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 [Mythos RAF 8] Der Tote Trakt Nächstes Thema anzeigen
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burks
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Anmeldungsdatum: 07.10.2002
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BeitragVerfasst am: 01.11.2003, 02:42 Antworten mit ZitatNach oben

Der Text ist Teil der Diplomarbeit "Die Rote Armee Fraktion und die Reaktion des Staates", Institut für politische Wissenschaft; Universität Hamburg 2002. Abdruck mit freundlicher Erlaubnis von Jana Kunath. Die Diplomarbeit gibt es auch bei www.diplom.de.


Der so genannte Tote Trakt und seine Auswirkungen

1972 wurde eine spezielle Form von Haft in drei Gefängnissen eingeführt: in Köln-Ossendorf, Lübeck und Hannover. Diese Form der Isolationshaft wurde im so genannten Toten Trakt praktiziert. Das bedeutete die völlige akustische und visuelle Isolation der Gefangenen.

Die Einrichtung der Zellen im Toten Trakt unterschied sich in einigen Punkten von "normalen" Zellen. Das Mobiliar und die Wände waren mit weißer Ölfarbe gestrichen, dass Fenster konnte nicht geöffnet werden. Später wurde ein kleiner Spalt am Fenster eingerichtet, er wurde jedoch mit Fliegengitter verhängt, so dass ein künstliches Licht entstand. Tag und Nacht blieb Neonlicht angeschaltet. Ähnlichen Bedingungen unterlag auch Margit Schiller. Die Zellen über, unter und neben den Zellen des jeweiligen RAF-Häftlings waren leer. Die Gefangenen waren somit völlig isoliert.

Der Entzug jeglicher Sinneswahrnehmungen wird in der Psychiatrie sensorische Deprivation genannt. Das heißt, das durch die Einschränkung der sinnlichen Wahrnehmungen Orientierungslosigkeit entsteht, die sich auf das Körpergefühl auswirkt. Die Seh-, Hör-, Riech-, Geschmacks- und Tastorgane werden durch die Isolation deaktiviert und es kommt zu einer extremen Desorientierung.

Margit Schiller zu diesem Orientierungsverlust: "Ich war allein, um mich herum nur eine große Leere. Allein in einem völlig abgesonderten Gebäude. Von dem übrigen Gefängnis, in denen die anderen Gefangenen lebten, sah und hörte ich nichts. Kein Laut, keine Antwort, kein Lachen, kein Weinen. Nur ich. In dieser Leere wird alles konturlos. Das Körpergefühl schwindet, selbst die Vorstellung des eigenen Daseins. Und die Mauern, das eiserne Bettgestell und die wenigen Gegenstände und die eigenen Bewegungen werden zu einem dickflüssigen Brei." Die einzige Unterbrechung der Isolation war die tägliche Essenausgabe durch Beamte.

In Köln-Ossendorf waren Ulrike Meinhof und Astrid Proll zu verschiedenen Zeiten inhaftiert. Proll war vom 22.11.1971 bis zum 14.01.1972 und vom 12.04.1972 bis zum 16.06.1972 in Köln-Ossendorf (also insgesamt 119 Tage) in Isolationshaft. U. Meinhof war insgesamt vom 16.06.1972 an (mit einer Unterbrechung) 237 Tage isoliert.

Die Auswirkungen dieser Haftbedingungen auf Meinhof hat der Anstaltspsychologe Jarmer folgendermaßen beschrieben: "Die fast vollkommene Isolation der Untersuchungsgefangenen Meinhof in der psychiatrischen Untersuchungsabteilung für weibliche Gefangene verschärft die psychische Belastung für die Gefangene erheblich über das Maß hinaus, die bei dem Vollzug der strengen Einzelhaft normalerweise unumgänglich ist. Wenn die strenge Einzelhaft erfahrungsgemäß nur für begrenzte Zeit erträglich ist, so gilt dies in besonderer Weise für die Gefangene Ulrike Meinhof, da diese fast vollständig von Umweltwahrnehmungen ausgeschlossen ist. Der Eintritt von psychischen und psychosomatischen Störungen auf längere Sicht ist nicht zu vermeiden." "Die strenge Einzelhaft zog für Personen, die diesen Haftbedingungen unterlagen, einen "Verfall ihrer Identität und Persönlichkeit nach sich."

Meinhofs Anwalt Professor Ulrich K. Preuß beschreibt weitere Auswirkungen auf seine Mandantin. Er schreibt unter anderem an den Präsidenten des Justizvollzugsamts, es käme eine permanente Unterkühlung besonders in den Wintermonaten hinzu, und es werde ihr nicht gestattet, Bilder oder ähnliches an die Wände anzubringen.

