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burks
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Anmeldungsdatum: 07.10.2002
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BeitragVerfasst am: 16.01.2004, 02:35 Antworten mit ZitatNach oben






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Post vom Jugendschutzwarthilfswichtelverein, update

Von Burkhard Schröder

junge DameIn Wahrheit bin ich ein um Harmonie bemühter Mensch. Eines jedoch bringt mich sofort in Rage: Blockwarte - und ganz besonders selbst ernannte Internet-Blockwarte. Leider entspricht die Mentalität von Denunzianten, Schnüfflern und anderem obrigkeitshörigen Gesocks mit denkbar niedrigen Instinkten der deutschen Leitkultur. Und selbst im 21. Jahrhundert gelten in Deutschland Gesetze, die verbieten, dass bestimmte Körperteile des Menschen und ihre natürlichen Funktionen nicht abgebildet werden dürfen. Dieses Bilderverbot hat keinen religiösen Hintergrund, ist aber von dessen Konsistenz - seine Verfechter dementsprechend samt und sonders belehrungsresistent.

Die FSK - "Freiwillige (!!) Selbstkontrolle (!) Multimedia-Diensteanbieter (BTW: gibt es auch eine unfreiwillige Selbstkontrolle?], laut Telepolis ein "zahnloser Tiger", schickte mir jüngst per elektronischer Postkarte einen Hinweis mit Abhilfeaufforderung. Zitate daraus, die ich den geneigten Leserinnen und wohlwollenden Lesern dieses kleinen frauen- und familienfreundlichen Forums nicht vorenthalten will:

Sehr geehrter Herr Schröder,
die Beschwerdestelle der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM) e.V.
hat die vorbezeichnete Beschwerde und Ihre Stellungnahme vom 18. Juli 2003 an den Beschwerdeausschuss der FSM weitergeleitet. Der Beschwerdeausschuss hat die Beschwerde in seiner Sitzung vom 8. Dezember 2003 beraten und entschieden, Ihnen einen Hinweis mit Abhilfeaufforderung zu erteilen. [...] Die unter der [[sic!] URL www.burks.de angebotenen Inhalte verstoßen teilweise gegen § 4 Abs. 2 Ziff. 1 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV). Einige der auf Website zum Abruf bereitgehaltenen Fotos sind pornografisch und daher unzulässig.

Auf der URL findet sich ein Beitrag des Beschwerdegegners in seinem eigenen Forum, in dem ein Foto gepostet ist, das mit "Um Lai-Tung - der Engel aus dem Land des Lächels" überschrieben ist. Das Foto ist pornografisch im Sinne der §§ 184 Abs. 1 StGB, 4 Abs. 2 Ziff. 1 MDStV und daher unzulässig.

Zur Pornografie zählen nicht nur Darstellungen, die den Geschlechtsakt wiedergeben. Rechtsprechung und Literatur legen an den Begriff nicht einen solch engen Maßstab an. Pornografisch sind vielmehr alle groben Darstellungen des Sexuellen in drastischer Direktheit, so dass Menschen zum auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde jedweder Art degradiert werden (vgl. zum Pornografiebegriff etwa Tröndle, StGB, § 184, Rndnr. 7). Auch wenn die schlichte Abbildung eines nackten Menschen noch nicht als pornografisch anzusehen ist, belegt das herrschende Verständnis, dass auch die Abbildung eines Einzelnen in diesen Bereich fallen kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Darstellung erkennbar anreißerisch und aufstachelnd auf das Geschlechtliche hinweist, z.B. durch entsprechende Stellungen oder deutliches Hinlenken auf die Genitalien (vgl. hierzu BGHSt 5, 346). Darstellungen der primären Geschlechtsorgane von Mann oder Frau sind daher in aller Regel als pornografisch anzusehen, soweit sie in ihrer Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse an sexuellen Dingen abzielen (BGH NJW 1990, 3027).

