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burks
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Anmeldungsdatum: 07.10.2002
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BeitragVerfasst am: 23.10.2006, 19:29 Antworten mit ZitatNach oben

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VOR GERICHT UND AUF HOHER SEE
Meinungsfreiheit für ignorante Dumpfbacken
AgitpropIch bin heute bei dem Versuch gescheitert, eine Einstweilige Verfügung gegen den Verein Berliner Journalisten (VBJ) zu erlassen. Mein Anwalt zog den Antrag zurück, nachdem der Richter angedeutet hatte, dass er die Verfügung wohl nicht erlassen werde. Das Thema war: Wo ist die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und zulässiger Schmähkritik? Da der Anwalt des Vereins ankündigte, man werde sich auch auf keinen Vergleich einlassen, muss ich also hier, an gewohnter Stelle, die Angelegenheit publizistisch würdigen. Bisher habe ich das nicht getan, obwohl im Gerichtssaal das Gegenteil suggeriert wurde. (Das Folgende ist Vereinsmeierei und Pippikram, aber pädagogisch wertvoll und geht alle etwas an, die sich für Medienrecht interessieren)

Am 31. Juli wandte sich der gesamte Vorstand des VBJ in einem Schreiben an Dr. Peter Pistorius, den Vorsitzenden des DJV Berlin . Der VBJ ist der kleinere der beiden Landesverbände de DJV in Berlin. In diesem Brief jammert der Vorstand über den böhsen Onkel Burks, der "auf seiner Internet-Seite" sich "zum wiederholten Male über den Verein Berliner Journalisten" geäußert habe. Dann heißt es: "In der von Herrn Schröder bekannten und für seine vermeintlich journalistische Tätigkeit typische Mischung aus (wenigen) Tatsachen, (vielen) Halbwahrheiten und (vor allem) Unwahrheiten wird dabei zum einen der VBJ verunglimpft. Das für sich wäre angesichts des Autors und seiner zweifelhaften Reputation nicht weiter erwähnenswert."

In dieser für den Vorstand des Vereins typischen Mischung aus (wenigen) Tatsachen, (vielen) Halbwahrheiten und (vor allem) Unwahrheiten geht es in der Attitude der beleidigten Leberwurst weiter. Das wäre angesichts der zweifelhaften Reputation des Pleitevereins nicht weiter erwähnenswert: Die Herrschaften lassen sogar Leute in Ehrenämter, die sich ihre journalistische Karriere zusammenphantasiert haben (ich nenne gern Namen).

Dr. Peter Pistorius hat angemessen reagiert und geantwortet: Wie solle man es verstehen, dass der Brief mit dem größtmöglichen Verteiler herumgeschickt werde? Und:
"Wenn Burkhard Schröder Ihnen auf seiner Internetseite in der gewohnten Manier seine Rechnung aufmacht, geschieht das aber zunächst in seiner eigenen journalistischen Verantwortung. Als Berufsverbände haben wir die Freiheit des Worts zu verteidigen, auch wenn sie uns nicht passt. (...) Deshalb finde ich es nicht fair, wenn Schröder hier pauschal diffamiert wird, ohne ihm konkrete Verstöße gegen die Regeln der Kunst nachzuweisen."

Interessant im Sinne des Medienrechts ist die Argumentation des gegnerischen Anwalts:
"Der Antragsteller (Burks) trat in zahlreichen von ihm zu verantwortenden Publikationen eindeutig als aktive Partei - und zwar in der Rolle des politischen Gegners des Antragsgegners auf. (...) Die vom Antragsteller im Zuge dieser politischen Auseinandersetzung gemachten Äußerungen sind somit zwangsläufig nicht Teil einer journalistischen Berichterstattung, sondern Äußerungen einer Partei im Rahmen einer politischen Auseinandersetzung. Die Verbreitung dieser Partei-Äußerungen ist somit auch keine journalistische Tätigkeit."

Wenn das wahr wäre, wäre jede Berichterstattung über Skandale und/oder Querelen innerhalb journalistischer Berufsorganisationen kein Journalismus, da jede und jeder mehr oder weniger Partei ist: Ein dju-Mitglied dürfte nicht über den DJV schreiben und umgekehrt, weil die beiden größten Journalisten-Organisationen in Konkurrenz zueinander stehen, Ja, ich hätte die Skandale der Vergangenheit im DJV Berlin gar nicht aufdecken dürfen, weil ich als Mitglied parteiisch insofern bin, als ich meine sinnlos verprassten Mitgliedsgelder gern wiederhaben und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen haben würde. Und kein Mitglied des DJV dürfte darüber berichten, dass der Bundesvorstand mal eben 750 000 Euro zum Fenster hinaus geworfen hat, ohne öffentlich die Verantwortung dafür übernehmen zu wollen.

