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burks
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Anmeldungsdatum: 07.10.2002
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BeitragVerfasst am: 10.04.2005, 22:13 Antworten mit ZitatNach oben




POLITIK
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KEIN VERFAHREN GEGEN NPD-CHEF

Bomben-Holocaust

Von Burkhard Schröder


Dresden und HiroshimaDie Hamburger Staatsanwaltschaft sieht davon ab, ein Verfahren gegen den NPD-Vorsitzenden Udo Voigt einzuleiten. Der und auch andere kackbraune Kameraden hatten die alliierten Luftangriffe auf Dresden "Bomben-Holocaust" genannt.

Paul Spiegel, der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, sagte in einem Interview mit dem Berliner Tagesspiegel, er habe dafür "moralisch kein Verständnis." Die Süddeutsche zitiert:
"Spiegel meinte dagegen: 'Solche Äußerungen kann man verbieten, wenn man die Gesetze nur konsequent anwendet.' Für ihn sei es 'sehr fraglich, ob Äußerungen, die klar volksverhetzend sind, zur Meinungsfreiheit gehören.'"

Paul Spiegel war schon immer konsequent für die deutsche Leitkultur: das Melden, Durchführen und Verbieten. Und nur ein Deutscher kommt natürlich auf die Idee, die urdeutsche Frage zu stellen - wie die Frankfurter Rundschau: "Ist das überhaupt erlaubt?" Natürlich muss man das fragen, da hierzulande alles verboten ist, was nicht ausdrücklich vom zuständigen Jugendschutz-, Internet- und sonstigen Meinungsblockwart genehmigt worden ist. Die FR schiebt einen jedoch einen sehr klugen Gedanken hinterher: "Wie aufklärend es wirkt, dass wenigstens im Parlament die freie Rede kompromisslos geschützt wird - dies zu bemerken könnte ein Kollateralnutzen des Eklats sein. (...) Darum ist es so wichtig, auch die Freiheit der NPD zu verteidigen: Die Frage, wie weit legale Opposition gehen darf, betrifft die Freiheit aller."
Baby-Caust
Sehr wahr, hört, hört! Freie Rede - welch seltsamer Gedanke! Wie das wunderschöne deutsche Volkslied [Punk-Version] formuliert: In Deutschland sind nie die Worte, nur die Gedanken frei. Der Autor des Liedes wird gewusst haben, warum er anonym bleiben wollte. Die Freiheit der NPD muss verteidigt werden! Dass man einen solch demokratisch-selbstbewussten Satz im Sinne des First Amendments noch erleben darf, lässt hoffen, dass es irgendwo zwischen Husum und Passau noch aufrechte Demokraten, vielleicht sogar Bürgerrechtler gibt.

Der Kölner Stadtanzeiger hat die Ehre, vermutlich inspiriert vom "Informationsdienst Wissenschaft", auf einen weiteren Aspekt der verlogenen Schein-Diskussion aufmerksam zu machen: die Katholen und andere geistig Arme benutzten schon einmal den Begriff "Baby-Coast",
mancher grüne Politiker spreche vom 'ökologischen Holocaust'."

Die TAZ druckt einen intelligenten Kommentar:
"Doch der Mechanismus öffentlicher Reaktionen hat eben nicht den Begriff ad absurdum geführt, sondern deren Erfindern auch noch genutzt, die sich fortan, bedroht von den Keulen der Staatsmacht, als Unschuld vom Lande gerieren konnten, die endlich einmal ausgesprochen hätten, was sonst niemand zu sagen wage. Noch schöner wäre die Angelegenheit für die neuen Nazis nur noch geworden, wenn sie wegen dieses idiotischen Worts vor den Kadi gekommen wären." Der öffentliche Diskurs funktioniert nach einem Reiz-Reaktions-Mechanismus, der auf der protestantischen Ethik fußt, wie ein Pawlowscher Hund: man drückt irgendwo auf einen sprachlichen Button und kann vorhersagen, wer welche Textbausteine von sich gibt. "Eklat", "Skandal" - man muss, das ist geradzu die staatsbürgerliche Pflicht, sich aufregen, empört sein, bestimmte Gefühle zeigen. Politisch ist das nicht. Natürlich hat Paul Spiegel Recht, wenn er von Moral spricht - Gerichte urteilen aber nicht über moralische, sondern über juristische Fragen.

Was lehrt uns das? Wenn selbst Journalistenverbände ihre eigenen Mitglieder zensieren, ist man selbstredend eine irrelevante und marginalisiserte gesellschaftliche Randgruppe, wenn man schlicht fordert: Meinungsfreiheit! Jeder soll sagen und meinen dürfen, was er will. Und jeder, der anders denkt, sollte nach drüben gehen, zu Lukaschenko oder besser gleich ins Land des ganz Großen Vorsitzenden. Aber dann wäre ganz Deutschland gähnend leer.


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BURKS ONLINE 10.04.2005
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