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 Heilige Schriften auf Toilettenpapier? Nächstes Thema anzeigen
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burks
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Anmeldungsdatum: 07.10.2002
Beiträge: 6757
Wohnort: Berlin-Neukoelln

BeitragVerfasst am: 23.02.2006, 22:42 Antworten mit ZitatNach oben

Politik23. Februar 2006
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BILDERVERBOT WEST
Heilige Schriften auf Toilettenpapier?
KlopapierEs tut not, hier eine kleine Diskussion fortzuführen, die sich in diesem kleinen frauen-, heiden- und familienfreundlichen Forum anbahnte. Thema: Bilderverbot West. Anlass: Eine kurze Meldung der taz, der eine längere folgte:

"Weil er das Wort 'Koran' auf Toilettenpapier gedruckt haben soll, muss sich ein Kaufmann aus Senden morgen vor dem Schöffengericht in Lüdinghausen verantworten. Die Staatsanwaltschaft Münster wirft dem 61 Jahre alten Mann Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgruppen vor. (...) Er soll gegen Paragraf 166 des Strafgesetzbuches verstoßen haben. Dort ist die Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen verboten, wenn sie geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. (...) Der Kaufmann räumt laut Anklageschrift (Az. 540 Js 1309/05) die Tat ein und beruft sich auf die Meinungs- und Kunstfreiheit. Für ihn sei die Toilette der einzige Ort, wo die islamische Ideologie hingehöre, sie stehe für ihn auf einer Stufe mit dem Nationalsozialismus."

Die Angelegenheit ist offenbar schon ein halbes Jahr im Schwange. Ich finde es befremdlich, dass wegen solch einer Lappalie Wohnungen durchsucht werden und die Polizei Toilettenpapier beschlagnahmt. Und das nur, weil sich die iranische Botschaft beschwert. Stören Verse diverser "heiliger" Schriften der Verehrer höherer Wesen den so genannten öffentlichen Frieden? Das wird vor Gericht und vermutlich in mehreren Instanzen zu diskutieren sein. Die Befindlichkeiten der Iraner sind jedenfalls nicht Teil des hiesigen "öffentlichen" Friedens.
Klopapier
Man muss auch das Gegenteil bedenken. Wenn ein Muslim oder sonstwer im Iran die Juden oder Christen "beleidigt", zum Beispiel der Staatspräsident, dann müssten die dortigen Amts-, Religions- und anderen Gerichte selbstredend bei den Betreffenden die Wohnräume durchsuchen. Nein - das geschieht nicht? Ach so, also wieder der vorauseilende Gehorsam in Deutschland gegenüber Verehrern höherer Wesen und anderen Aberglaubens, den man bei der Staatsanwaltschaft Münster leider beobachten muss?

Im Klartext: Es ist an der Zeit, dass der öffentliche Konsens hergestellt wird: Religion darf beschimpft werden. Der Paragraf 166 gehört ersatzlos gestrichen. Dafür gibt es zahlreiche Gründe, insbesondere den: Es wird sich nie hieb- und stichfest und justitiabel klären lassen, was denn im Detail "beschimpfen" bedeutet. Das hängt von dem subjektiven Empfinden des Beschimpften ab und ist daher ohnehin objektiv und für andere nachvollziehbar nicht zu klären. Ich könnte zum Beispiel behaupten, wer in meiner Gegenwart die denkbar blödsinnige These aufstellt, es gäbe Göttern, Jahwes oder Allahs oder auch nur einen davon, der beleidigte meinen Intellekt.

Übrigens: Die Aktion des oben erwähnten Beschuldigten ist natürlich dumpf und Quatsch. Natürlich ist es sein gutes Recht, die Bibel, den Koran oder die Thora auf Klopapier zu drucken und sich den Allerwertesten damit abzuwischen oder seine Tapete mit Zitaten aus den jeweils heiligen Schriften vollzuschmieren und anschliessend den Inhalt seiner Toilette als weitere Schicht dazuzufügen. Nur dass er das nicht jedem auf der Welt mitteilen sollte. Es nützt ohnehin nichts. Mit Verehrern höherer Wesen lässt sich nicht rational diskutieren. Daher ist es sinnlos, sie reizen zu sollen, weil ein positives Ergebnis der Provokation garantiert ausbleibt. Gläubige sind belehrungsresistent - und zwar auf Dauer.

Daher wiederum - wir sind heute gewohnt dialektisch, ja bestechend logisch -, macht einerseits andererseits der Paragraf prinzipiell einen Sinn, weil die Untertanen und andere KlopapierStaatsbürger davon abgehalten werden sollen, sich gegenseitig die Köpfe verbal und nonverbal einzuschlagen. Wenn es nicht verboten wäre, täten sie es. Es wäre also alles in Butter bzw. Klopapier, wenn da nicht noch einseitig diskriminiert würde: Diejenigen, die sich frommen Lügen und Märchen verweigern, werden vom Staat und vom Gesetz nicht beschützt, wenn sie angegriffen werden. Das ist unfair.

By the way: Wer die unrichtige Tatsachenbehauptung aufstellt, er habe hier den Koran auf Toilettenpapier gesehen, sollte sich vorsehen, dass er keine kostenpflichtige Unterlassungserklärung samt einer Einstweiligen Verfügung zugestellt bekommt. Ich könnte auch telefonische Morddrohungen aufsstoßen, aber im Gegensatz zu den fanatischen Verehrern höherer Wesen sind wir Ungläubigen friedliche Menschen und durch nichts zu erschüttern, noch nicht einmal durch die Schriften Albert Einsteins im Herrenklo.

Nachtrag: Der Beschuldigte bekam, laut Spiegel online, ein Jahr auf Bewährung. Ich hoffe, er nimmt das nicht widerspruchslos hin.
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BURKS ONLINE 23.02..2006
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