Diese Voraussetzungen sind bei der vorbezeichneten Abbildung erfüllt. Das Foto zeigt einen nackten Frauenkörper in unnatürlicher Pose und unter besonderer Betonung der Genitalien. Es wird plump-vordergründig das Sexuelle vergröbert. Durch das Spreizen der Beine gelangt die Vagina der Abgebildeten exponiert zur Anschauung. Die Abbildung erfolgt ohne jeden Zusammenhang mit einem Sachthema. [...]

Die unter dieser URL abrufbaren Fotos sind nicht pornografisch. Sie wahren die gebotene Zurückhaltung. Dies gilt auch für das erste Foto der am Ende des Beitrags "Mit Softpornos aus den roten Zahlen" eingefügten Galerie. Es steht zwar zu vermuten, dass auf dem Foto die primären Geschlechtsorgane der Abgebildeten erkennbar sein könnten. Jedenfalls gilt dies allenfalls für die Großansicht, nicht jedoch für den abrufbaren Thumbnail. Die Großansicht ist passwortgeschützt und richtet sich daher nicht an die Allgemeinheit. Weil das abrufbare Foto zu klein ist, ist der pornografische Charakter lediglich angedeutet, was so lange unschädlich ist, wie die prägenden Merkmale nicht wahrgenommen werden können. Die Darstellung verhält sich insoweit ähnlich zu an entscheidenden Stellen "gepixelten" Fotos. [...]

Unter dieser URL plädiert der Beschwerdegegner für eine Abschaffung des Jugendschutzes und einen ehrlicheren Umgang mit der sexuellen Realität. Dem Beschwerdegegner bleibt es selbstverständlich unbenommen, seiner Meinung auch im Internet Ausdruck zu verleihen. Allerdings hat er in seinen Publikationen die Grenzen des Jugendmedienschutzes einzuhalten, solange diese existieren. Diese hat der Beschwerdegegner - wie er sich selbst bewusst ist; dies belegt sein Beitrag - mit dem am rechten Rand veröffentlichten Foto eines erigierten Penis, der von einer anderen Person mit der Zunge berührt wird, überschritten. Nach den soeben dargelegten Grundsätzen (vgl. oben 1.) ist Pornografie im Sinne des § 4 Abs. 2 MDStV gegeben. Dass es sich nur um einen Ausschnitt aus einer vermutlich umfassenderen Szene handelt, in der auch das Gesicht der Protagonistin und weitere Merkmale des männlichen Körpers erkennbar sind, ist unerheblich. Der Ausschnitt klammert gerade weitere Bezüge aus und betont einseitig das Sexuelle.

Hingegen nicht dem Bereich der Pornografie zuzuordnen ist das Foto in der Mitte des Beitrags, auf dem ein Frauenkörper mit einem männlichen Geschlechtsorgan abgelichtet ist. Der Beschwerdeausschuss erblickt hierin eher eine medizinische Kuriosität, denn eine Darstellung, die vorrangig auf das lüsterne Interesse an sexuellen Dingen abzielt.
junge Dame
Unter dieser URL hat der Beschwerdegegner unter dem Titel "Die neuen Girls von Berlin" vermutlich einen Beitrag über Bademode verfasst. Die als Thumbnails zum Abruf bereit gehaltenen Fotos sind mit Ausnahme der Darstellung in der Mitte der dritten Reihe beanstandungsfrei. Dieses eine Foto ist allerdings nach den oben unter 1. dargelegten Grundsätzen als pornografisch anzusehen. Bereits auf dem Thumbnail sind eindeutig die primären Geschlechtsorgane der Abgebildeten zu erkennen. Einer Vergrößerung bedarf es nicht, um die einseitige Betonung des Sexuellen zu erkennen.

Das auf der linken Seite des Beitrags gepostete Foto ist als pornografisch einzuordnen. Es werden einseitig die primären Geschlechtsteile der Abgebildeten durch die gänzlich unnatürliche Pose betont. [...]

