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burks
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Anmeldungsdatum: 07.10.2002
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BeitragVerfasst am: 13.04.2004, 19:57 Antworten mit ZitatNach oben














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DOSSIER CARGOLIFTER 6

Der Ballon platzt

Von Burkhard Schröder


Was ist interessant an einem vor zwei Jahren zerplatzten Transportballon? Der Verlust des Aircrane CL 75 [Fotos vgl. Dossier CargoLifter 5] zerstörte alle Hoffnungen der insolventen Firma, technisch und wirtschaftlich wieder auf die Beine zu kommen. Die Kontrahenten in einem seitdem andauernden verbalen und juristischen Kleinkrieg können sich nicht einigen, wer die Schuld trägt, dass der "Luftkran" das Zeitliche segnete. Das Gestrüpp aus Lügen, Halbwahrheiten, Vermutungen und zutreffenden Thesen zu entwirren ist eine "kriminalistisch" anspruchsvolle und spannende Aufgabe.


Die CargoLifter AG hatte den Aircrane von der US-Firma TCOM gekauft; im Oktober 2001 verließ der Prototyp die Werfthalle. Man wollte den Ballon auch nutzen, um Tests für den geplanten Bau des Luftschiffs CL 160 zu machen. Das aerodynamische Verhalten sehr großer Körper in der Luft ist schwer vorherzusehen und zu kontrollieren. Im März 2002 verkündete das Unternehmen, man habe ein erstes Exemplar an eine kanadische Firma (1) verkauft - der Ballon sollte Lasten im Norden Kanadas transportieren.

Warum stand der Aircrane am 10. Juli 2002 auf dem Gelände und war dem Unwetter schutzlos ausgeliefert? Die Financial Times Deutschland schrieb am 12.07.2002 unter der etwas hämischen Überschrift "Der schöne Ball - Knall!!!": "Nun ließe sich fragen, warum Cargolifter von Manfred Stolpe für 40 Mio. Euro einen über 100 Meter hohen Hangar bauen ließ, wenn sie den Ballon dann doch nur draußen anbinden."

An jenem Tag war der Transportballon draußen vor der Werfthalle verankert. Der Deutsche Wetterdienst warnte am 10. Juli exakt um 15.28 Uhr vor einem Orkan. Christiane Haase, die zuständige Meteorologin, definiert dieses Naturereignis: "Ein Unwetter mit orkanartigen Böen mit Windstärke 11 oder mehr." Schon bei Windstärke 10 auf der so genannten Beaufort-Skala werden gesunde Bäume entwurzelt. Der Meteorologe, den CargoLifter ständig konsultierte, Dr. Bernd Goretzki, hätte vermutlich vor den absehbaren Folgen warnen können.

Als Chef der insolventen Firma fungierte zu diesem Zeitpunkt nicht mehr Carl von Gablenz - der war kurze Zeit vorher zurückgetreten. Das Amtsgericht Cottbus hatte im Juni auch den Vorstand entmachtet und den Insolvenzverwalter Rolf-Dieter Mönning zum alleinigen Herren des Unternehmens gemacht. Das in solchen Fällen nicht unübliche "allgemeine Verfügungsverbot untersagte dem insolventen Unternehmen, Gelder direkt entgegenzunehmen oder irgendetwas mit dem Vermögen zu tun. Der Insolvenzverwalter und seine Mitarbeiter mussten sogar beim Kauf einer Büroklammer gefragt werden. Der Insolvenzverwalter ist aber auch für alles verantwortlich - die Insolvenzordnung ordnet in Paragraf 22 an, er habe "das Vermögen des Schuldners zu sichern und zu erhalten".

Man ahnt schon, worum es bei dem Streit zwischen dem ungeliebten Insolvenzverwalter und seinen Gegenspielern, dem entmachteten Aufsichtsrat und der Aktionärs-Iinitiative "Zukunft in Brand" geht: letztere möchten gern beweisen, dass Mönning und Mitarbeiter ihre Pflichten verletzt hätten, weil sie den Aircrane, das zehn Millionen US-Dollar teure wertvollste Stück der CargoLifter AG, nicht ausreichend vor dem Unwetter gesichert haben. Auf diese These stützte sich unter anderem auch das Begehren des Vorstands und der Aktionäre im Februar 2004, beim zuständigen Gericht zu erreichen, den Insolvenzverwalter zu entlassen - man hatte jedoch keinen Erfolg.