Nach dem Tod Meinhofs legte der dänische Psychologe Jörgen Pauli Jensen die Auswirkungen dieser Haftbedingungen vor einer internationalen Untersuchungskommission dar, die sich 1978 mit dem Tod Meinhofs befasste: Durch solche Haftbedingungen komme es zu einer Aushungerung des menschlichen Kontaktbedürfnisses und der Sinneswahrnehmungen. Psychisch trete eine allmähliche Zerstörung der so genannten vegetativen Funktionen ein (krankhafte Veränderungen des Schlaf-, Hunger-, Durst- und Urinierbedürfnisses wie auch Kopfschmerzen, Gewichtsverlust u. a.). Hinsichtlich der psychischen Verfassung entstehe emotionale Instabilität (unverhältnismäßige und plötzliche Angst, Freude und Wut u.ä.).

Doch das Bundesverfassungsgericht sicherte die Isolationshaft 1973 nach einer Beschwerde von Verteidigern rechtlich ab; unter anderem mit der Begründung, dass keine Anhaltspunkte für die Behauptung vorlägen, dass die physische Vernichtung der Existenz von Personen das Ziel der Isolationshaft sei. Auch eine Beschwerde der Verteidiger von Roland Augustin, der ebenfalls unter vollständiger Isolation in Hannover untergebracht war, wurde vom zuständigen Haftrichter am Amtsgericht Lingen abgewiesen. Dieser erklärte die Haftbedingungen für zulässig.

Ulrike Meinhof beschrieb die Auswirkungen ihrer Isolation in einem Brief: "Das Gefühl, es explodiert einem der Kopf (das Gefühl, die Schädeldecke müßte eigentlich zerreißen, abplatzen) - das Gefühl, es würde einem das Rückenmark ins Gehirn gepreßt - das Gefühl, das Gehirn schrumpelte einem allmählich zusammen wie Backobst z. B. - das Gefühl, man stünde ununterbrochen, unmerklich, unter Strom, man würde ferngesteuert - das Gefühl, die Assoziationen würden einem weggehackt - das Gefühl, man pißte sich die Seele aus dem Leib, als wenn man das Wasser nicht halten kann - das Gefühl, die Zelle fährt. Man wacht auf, macht die Augen auf: die Zelle fährt; nachmittags, wenn die Sonne reinscheint, bleibt sie plötzlich stehen. Man kann das Gefühl des Fahrens nicht absetzen. Man kann nicht erklären, ob man vor Fieber oder vor Kälte zittert - man kann nicht erklären, warum man zittert - man friert. Um mit normaler Lautstärke zu sprechen, Anstrengungen, wie für ein lautes Sprechen, fast Brüllen - Das Gefühl, man verstummt - Man kann die Bedeutung von Worten nicht mehr identifizieren, nur noch raten - Der Gebrauch von Zischlauten - s, ß, tz, sch - ist absolut unerträglich - Wärter, Besuch, Hof erscheint einem wie Zelluloid - Kopfschmerzen - Flashs - Satzbau, Grammatik, Syntax - nicht mehr zu kontrollieren. Beim Schreiben: zwei Zeilen - man kann am Ende der zweiten Zeile den Anfang der ersten nicht behalten - Das Gefühl, innerlich auszubrennen - Das Gefühl, wenn man sagen würde, was los ist, wenn man rauslassen würde, das wäre, wie dem anderen kochendes Wasser ins Gesicht zischen, wie z. B. kochendes Trinkwasser, das einen lebenslänglich verbrüht, entstellt - Rasende Aggressivität, für die es kein Ventil gibt. Das ist das Schlimmste. Klares Bewußtsein, daß man keine Überlebenschancen hat; völliges Scheitern, das zu vermitteln; Besuche hinterlassen nichts. Eine halbe Stunde danach kann man nur noch mechanisch rekonstruieren, ob der Besuch heute oder vorige Woche war..."

1971 fand in der Universität Hamburg-Eppendorf ein Forschungsprojekt zur sensorischen Deprivation, also dem Entzug jeglicher Sinneswahrnehmung, und ihren möglichen Auswirkungen statt. Unter anderem wurde der Zusammenhang von Isolation und Aggressivität untersucht. Für diese Untersuchung wurde ein stiller Raum (camera silens) eingerichtet, in dem weder visuelle noch akustische Wahrnehmungen möglich waren. Der Mensch, der sich darin befand, wurde absolut abgeschirmt, er war sozusagen sensorisch depriviert.

