über Vorgänge im Zusammenhang mit der Fusionssache zu unterrichten wie andere Landesverbände bzw. deren Vorsitzende auch?

16. Werden die DJV-Mitglieder durch das vom DJV herausgegebene Zentralorgan Journalist“ über die Sachverhalte bezüglich der beabsichtigten Fusion informiert?

Mit freundlichen Grüßen

(Hans Werner Conen)
Vorsitzender

[Schreiben im pdf-Format]

POST SUMMARY
Date posted: Freitag, Juni 22nd, 2007 19:25 | Under category: DJV Berlin, DJV Bundesverband, DJV Landesverbände
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