Zu den Fragen, wer wen wie vor dem Unwetter gewarnt hat und was man hätte tun müssen, gibt es mindestens ein halbes Dutzend Meinungen, die sich widersprechen. Strittig ist sogar, wem der Ballon gehörte. Die Gegner des Insolvenzverwalters Mönning behaupten: auf einer Betriebsversammlung, die dieser einberufen habe, hätten Mitarbeiter geraten, den Transportballon wieder in die Werfthalle zu transportieren. Der leitende Ingenieur Charles Luffman habe drei Wochen vor der Zerstörung des "Luftkrans" eine E-Mail (2) geschrieben und vor Risiken gewarnt. Der Insolvenzverwalter will jedoch diese Mail nie erhalten haben. Sein Adlatus Mike Degen hielt in einer Aktennotiz fest, dass der Account des Adressaten von Mitarbeitern des Unternehmens eigenmächtig angelegt und inaktiv gewesen sei. Alle Ressourcen, um den Ballon zu sichern und zu warten, seien jedoch "uneingeschränkt" vorhanden gewesen.

Degen schreibt: "Im Laufe des Vormittages kamen die ersten Sturmwarnungen; über den Wetterdienst der CL wurde die Geschäftsleitung informiert. Herr Mönning selber erfuhr gegen 12:00 Uhr von der Unwetterwarnung. In meinen Beisein hat er die mit der Wartung des Ballons beauftragten Ingenieure zu dem Thema befragt: Teilweise lächelnd und abwinkend wurde uns erklärt das der Ballon schließlich irgendwann in der Arktis seinen Einsatz haben soll und solch' ein "kontinentales Stürmchen" könne dem Ballon nichts anhaben. Die Ingenieure würden seit 24h die Wettervorhersage prüfen und könnten in der prognostizierten Stärke des Sturmes keine Gefährdung erkennen.....

Computersimulation: Belastung der Seile bis zum Riss beim "Parken" ("Mooring") des AirCrane CL 75 ausserhalb der Halle. [Video, avi-Format, 1,6 Mb]

Auf weiteres Nachfragen seitens Mönning gaben die Herren an, dass eine Evakuierung in Halle alleine aus technischer Sicht nicht möglich sei: Zur kontrollierten Verbringung in Halle benötige es vier LKW-Kräne; eingewiesenes Personal, GPS-Abgleich an den Lastpunkten etc. - alles in der Kürze der Zeit nicht machbar!... Ebenfalls plausibel war das Argument, dasa ein Öffnen der Halle Wahnsinn sei, wenn für die nächsten 3h ein Sturm angekündigt ist. Die Halle sei in geschlossenem Zustand sicher, bei geöffneten Toren jedoch stark gefährdet. Ergo tat der Verwalter das einzig sinnvolle und gab die Überprüfung der Befestigung und die Installation zusätzlicher Sicherung in Auftrag."

Auch die persönliche Stellungnahme des Insolvenzverwalters ist online nachzulesen: "...mit 4 Transportgeräten wären wir genau in den Orkan geraten und zwar mit offenen Hallentoren. Für Dr. Schneider und mich war daher klar: Kein sinnloser Aktionismus, sondern Verstärkung der Bodensicherung." Der erwähnte Dr. Schneider [vgl. Dossier CargoLifter 2] hat sich ebenfalls geäussert: vor dem Sturm sei so kurzfristig gewarnt worden, dass die fahrbaren Kräne (3) nicht rechtzeitig hätten kommen können, um den Ballon in die Werfthalle zu ziehen. "Die zum Versetzen des Systems eingesetzten geländegängigen Schleppfahrzeuge wurden wegen der hohen Mietkosten abgezogen."

Mit anderen Worten: wären die Fahrzeuge stand by vor Ort gewesen, hätte vermutlich vermieden werden können, dass der Aircrane zerstört wurde. Dass der Insolvenzverwalter "sachgemäß" entschieden habe, wie Schneider schreibt, ist nur dann eine sinnvolle Aussage, wenn es Alternativen gegeben hätte. Ohne tonnenschwere Kranfahrzeuge konnte der Ballon aber nicht ohne großes Risiko, ihn zu demolieren, bewegt werden. [Vgl. Abbildungen oben und Mitte]

Der damalige Leiter der CargoLifter-Entwicklungsabteilung war Jens H. Strahmann, heute "Head of High Lift Test" bei Airbus - "Flight Control & Hydraulics". Strahmann schreibt am 14.04.04: "Für eine "Back-up" Variante (Kräne auf dem Brand in Stand-by zu halten, die einzige Methode rechtzeitig reagieren zu können), fehlten die Mittel. Die Prioritäten wurden nach Risikoeinschätzung durch Geschäftsführung festgelegt."

