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Aber seien wir ehrlich: Irgendwie akzeptieren wir es, daß die GEZ - Gebühreneinzugszentrale - vom Nutzer und auf diesen umgewälzt den Versorgungsauftrag des Staates für Fernsehen und Rundfunk als Erfüllungsgehilfen wahrnimmt und demnach uns Nutzer zur Kasse bittet. Schließlich wollten wir nie im Tal der Ahnungslosen sein. Ohne die öffentlich-rechtlichen wären wir das lange gewesen.
Natürlich könnte ich mich jetzt im Mainstream über die neusten Eskapaden echauffieren: Über "Preiserhöhungen" und die vollkommen absurde Idee, dass nun diejenigen mit internetfähigem Computer draufzahlen sollen, weil über das Internet ja die Websites von ARD und ZDF abgerufen werden könnten. Hierzu sei allerdings nur soviel gesagt: Dann dürfen sich eben die öffentlich-rechtlichen Sender nicht mit Websites, die ihnen häufig genug ausreichend Schwierigkeiten bereiten und nur Kosten verursachen, abgeben. Wer einen Fernseher hat, kann kaum auf die irrsinnige Idee kommen wollen, sich Nachrichten - viel mehr gibt es dort nicht --auf dem Computer ansehen zu wollen. Und das jeweilige Programm läßt sich besser auf anderen Websites erfassen.
Viel interessanter ist das ganz besondere, fast staatsinquisitorische Verhalten der GEZ, wenn es um angebliche Nutzer oder von GEZ-Gebühren befreite Nutzer geht. Hier zeigt die GEZ ihr wahres Gesicht und überschreitet die Grenzen von Rechts- und Wirtschaftsordnung:
So ist klar festgelegt, wer von den GEZ-Gebühren befreit werden kann: Hier werden diverse Personengruppen aus den Sozialgesetzbüchern benannt. Man kann sich hier nur wundern, warum der Inhaber eines solchen Bescheides sich gegen diverse dennoch gestellte Gebührenbescheide und diesbezügliche Mahnungen zur Wehr setzen muss. Seit wann will denn die GEZ die Ermächtigung haben, das zu bestimmen, was klar und gesetzlich bestimmt ist?
Fast ebenso irreal erscheint der Grundsatz, daß das Vorhandensein eines Empfangsgerätes (TV oder Radio) die Gebührenpflicht indizieren soll. Der Nutzer kann mangels Kabelfernsehen und in Ermangelung eines Telefonanschlusses kein Fernsehen empfangen, weil die ererbte Glotze nicht terestrisch empfangen kann, ein Radio ist nicht vorhanden, und der Computer kommt ohne ISDN oder DSL nicht ins Internet. Der Nutzer kann gar nicht auf die öffentlich-rechtlichen Sender zugreifen. Er kann beweisen, dass weder Telefon noch Kabelfernsehen existieren. Nur weil er mit Videorecorder alte Filme abdudelt, ist er GEZ-Kunde. In vergangenen Zeiten, terestrisch mit Hausantenne oder zimmerantennenfähigem Gerät, mag das gegangen sein. Mit der heutigen Technik geht das kaum noch.
So werden wir gerne im Fernsehen und Kino auf die schlechte Moral der Schwarzseher hingewiesen, werden Kameras überall und nirgends mit dem Kampf gegen Terror gerechtfertigt. Aber ein beweisbarer Nichtkonsum des öffentlich-rechtlichen Fernsehen und Rundfunks interessiert nicht.
Warum also nicht der Wahrheit ins Auge sehen? Erheben wir doch eine Rundfunksteuer und jeder, der nicht kann oder will inklusive. der sozialgesetzlichen Ausnahmen, muss dies beweisen. Es würde gerechter zugehen. | ------------------------------------------------------------ BURKS ONLINE 12.10.2006 Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des BurksVEB.
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