Mein Anwalt hatte argumentiert: Die Grenzen des Rechts auf freien Meinungsäußerung seien überschritten, wenn
"mit Äußerungen der Zweck verfolgt wird, den Betroffenen durch eine Kritik zu diffamieren, welche auch aus der Sicht des Kritikers keine vertretbare Grundlage mehr hat, sondern auf eine vorsätzliche Ehrkränkung hinausgeht. Zwar ist der Einsatz auch scharfer, schonungsloser Kritik zulässig, jedoch nur, solange der Kritiker hierdurch nur dem eigenen Standpunkt Nachdruck zu verleihen sucht, die Äußerung also sachbezogen ist. Fehlt jedoch ein sachlicher Bezug, liegt eine unzulässige Schmähkritik vor (BGH, NJW 1987, 1398; BGH, NJW 1982, 2117, 2119)"

Von einer Sache ist in dem Jammer-Brief des VBJ aber nichts zu hören, sehen oder lesen. Kein Wunder: Die Damen und Herren haben sich vermutlich nur aufgeregt, dass ich ihnen vorwarf, sie seien überschuldet - das ist wahr und kann von ihnen gar nicht bestritten werden. Der VBJ war bis jetzt auch nicht in der Lage, irgendeine publizistische Debatte zum Thema zu führen - aus Dummheit, Trägheit, aus Ignoranz oder aus Feigkeit und journalistischem Unvermögen.

Interessant sind auch die Punkte, die der gegnerische Anwalt meinte anführen zu müssen, um mir "falsche Tatsachenbehauptungen" nachzuweisen. Ich hake hier mit Vergnügen nach:

1. In "Das doppelte DJVchen" hatte ich behauptet:
"Zum Zweiten gibt es den DJV in Brandenburg doppelt, in Form des DJV Brandenburg und des BrandenburgerAgitprop Journalisten-Verbands. Beide zusammen kommen noch nicht einmal auf 500 Journalisten." Gar nicht wahr! schreit man, die offiziellen Mitgliedszahlen seien viel höher!

Ich habe in einem Schriftsatz geantwortet:
"Es handelt sich bei der Zahl der vom Antragsteller angegebenen Mitglieder des DJV Brandenburg und des Brandenburger Journalisten-Verbands eindeutig um Ironie: Der Antragsteller wie auch der Antragsgegner sind der Meinung, dass nicht nur Journalisten Mitglied im DJV Brandenburg sind, sondern auch Personen, die einen anderen Beruf haben. Die Aufnahme von Nicht-Journalisten in den DJV Brandenburg und dessen Folgen waren u.a. Anlass für die Gründung des Vereins Berliner Journalisten. [Vgl. das Blog "Operation Weißer Ritter" vom 12.05.2005.] Der Antragsteller will mit der niedrigen Zahl suggerieren, dass im DJV Brandenburg weniger Journalisten Mitglieder sind als offiziell angegeben wird, zumal der Antragsteller selbst im Magazin Berliner Journalisten (Nr. 2, Frühjahr 2005: "Unter Gewerkschaftlern", S. 39) publiziert hat, dass sogar der Vorsitzende des DJV Brandenburg, Torsten Witt, kein Journalist ist.

Zitat: 'Martins Stellvertreter ist Torsten Witt, der in seinem früheren Leben als Landesvorsitzender des rechtspopulistischen 'Bund freier Bürger' in Berlin gegen das Holocaust-Mahnmal krakeelte, sich mit Kameraden umgab, deren Gesinnung bei aufrechten Demokraten Stirnrunzeln hervorruft und der mit Journalismus ungefähr so viel zu tun hat wie eine Soljanka mit dem Zigeunerbaron.'"


In meinem Blog "Was macht eigentlich der DJV Berlin? hatte ich über eine Journalisten-Veranstaltung berichtet:
"Mich hat man dort nicht hineingelassen. Das lag vor allem daran, dass Gewerkschaftsfunktionäre zu Befindlichkeiten neigen. 'Die kleinsten Unteroffiziere sind die stolzesten', sagte schon Lichtenberg. (...) Der geschätzte Kollege Michael Rediske und der 'Gewerkschaftssekretär' Martin Dieckmann beeilten sich zu versichern, das ich nicht in den Saal dürfe. Mein Vorsitzender Pistorius versuchte noch, mir den Weg freizukämpfen, aber man blieb hart."

