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burks
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Anmeldungsdatum: 07.10.2002
Beiträge: 6757
Wohnort: Berlin-Neukoelln

BeitragVerfasst am: 29.05.2005, 23:59 Antworten mit ZitatNach oben



INTERNET
Aktuell29. Mai 2005
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US-GERICHT: VERSCHLÜSSELTE DATEN SIND BÖSE

Ist Pretty Good Privacy kriminell?

Von Burkhard Schröder


BildIst man kriminell, wenn man seine E-Mails nur mit Briefumschlag verschickt, wie es jede vernünftige Bürgerin und jeder rational denkende Bürger tun? Eine Schlagzeile auf zdnet.de suggeriert das Gegenteil, zumindest für die USA: "Ein Berufungsgericht im US-Bundesstaat Minnesota hat jetzt ein Urteil verkündet, wonach alleine das Vorhandensein einer PGP-Verschlüsselungssoftware auf einem PC als Beweis für kriminelle Absichten gesehen werden könnte," heißt es dort. Die Formulierungen sind allerdings recht kryptisch: der Täter sei in Berufung gegangen, weil er die Tatsache, dass verschlüsselte Daten auf seinem Rechner kein Beweis für kriminelle Absichten sei. Der Kläger sei in einem früheren Verfahren "aufgrund des Verlaufs im Browser" verurteilt worden. Der Autor des Artikels verrät uns nicht, ob es sich um verschlüsselte Daten oder um ein Verschlüsselungsprogramm handelt. Und wieso löscht jemand, der irgendetwas Kriminelles plant, nicht den Verlauf seines Browsers? Kann jemand so dumm sein?

Der Heise Newsticker berichtet genauer und gibt - Halleluja! - uns einen Link zum Original-Urteil. Jede Wette, dass dieser Service von keinem anderen deutschen Medium angeboten worden wäre. Einen Link setzen? Wo kämen wir denn hin, wenn die wohlwollende Surferin und der geneigte Surfer verführt würden, ins weltweite Internet wegzuzappen!

Dumm gelaufen: Wenn man das Urteil des Judge R.A. (Jim) Randall liest, wird schnell klar, dass der Bericht auf zdnet.de sehr ungenau ist, und natürlich auch die englische Version.
"He also testified that he found an encryption program, PGP, on appellant’s computer; PGP "can basically encrypt any file" and, "other than the National Security Agency," he was not aware of anyone who could break such an encryption. But Schaub also admitted that the PGP program may be included on every Macintosh computer that comes out today..."

Heise schreibt:
"Der Angeklagte hatte sich nach dem Urteilsspruch an das Berufungsgericht gewandt und wollte das Verfahren neu aufnehmen lassen mit der Begründung, die Nutzung seines Computers habe nichts mit seinem Fall zu tun. (...) Die Art, wie der Beschuldigte das Internet genutzt habe und die Existenz eines BildVerschlüsselungsprogramms sei für den Fall relevant. Allerdings geht aus der Begründung nicht hervor, dass auf dem besagten Computer verschlüsselte Dateien gefunden wurden." Somit ist klar: die Schlagzeile ist so gar nicht wahr oder mindestens sehr missverständlich formuliert. Es ging in Wahrheit um die juristische Frage, ob das, was auf der Festplatte eines Rechners ist, für den Fall herangezogen werden durfte.

In Deutschland interessiert sich niemand für den Fall, weil hiesige Journalisten ohnehin nur elektronische Postkarten schreiben Und keine Links ins Internet setzen (außer, sie gehörten zur Blogosphäre). Auf US-Websites wie LibertyPot.org wird der Fall von Bürgerrechtlern und Journalisten wie Declan McCullagh durchgehechelt. Der preisgekrönte Kollege ist Chefkorrespondent von CNETs News.com, sollte also wissen, was er schreibt.

Die geneigten Stammleserinnen und wohlwollenden Stammleser dieses kleinen frauen-, familien- und kryptografiefreundlichen Forums werden jetzt mit Vergnügen die Passagen eines Textes lesen, den Lutz Donnerhacke dokumentiert hat: Es ist noch gar nicht so lange her, dass die Bundesregierung Verschlüsselung verbieten wollte.

"Es gibt ein berechtigtes Interesse, verbindlich den Gebrauch solcher Verschlüsselungssysteme in Computernetzwerken vorzuschreiben, die das legale Abhören nach entsprechenden richterlichen Verfügungen ermöglichen", tönte Kanther (...). Auch der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wilfried Penner (SPD), teilt Kanthers Ansatz. In einem vom geheimen "Staatssekretärsausschuß für das geheime Nachrichtenwesen und die Sicherheit" in Auftrag gegebenen geheimen Bericht, schlagen die Schlapphüte eine generelle Genehmigungspflicht aller Kryptoverfahren vor Zugelassen werden sollen nur Systeme, deren Code den Behörden im Bedarfsfall zugänglich ist. Verschlüsselungscodes müssen demnach bei Verfassungsschutz und Polizei hinterlegt werden, um im Falle einer Abhöraktion jederzeit greifbar zu sein. Wer künftig nicht genehmigte Kryptosoft- oder Hardware vertreibt, soll bestraft werden. Systeme wie PGP haben aber gar keinen Generalschlüssel, und wären damit verboten. "illegale Nutzung solcher Software soll zu weiterführenden Ermittlungen" Anlaß geben." Damals gab es den Medienhype Kinderpornografie noch nicht, und der islamische Terrorismus schlief noch, deshalb mussten "die Extremisten" dafür herhalten, um das Recht auf Privatsphäre abzuschaffen.
Bild
Eines jedoch wundert: wieso eigentlich ist der jetzige Innenminister noch nicht darauf gekommen, alle Bürger zu zwingen, die potenziell kriminellen NutzerInnen von PGP zu melden, eine Beschlagnahme ihrer Rechner durchzuführen und Verschlüsselung, also Briefumschläge für E-Mails, zu verbieten? Ist der Schoß nicht mehr fruchtbar, aus dem das kroch? Da muss aber noch nachgearbeitet werden! Beschweren wird sich niemand; alle Journalisten werden im Chor singen: Wir haben nichts zu verbergen! Unsere Informanten schicken ihre geheimen Dokumente doch auch per Postkarte, und wir haben als brave Bürger auch alle eine Webcam im Schlafzimmer!

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BURKS ONLINE 29.05.2005
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