JUNGE FREIHEIT GEWINNT GEGEN SCHLAPPHÜTE Salonfaschisten nicht mehr extrem Von Burkhard Schröder
Am 25. Mai hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Junge Freiheit nicht mehr im Verfassungsschutzbericht unter dem Logo "rechtsextrem" auftauchen darf. Wir nehmen wie üblich betrübt zur Kenntnis, dass die deutschen "Online"-Medien nicht in der Lage sind, das Urteil zu verlinken - weder die Süddeutsche noch die taz, Spiegel "online" ohnehin nicht, auch nicht die Welt ("Rechtsblatt" - har har). Die interessierte Surferin und der neugierige Surfer sollen offenbar mit Ketten geschmiedet an der eigenen Website gefesselt verweilen und unter keinen Umständen wegzappen. Das sagt viel über das journalistische Selbstverständnis deutscher Zeitungen aus.
Und jetzt, sorry, zum Thema. Natürlich ist das Urteil auf das Schärfste zu begrüßen. Zitat: "Die angegriffenen Entscheidungen verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht auf Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG.
Prüfungsmaßstab ist vorliegend die Pressefreiheit. Die staatliche Maßnahme trifft das Presseerzeugnis selbst und beeinflusst die Rahmenbedingungen pressemäßiger Betätigung. Gegenstand der Verfassungsschutzberichte ist der Hinweis auf den Verdacht, dass die Beschwerdeführerin bestrebt sei, mit Hilfe der Zeitung die freiheitliche demokratische Grundordnung in Bund und Ländern zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Die Verfassungsschutzberichte greifen zum Beleg des angenommenen Verdachts verfassungsfeindlicher Bestrebungen einzelne Artikel aus der "Jungen Freiheit" heraus, um auf dieser Grundlage ein Gesamturteil über die Zeitung und die hinter ihr stehende Gruppierung zu begründen: Die negative Beurteilung der Bestrebungen gilt der Organisation, die sich der Zeitung als Sprachrohr bedient.
In diesem Zusammenhang bewerten die Verfassungsschutzberichte einzelne Meinungsäußerungen je für sich als verfassungsfeindlich und rechnen sie der Beschwerdeführerin zu. Insoweit kann auch die Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG zum Prüfungsmaßstab werden. Hier wendet sich die Beschwerdeführerin aber nur gegen die aus den Artikeln gezogenen Folgerungen über verfassungsfeindliche Bestrebungen der Beschwerdeführerin als Verlegerin einer Zeitung. Daher hat das Grundrecht auf Meinungsfreiheit keine eigenständige Bedeutung für die verfassungsrechtliche Beurteilung der angegriffenen Entscheidungen im vorliegenden Verfahren."
Die Süddeutsche stammelt etwas verlegen, "möglicherweise" sei das Blatt nicht rechtsextrem, Spiegel online wagt sich erheblich weiter vor - die Zeitung dürfe "nicht als "rechtsextremistisch" eingestuft und vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Die taz kann sich natürlich das Bonmot extrem rechts nicht verkneifen. Am dämlichsten, mit Verlaub, argumentiert die SPD-Frakton, die zu einer sinnfreien Lobhudelei der Schlapphüte ansetzt, als stünde der " Sprecher der Arbeitsgruppe Rechtsextremismus der SPD-Bundestagsfraktion", Sebastian Edathy (Soziologe! ver.di!) selbst auf der Gehaltsliste des VS und als ob es die zahllosen Verfassungsschutz-Skandale nicht gegeben hätte. Edarthy scheint das Gedächnis einer Eintagsfliege zu haben.
Soweit die kleine Presseschau. Wie zu erwarten war, spricht niemand die zwei wesentlichen Tatsachen an, die sich aus dem Urteil ergeben: Der "Rechtsextremismus"-Diskurs des politischen Mainstreams, der im Kalten Krieg eine Liebesheirat mit der Totalitarismus-Doktrin eingegangen ist, sollte schon längst in der Tonne gelandet sein. Ist er aber nicht. Zum zweiten sollte die Skandal-Behörde schon genau so lange abgewickelt, also ersatzlos gestrichen worden sein.
Wer beobachtet die Feinde der Verfassung? Die Presse und die Polizei. Und sonst niemand. Warum muss man Steuergelder verschwenden, damit Beamte Zeitung lesen und anschließend fragwürdige Papiere verfassen, die von Gerichten in der Luft zerrissen werden? Das Bundesverfassungsgericht hat wie üblich weise geurteilt und verschiedene Aspekte abgewogen: Die Pressefreiheit wiegt eben höher als die Textbausteine der Lichterkettenträger.
Mal abgesehen davon ist es völlig unerheblich, wen der Verfassungsschutz beobachtet. Es wäre ein Armutszeugnis für die deutsche Presse, wenn sie selbst nicht in der Lage wäre, das zu beobachten, über was sie recherchiert und schreibt - etwa die kackbraunen Kameraden. Und ein vom Steuerzahler finanzierter Zeitungsausschnittdienst, der seine eigenen agents provocateurs besitzt, wäre grober Unfug. Doch halt: Genau so ist die Realität, Und niemand beschwert sich.
Und nun zu uns, kackbraune Kameraden! Was eigentlich bedeutet Salonfaschisten? Ist das eine zulässige Schmähkritik im Rahmen einer heftigen publizistischen Auseinandersetzung? Nicht nur das. Der Faschist im Salon verlässt eben denselben, wie der Name schon sagt, nicht, teilt auch mit dem Stiefelfaschisten nicht unbedingt die Vorliebe für Gewalt und andere hässliche Dinge. Der Salonfaschist ist friedlich, weiß, wie man einen Schlips ordentlich bindet, fühlt sich burschenschaftlich elitär, studiert Julius Evola, findet Nazis igitt und liest die zu ihm passende Zeitung. Und wie, werden sich die geneigte Leserin und der wohlwollende Leser fragen, unterscheidet sich der Salonfaschist an sich von Deutschland-den-Deutschen-CSU-Norbert Glos? Schwer zu sagen. Beide definieren die Nation völkisch, so wie Hitler und die NSDAP auch. Nur eben nicht so extrem. Aber das kann ja noch werden.
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