Der Beschwerdegegner ist aufzufordern, die entsprechenden Stellen seines Auftritts dem geltenden Recht anzupassen. Der Auftritt des Beschwerdegegners [...] unterscheidet sich in den monierten Darstellungen nicht wesentlich von so genannten "Schmuddelseiten". Dabei ist dem Beschwerdegegner in Ansehung der von ihm verfassten Beiträge zu unterstellen, dass er die Rechtslage kennt und in der Lage ist, seinen Internet-Auftritt anhand dieser zu überprüfen. Auch wenn der Beschwerdegegner bewusst provokativ mit den von ihm angesprochenen Themen umgeht, führt dies nicht dazu, dass er sich in einem rechtsfreien Raum bewegt. Allein weil er in der Lage ist, seinen Ansichten besonders elaboriert Ausdruck zu verleihen, kann er keine Sonderbehandlung für sich einfordern und muss sich selbstverständlich an die jugendschutzrechtlichen Grundsätze halten.

Imme Pathe

Im Auftrag des Vorsitzenden des FSM-Beschwerdeausschusses"

Lieber Jugendschutzwarthilfswichtelverein! Einige Winzigkeiten muss ich vorab klarstellen. Ich wolle nie einen Beitrag über "Bademoden" schreiben. Es bleibt auch zweifelhaft, ob es die Crossmountain Bosque de Frederick Fashion Week wirklich gegeben hat. Vielmehr vermute ich, dass das große Vorbild von spiggel.de - ein Nachrichtenmagazin mit einem ähnlich klingenden Titel - hier eine Vorbildfunktion hatte. Zum anderen habe ich hier schon die Frage erschöpfend erörtert: Was ist eigentlich Pornografie? Demnach halte ich Ihren Vorhalt, um es im Juristen-Sprech und stark untertrieben zu formulieren, für groben Unfug.

Ich zitiere wohlwollend den Leipziger Juraprofessor Heribert Schumann, der im April eingeführte Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) widerspreche in Teilen dem Zensurverbot des Artikels 5 Grundgesetz. Zur corporate identity von burks.de und spiggel.de gehört es, Befürworter von Zensur, auch wenn diese im Namen von Jugend-, Tier-, Senioren- und sonstigem "Schutz" einherfaseln, verbal zu teeren, federn, zu fünfteilen, auf den traurigen Resten herumzutrampeln und die in die nächste Güllegrube zu schütten.

Aber - zu Ihrer Entlastung: Sie haben sich offenbar richtig Mühe gegeben und jedes Pixelchen meiner Website mit einschlägigen Paragrafen abgeglichen. So etwas muss ich honorieren. Daher heute nur Harmonie. Die wohlwollenden Leserinnen und geneigten Leser wollen vermutlich wissen, was ich geantwortet habe:

Hallo! Also sprach hotline@fsm.de :
>Sehr geehrter Herr Schröder, ?xml:namespace prefix = o ns =>"urn:schemas-microsoft-com:office:office" />
Bitte schicken Sie mir keine Microsoft-spezifischen Mails.
junge Dame

>Hinweis mit Abhilfeaufforderung zu erteilen.
Danke. Ich habe abgeholfen und alle inkriminierten Abbildungen entfernt bzw. so verändert, dass sie die Menschheit nicht weiterhin sittlich gefährden.

Mit einer Ausnahme: die Abbildung auf www.burks.de/forum/phpBB2/viewtopic.php?t=1546 halte ich nicht für "unnatürlich", was auch immer das sei, sondern dem Ambiente des Themas für angemessen.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie in Zukunft Mails an mich verschlüsseln würden. Über derart "intime" Themen möchte ich nicht per elektronischer Postkarte kommunizieren.
Mit freundlichen Grüssen
Burkhard Schröder


Ich hoffe, dass ich mich als lernfähig beweise und das zarte Geschlecht, um welches auch immer es sich handele, fürderhin nicht in unnatürlichen Posen anbiete, das Sexuelle also nicht grob und drastisch direkt darstelle, sondern fein, subtil und indirekt. Ist es so richtig? Ich muss gestehen, dass mir beim Anblick der jungen Dame, die unten in natürlicher Körperhaltung abgebildet ist, eine alte deutsche Redensart in den Sinn kam, die ich hier aber nicht ausspreche. Denn heute bin ich ganz auf Harmonie aus: ich füttere zahnlose Tiger ganz gern.


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