Der VBJ ließ durch seinen Anwalt "argumentieren":
"Tatsächlich hat ein Versuch des Pistorius, dem Antragsteller 'den Weg freizukämpfen', nicht stattgefunden." Bruhaha. Was sind das nur für humorlose Korinthenkacker! Auch das war Ironie - ich würde nie zu behaupten wagen, dass der Vorsitzende des DJV Berlin auf Michael Rediske, den Geschäftsführer des VBJ (oder war er "Leiter der Geschäftsstelle"?) oder einen anderen Apparatschik einprügelte, um mir den Weg "freizukämpfen". Wenn es darauf ankäme, würde ich das schon selber tun, mit Feuer und Schwert und anderen leichten Waffen.

Zur geistlichen Erbauung des hier noch mitlesenden Insider-Publikums (alle normalen Surfer bitte überlesen!) zwei andere Passagen, die ich ebenfalls erwidert habe:


1. "Die Darstellung des Antragstellers, der Verein Berliner Journalisten wolle nicht mit dem DJV Berlin fusionieren, ist wahr. Der Vorstand des Brandenburger Journalisten-Verbands und seine Regionalgruppen haben deshalb jetzt beschlossen, mit dem DJV Berlin zu fusionieren - ohne den VBJ. Zeugen: (...)"

2. "Die Behauptung des Antragsstellers, 'Teile des Satzung des Vereins Berliner Journalisten', würden 'in die nächste Tonne getreten, falls jemand im Konfliktfall juristische Schritte unternähme', ist wahr und nicht nur eine Meinungsäußerung. (...) Die Satzung des Vereins Berliner Journalisten widerspricht nach Meinung des Antragstellers der Vereinsfreiheit: Zitat Satzung des VBJ:

"§ 3: Die Mitgliederversammlung kann beschließen, dass die Mitgliedschaft in anderen Organisationen, insbesondere in Konkurrenzorganisationen, die gleichzeitige Mitgliedschaft im Verein ausschließt.
"§ 6. Die Mitglieder des Vereins sind, nach Aufnahme des Vereins als Landesverband Berlin in den Deutschen Journalistenverband e.V. (DJV) - Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten, mittelbare Mitglieder des DJV. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft im Verein und in einem anderen Landesverband des DJV ist nicht zulässig."

Albrecht Ude, ein Mitglied des Vereins Berliner Journalisten, ist gleichzeitig Mitglied des DJV Berlin. Das ist dem Verein Berliner Journalisten bekannt(...) Ude ist Gründungsmitglied des VBJ. Der Verein Berliner Journalisten hält sich also wissentlich nicht an seine eigene Satzung, wohl in der Annahme, dass ein Ausschluss Udes aus dem VBJ, den dessen Satzung fordert, vor Gericht keinen Bestand haben würde."
So, nun ist es aber genug. Die Meinungsfreiheit Agitprop hat also gesiegt - so wird der Richter am Landgericht denken. Man darf zwar keinen Polizisten ein "Arschloch" nennen, aber behaupten, ein Journalist, dessen Argumente man mangels Intellekt oder Fakten nicht widerlegen kann, habe eine "zweifelhafte Reputation". Sei's drum. Ich dürfte angesichts der Rechtsmeinung des Richters vermutlich auch behaupten, der Vorstand des Vereins Berliner Journalisten bestünde aus ignoranten Dumpfbacken, weil diese sich weigern, die DJV-Landesverbände sofort und im Interessse aller Kolleginnen und Kollegen zusammenzuführen, weil diese Vorstandsmitglieder sich für etwa Besseres halten - und weil sie sich aus Eitelkeit, Dummheit und Stolz an ihren Ehrenämtern und Pöstchen festklammern, als hinge das Schicksal der Menschheit davon ab.

Die Abbildungen zeigen den "Verein Berliner Journalisten" beim freiheitlich-kapitalistischen Wettbewerb um die Herzen der Berliner Journalisten. Oben: eine Parade auf der Charlottenstraße zu Ehren Michael Konkens. Mitte: Festakt zu Ehren des Fachausschusses "Gleichstellung und Arbeitszeitmodelle". Unten: Der Erweiterte Vorstand des VBJ beschließt einen Subbotnik im RBB. Fotos: © H.U.Sarenstreich

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BURKS ONLINE 23.10.2006
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