Lang, lang ist’s her

Berlin, 13. Oktober 2003

Antrag
zur außerordentlichen Hauptversammlung 2003
Die Hauptversammlung möge beschließen:
Dem Vorsitzenden des DJV Berlin, Alexander Kulpok, dem Vorstandsmitglied Klaus Lehnartz sowie der Schatzmeisterin Christiane Hach wird das Misstrauen ausgesprochen.
Begründung:
Die Arbeit der genannten Vorstandsmitglieder hat zu unkalkulierbaren finanziellen Risiken des Verbandes und seiner Töchter geführt. Um weiteren finanziellen Schaden abzuwenden, ist eine personelle Erneuerung dringend notwendig.
gez.: Andreas Struve (Vorsitzender des Fachausschusses Betriebsratsarbeit)
Brigitte Baecker (stellvertretende Vorsitzende des Fachausschusses Betriebsratsarbeit)
Anno Knüttgen (stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses Rundfunk)
Matthias Thiel (Vorsitzender des Fachausschusses Rundfunk)
Bettina Kieke (stellvertretende Vorsitzende des Fachausschusses Gleichstellung und Arbeitszeitmodelle)

Berlin, 30.09.2003
Burkhard Schröder

Antrag
Die Hauptversammlung möge beschließen:
Die Amtsperiode des Vorstands wird gemäß § 8(6) der Satzung vorzeitig beendet.
Begründung
Der Rücktritt mehrerer Vorstandsmitglieder am 2.9.03 hat tiefgreifende Meinungsverschiedenheiten über den richtigen Kurs des Verbandes offenbart. Ausschlaggebend für dieses Zerwürfnis war der mit knapper Mehrheit gefällte Beschluss, eine zuvor getroffene Entscheidung zum Presseball 2004 wieder zu revidieren.
Gegen diesen Entschluss sind zahlreiche gravierende Einwände vorgetragen worden. Insbesondere hatten die inzwischen zurückgetretenen Vorstandsmitglieder vorab davor gewarnt, dass die geplante Durchführung des Presseballs 2004 für den Sozialfonds des Verbandes mit einem existenzgefährdenden finanziellen Risiko verbunden sein würde. Eine daraus möglicherweise resultierende Insolvenz der Sozialfonds GmbH wiederum hätte unmittelbare finanzielle Folgen für den DJV Berlin als Gesellschafter.
In der Diskussion dieser Entscheidung wurde und wird deutlich, dass der noch amtierende Vorsitzende und einige der weiteren Vorstandsmitglieder gewillt sind, sich über alle diesbezüglichen Bedenken hinwegzusetzen. Eine argumentative und sachliche Auseinandersetzung damit erfolgte von dieser Seite nicht. Dies betrifft auch und insbesondere die Kritik am Umgang mit Spendengeldern und die damit zusammenhängenden moralischen, juristischen und steuerlichen Probleme.
Dieses Vorgehen widerspricht dem bei den letzten Mitgliederversammlungen abgelegten Bekenntnis zu einem ordnungsgemäßen, verantwortungsvollen und transparenten Umgang mit den Finanzen des Verbandes und seiner Töchter. Die Verkürzung der Amtsperiode und die Wahl eines neuen Vorstands, der das Vertrauen der Mitgliedschaft geniesst, sind unumgänglich, um weiteren Schaden vom DJV Berlin abzuwenden.
Mit kollegialen Grüssen
Burkhard Schröder

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Verlagssanierung auf Kosten der Urheber

Verlagssanierung auf Kosten der Urheber

Von Katharina Dockhorn, Vorsitzende des FA Freie im DJV Berlin

Nun ist es also heraus, wie sich die Verlage die durch das Gesetz zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage erzielten Gewinne vorstellen. Sie wollen mit den Schöpfern der Texte und Fotos, die ihnen ihre Werke zur Verwertung überlassen und in den Verlagshäusern die Kassen sprudeln lassen, einen Tarifvertrag abschließen. Die Journalisten seien dafür bei ver.di und DJV in guten Händen, beschied Christoph Keese, Chef-Lobbyist des Springer-Verlags, während der Medienwoche am Rande der IFA.

Bei den Betroffenen, vor allen den freien Journalisten, löst diese Vorstellung blankes Entsetzen aus. Jahrelang hatten ihre Gewerkschaften mit den Verlagen um Vergütungsregeln für Publikationen im Internet und die Mehrfachverwertung von Texten innerhalb einer Verlagsgruppe gerungen – nur eine Minderheit unter den Verlagen hält sie überhaupt ein. Zudem sind viele Häuser, vor allem im Osten der Republik, aus der Tarifgemeinschaft ausgeschieden.

Das Gesetz droht die Vertragsfreiheit der Urheber einzuschränken. Die Verlage werden nach der Verabschiedung des Gesetzes ihren freien Mitarbeitern die Pistole auf die Brust setzen und die Abtretung alle Rechte vertraglich verlangen. Total Buy Out-Verträge werden endgültig zur Regel.

Zudem dürften die Vorstellungen einer angemessenen Vergütung der Urheber, wie es jetzt im Gesetz formuliert ist, zwischen Verlagen und Urhebern weit auseinanderliegen. Die Gewerkschaften fordern mindestens die Hälfte der Erlöse, womit sie schon an der untersten Grenze bei der Teilung der Einnahmen zwischen Autoren und Verlagen in der VG Wort bleiben. Aber warum so bescheiden? Durch die Publikation von kreativen Werken im Internet sparen die Verlage Druck- und Transportkosten, die zu schützende Investition ist wesentlich geringer als in der analogen Welt. Ergo müsste eine angemessene Beteiligung der Urheber bei mindestens 80%, wenn nicht gar 90% der Erlöse liegen. Und damit dies kontrollierbar bleibt, ist auch die Verwaltung über eine Verwertungsgesellschaft zu empfehlen. So wie im 1. Entwurf zum Gesetz zum Leistungsschutzrecht vorgesehen.

Die Hoffnungen der Kreativen auf eine Änderung des Entwurfes im Gesetzgebungsprozess ruhen jetzt auf den Kritikern des Gesetzes in allen Parteien. Sie sollten aus den Klagen der Urheber in anderen Bereichen der Kreativwirtschaft gelernt haben. Seit Jahren warten sie auf Vereinbarungen über eine angemessene Beteiligung an den Erlösen aus der Zweit- und Drittauswertung der von ihnen geschaffenen Werte durch dieLeistungsschutzberechtigten.

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