POLITIK | | Aktuell | 12. März 2005 |
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DAS VERSAMMLUNGSRECHT WIRD WEITER EINGESCHRÄNKT Neonazis unter's Brandenburger Tor!Von Burkhard Schröder |
Wir schreiben das Jahre 2015. In ganz Deutschland sitzen Neonazis in den Parlamenten, in Sachsen bilden sie eine "technische" Koalition mit der PDS. Die Neonazis wollen durch den Berliner Bezirk Kreuzberg marschieren. Dr. Günther Beckstein (CSU, 71), bayerischer Innenminister, fordert, alle bestehnden Gesetze zu verschärfen. Im Kampf gegen den Rechtsextremismus, sagte er der Presse, dürfe man nicht zurückweichen. Der Bundestag hat in den letzten zehn Jahren zehn Mal das Versammlungsrecht eingeschränkt. Diskutiert wird, ob nicht alle Parteien verboten werden, damit man endlich die NPD los wird. Erwachsene dürfen nur noch in Begleitung ihres Jugendschutzwarts auf die Straße, Versammlungen von mehr als drei Personen werden von der Polizei automatisch aufgelöst. Alle Deutschen, die älter als 18 Jahre sind, müssen mindestens einmal wöchentlich an einer Lichterkette gegen Rechts teilnehmen.
Eine unrealistische Vorstellung? Gewiss, aber eines ist sicher: die Medien hätte, wäre es so gekommen, nicht protestiert, sondern brav formuliert, wie die Südwest Presse: "Im Kampf gegen den Rechtsextremismus hat der Bundestag gestern mit den Stimmen der rot-grünen Koalition sowie der Union das verschärfte Versammlungs- und Strafrecht beschlossen." Ach ja: was hat die Bundesregierung im Kampf gegen rechts nicht schon alles getan? Und was war noch mal gleich "rechts"? Und wie nennt man in affirmativem Neusprech eine imperialistische Aggression? Eine "Schutztruppe". Demnächst müssen wir wohl damit rechnen, dass auch einstweilige Erschießungen durch die Schutztruppe der Bundeswehr im Inland mit dem "Kampf gegen Rechts" legitimiert werden.
Der Bundestag hat das Versammlungsrecht weiter ausgehöhlt. Sein Anliegen, die Bürgerrechte einzuschränken, war vorgeblich antifaschistisch - "Neo-Nazi-Aufmärsche an historischen Opfer- und Gedenkstätten zu verhindern." "Nazi-Aufmarsch verhindern" ist ein klassischer Textbaustein auf den Bannern der doitsch-autoritären Anitfa. Man könnte auch sagen: Bürgerrechte nur für die Guten. Neonazis ins Lager - der Staat muss härter durchgreifen: das versteht die deutsche Linke traditionell unter Demokratie.
Erst während der kollektiven Hysterie "gegen Rechts" fällt auf, dass die Bürgerrechte in Deutschland auch im Grundgesetz, Artikel 8, nicht garantiert werden. Dort heißt es zwar: "Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln." Es folgt aber sogleich das "aber" - allzuviel Freiheiten darf man hierzulande den sittlich gefährdeten Untertanen nun doch nicht zumuten: " Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden." Das bedeutet: im Prinzip können alle Demonstrationen, die nicht überdacht sind, verboten werden. Dazu wird es auch noch kommen, befürchtet der Autor dieser unmaßgeblichen Zeilen.
Nur die FPD scheint sich einen Rest von Vernunft bewahrt zu haben. Die Süddeutsche schreibt: "Der FDP-Innenpolitiker Max Stadler sagte in der abschließenden Beratung, Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit seien für die Demokratie von fundamentaler Bedeutung. Die Gesetzesverschärfung sei daher der falsche Weg in der Auseinandersetzung mit Rechtsextremen. Stadler kritisierte, dass dieser Bundestag sich mehr und mehr daran gewöhne, in Grundrechte einzugreifen." Der Mann hat natürlich Recht. Aber rationale Argumente zählen im Kampf gegen das Phantom "Rechts" nicht.
Aufrechte Demokraten mit Zivilcourage gibt es in Deutschland ohnehin kaum. Die müssten gegen alle Gesetze sein, die Meinungen verbieten, also fordern, die fragwürdigen Tatbestände des Verhetzens und Verunglimpfens abzuschaffen. Aber dann müssten sie auch fordern: Neonazis unter's Brandenburger Tor! Und: Freiheit für Zündel! Das würden sich nur US-amerikanische Bürgerrechtler wie die ACLU trauen. Die Deutschen sind von Natur aus dazu zu feige. No tienen cojones, sagt man in Kuba zu dieser Charaktereigenschaft.
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BURKS ONLINE 12.03.2005 Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des BurksVEB.
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