In dieser Umgebung begannen die Versuchspersonen (in diesem Fall freiwillige Bundeswehrsoldaten) schon nach wenigen Minuten zu halluzinieren. Sie hatten völlig unzusammenhängende und unkontrollierbare Gedanken. Später traten extreme Angstzustände und eine drastische Veränderung der Blutzusammensetzung auf, dadurch dass die Hypophyse nicht mehr funktionierte, geriet die Hormonproduktion ins Stocken. Die Unterbringung von Menschen führt demnach je nach Umfang der sensorischen Deprivation unweigerlich zu "Desintegration der Persönlichkeit und zum Verfall des menschlichen Organismus."

Die Justiz reagierte darauf unter anderem mit dem so genannten "Beigeher-Beschluss". Das heißt, dass den Gefangenen gestattet wurde, täglich eine Stunde mit einem "normalen" Mithäftling zu verbringen. Auf diese Weise sollte dem Vorwurf der Folter entgegengetreten werden.

Die meisten Gefangenen der RAF lehnten dies allerdings mit der Begründung der versuchten Bespitzelung ab. Diese Befürchtung hatten sie nicht ohne Grund. Auf Sigurd Debus sollten drei V-Leute vom Verfassungsschutz angesetzt werden. Diese Tatsache wurde jedoch später erst bekannt. Peter- Jürgen Boock sollte mit dem Neonazi Manfred Röder gemeinsamen Hofgang haben. Außerdem wurde versucht, Irmgard Möller zu bespitzeln.

Nur in Stammheim wurde eine Ausnahme gemacht. Dort waren A. Baader, U. Meinhof, G. Ensslin, I. Möller und J.-C. Raspe in einem Stockwerk untergebracht. Diese Tatsache wurde als Beleg dafür vorgebracht, dass RAF-Gefangene nicht isoliert seien und somit der Vorwurf der Isolationsfolter nicht berechtigt sei. Es wurde jedoch in wissenschaftlichen Untersuchungen nachgewiesen, dass auch die Isolierung mehrerer Gefangene von der Außenwelt geistigen und körperlichen Verfall nach sich zieht. So warnte der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte in Frankfurt, dass eine Unterbringung in Dreiergruppen unter Beibehaltung der Isolation typische Isolationserscheinungen nicht verhindern könne. Auch hier seien die Folgen Blutdruckabfall, Erschöpfungszustände und Untergewicht. Amnesty International (ai) sprach sich ebenfalls gegen die Haftbedingungen aus. Durch die Isolation sei die Gesundheit von Gefangenen geschädigt worden.

Hochsicherheitstrakt


1975 wurden in Deutschland die ersten Hochsicherheitstrakte eingerichtet. Der bekannteste Hochsicherheitstrakt war der in Stuttgart-Stammheim. In den folgenden Jahren wurden dort viele RAF-Gefangenen untergebracht. Die ersten waren Baader, Ensslin, Meinhof, Raspe und Möller, später wurden dort auch Boock und Klar untergebracht.

Die Zellen in den Hochsicherheitstrakten (hier Stammheim) unterschieden sich in vielerlei Hinsicht von Hafträumen im normalen Vollzug. Lediglich die Zellengröße von 8 bis 10 Quadratmetern entsprach dem Standart im normalen Vollzug. In den Hochsicherheitstrakten waren die Türen der Zellen doppelwandige Stahltüren. Die Essenklappen waren meist doppeltürig. Außerdem gab es eine zusätzliche Klappe, die in Augenhöhe horizontal verlief. Hinter dieser Klappe befand sich Panzerglas. Durch diese verschiedenen Klappen in der Zellentür gab es keine "toten Winkel", so dass lückenloser Überblick über die gesamte Zelle möglich war.

Der Lichtschalter befand sich außerhalb der Zelle, so dass nur Anstaltsbedienstete das Licht ein- und ausschalten können. Außerdem waren die Zellen mit einem Spezialputz versehen. Dadurch sollte das Anlegen von Verstecken verhindert werden. Die Möbel bestanden aus Vollplastik mit abgerundeten Kanten. Die Schränke hatten keine Rückwand, die Betten keinen Rahmen. Auch das sollte das Anlegen von Verstecken verhindern. Die Fenster waren zweifach vergittert, und zusätzliche Sichtblenden verhinderten den Ausblick. Die Begründung dafür lautete, dass verhindert werden sollte, dass Gefangene miteinander Kontakt aufnehmen.