In einem Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 22.03.2004 (AZ 63 IN 343/02) heisst es: "Hinsichtlich des CL 75 wurde festgestellt, dass dieser Transportballon im Eigentum der CargoLifter Inc. stand. Er ist damit nicht der hiesigen Insolvenzmasse zuzuordnen. Weitere Ausführungen erübrigen sich demnach." Auch das ist strittig: der US-Ableger der CargoLifter AG war eine Firma unter dem Dach der Holding. Die Gesellschaft sei, so schreibt ein Mitglied des Vorstands, im Mai 2002 stillgelegt worden: "Büro zu, alle Mitarbeiter entlassen etc." Nur Juristen werden darüber streiten können, ob die abgewickelte hundertprozentige Tochterfirma eines Unternehmens danach noch Eigentum besitzt, das nicht zum Vermögen der bankrotten Holding gehört - somit nicht vom Insolvenzverwalter zu verantworten ist.

Nach dem Sturm wussten es alle besser. Über die Schäden konnte man kaum streiten. Mike Degen: "Die Hülle war geborsten und durch den Wind in einzelne Teile zerrissen, das Helium hatte sich verflüchtigt. Der Lastkorb war zwar unversehrt geblieben, aber die Mess- und Regeltechnik war defekt. Fazit: Reparatur unmöglich. Ausserdem war der Ballon noch gar nicht offiziell nach Deutschland eingeführt worden, die traurigen Reste mussten unter Aufsicht des Zolls verschrottet werden." Andreas Eichner fasst im Forum "Zukunft in Brand" zusammen: "Ausgangspunkt war wohl eine Naht an der Unterseite des Ballons. Diese war falsch zusammengeschweißt, so dass sie diese extremen Kräfte nicht ausgehalten hat. Dazu kam, das Überdruckventile an den Ballonets zu gering dimensioniert waren. Wenn diese Ventile bei den heftigen Bewegungen des gefesselten Ballons Luft aus den Ballonets im ausreichenden Maße hätten ablassen können wäre, vielleicht das Helium in der Hülle geblieben. Also war es wohl ein "Konstruktionsfehler", wenn man bei einem Prototypen überhaupt von Fehlern reden kann."

Konstruktionsfehler gab es auch an anderer Stelle. Die flachen Hierarchien im CargoLifter-Konzern verführten zu eigenmächtigem Handeln, um die komplizierten Abläufe, wer was zu entscheiden hatte, zu "straffen" [vgl. die Kritik Dr. Schneiders in Dossier CargoLifter 2]. Ein ehemaliger Ingenieur des Unternehmens erinnert sich, man habe "früher" die Kräne "einfach bestellt", wenn sie gebraucht wurden. Nach der Inthronisierung der neuen Herren scheint nicht mehr klar gewesen zu sein, wer was zu verantworten hatte. Der Insolvenzverwalter Mönning wiederum und dessen Mitarbeiter besaßen nicht genügend Sachverstand, um technische Probleme und Risiken korrekt einschätzen zu können. "Die, die etwas hätten sagen müssen, haben nichts gesagt," meint Mike Degen. Aber dem wird sicher sofort widersprochen werden - das immerhin ist unstrittig.

Fortsetzung folgt.

1) Über die Umstände des Verkaufs und die Beteiligung der CargoLifter AG an der kanadischen Firma Heavylift (heavyliftcanada.com) wird auch unter den Aktionären heftig diskutiert. Daten: Heavylift Canada Inc., 6707 Elbow Drive S.W., Calgary, AB T2V 0E5, CA. Die Firma wurde am 27.03.2002 bei Verisign registriert. Sie existiert nicht mehr.
Forbes.com berichtet am 29.04.02: "In the meantime CargoLifter has a stopgap product - the CL75, a $10 million balloon meant to be dragged through the air by ropes and tractors. The company sold one to HeavyLift Canada (a company in which it has a 20% stake), which intends to use it for hauling oil rigs over the tundra."
Das Triangle TechJournal schreibt am 30.05.2002: "The CL75 was designed by CargoLifter, but actually built by another company in Weeksville, North Carolina. CargoLifter had said in initial reports earlier this year that it had sold its first CL75 to a company called HeavyLift in Canada, but it also said that CargoLifter was a 20% investor in the company. It was later revealed that CargoLifter was the only investor in HeavyLift, so far the blimp firm's first and only customer."
2) Zitat aus Luffmans Mail: "(...) if it werde to break loose und did not deflate it would be carried by the wind across country crashing und wrecking almost anything in its path. It also would be very difficult to regain control. The costs and unjuries from such an incident do not bear thinking about. (...)
3) Die verlinkten Firmen für Schwertransporte, Lissina und BIT Logistik GmbH, wurden von CargoLifter beauftragt.


Abbildungen:
Oben: "Aushallen" des AirCrane CL 75 mit drei Kränen (Computersimulation, Video, mpg-Format, 2 Mb)
Unten: AirCrane CL 75 in der Werfthalle

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BURKS ONLINE 13.04.2004
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