Wie in den Toten Trakten sind vor den Fenstern Fliegengitter angebracht. Dadurch war alles nur noch schemenhaft wahrnehmbar. Vom Fenster konnte nur ein 50 mal 50 Zentimeter großes Stück geöffnet werden, so dass es im Sommer kommt es dadurch zum Hitzestau kam. Da durch die Fenster kaum natürliches Licht fallen kann, musste das Neonlicht immer angeschalten bleiben. Erst nachdem festgestellt wurde, dass die Sehkraft einiger Gefangener rapide nachließ, wurden in wenigen Ausnahmefallen normale Glühbirnen erlaubt. Auch das Summen der Neonröhren wurde zu einem Problem, da es das einzige fremde Geräusch darstellte. Die Räume in den Hochsicherheitstrakten wirkten steril, wie in einer Klinik. An allen Ecken wurden Videokameras eingebaut, so dass es auch hier keinen "toten Winkel" gab.

Die gesundheitlichen Schäden, die durch die Unterbringung in den Hochsicherheitstrakten verursacht wurden, waren die gleichen wie in den Toten Trakten. Auch hier kam es zu gesundheitlichen Folgen durch sensorische Deprivation. Gudrun Ensslin sprach von einer "Versteinerung des Menschen" durch die Haftbedingungen der Hochsicherheitstrakte.

Während des Prozesses in Stuttgart-Stammheim gegen Baader, Ensslin, Meinhof und Raspe wurde ein medizinisches Gutachten zwecks einer Überprüfung der Verhandlungsfähigkeit der Angeklagten erstellt. Nach wiederholter Ablehnung des Gerichts wurde schließlich erlaubt , dieses unabhängige Gutachten erstellen zu lassen. Verschiedene Ärzte (u. a. Prof. Rasch und Dr. Mende) erklärten die Angeklagten für lediglich eingeschränkt verhandlungsfähig. Die Ärzte empfahlen eine Verhandlungsdauer von nur bis zu vier Stunden täglich. Unter anderem wurde festgestellt, dass bei allen Angeklagten "deutliche Störungen der Funktion und der Arbeitsweise zentralnervöser, über das vegetative Nervensystem die einzelnen Organe steuernde Zentren vorhanden" seien, "die Einfluß auf die Verhandlungsfähigkeit haben".

Es zeigten sich unter anderem folgende Symptome: "erhebliches Untergewicht, Übermüdung, ernsthafte Kreislaufstörungen und erhebliche Konzentrationsstörungen". Auch der Zusammenschluss der Gefangenen könne "die zunehmende physische und psychische Erosion nicht" aufhalten. Das Vorhandensein von Radio, Büchern, Fernsehen und Musik, könne die durch die Isolation hervorgerufenen Defizite nicht ausgleichen.

[color=brown]"Diese vier Leute leben gleichwohl unter einer Art Glassturz (...) Insofern ist diese Isolation, obwohl sie eine Gruppenisolation ist, nahezu perfekt. (...) Diese Vierergruppe bietet keinen Ausgleich für das Maß der Interaktion, das ein normales Gefängnis bietet."
Eine Resozialisierung, die das eigentliche Ziel einer Haftstrafe darstellen soll, wird durch die Unterbringung in einem Hochsicherheitstrakt mehr als erschwert.

Auch schwer kranke RAF-Gefangene wurden in Hochsicherheitstrakten untergebracht. Günter Sonnenberg, der durch einen Kopfschuss schwer verletzt wurde, wurde erst nach 15 Jahren 1992 aus der Haft entlassen. Bernd Rössner wurde erst vor kurzer Zeit aus der Haft entlassen, obwohl er seit 1983 krank ist und seit 1988 als haftunfähig gilt. Prof. Rasch erklärte 1992, dass jeder weitere Tag die Gefahr eines Todes von Bernd Rössner im Gefängnis erhöhe.

Die Haftbedingungen, denen RAF-Gefangene unterlagen, stießen selbst bei Kritikern auf Ablehnung, die den Begriff der Isolationsfolter für Propaganda hielten, die der Legitimation der Morde durch die RAF dienen solle. Sie gaben zu, dass der Vorwurf eine "gewisse Plausibilität" beanspruchen könne, denn die totale Isolierung habe "nachweislich psychische Schädigungen" zur Folge gehabt.

Nur ein ehemaliges RAF-Mitglied Horst Mahler [...] sprach von einer "Propagandalüge", um die Linke in Deutschland moralisch zu erpressen und einen Faschismus vorzutäuschen, um die "Kampagnen der RAF zu legitimieren".

Fortsetzung folgt.

01.11.2003
© BurkS

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