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burks
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Anmeldungsdatum: 07.10.2002
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BeitragVerfasst am: 18.07.2006, 23:39 Antworten mit ZitatNach oben

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DOSSIER DJV IN DER KRISE 32

Vorbemerkung: Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat auf seinem Verbandstag am 09.11.2004 die beiden Vereine "Berliner Journalisten" und Brandenburger Journalisten-Verband e.V. in den DJV aufgenommen - zusätzlich zu den schon existierenden Landesverbänden DJV Berlin und DJB Brandenburg. Letztere hatte der Bundesverband versucht auszuschließen, was juristisch kläglich scheiterte. Auf burks.de/ spiggel.de erscheinen zu diesem Thema in loser Folge Artikel mit konträren Positionen, wie gewohnt, nicht nur für Mitglieder des DJV mit verbandspolitischem Tunnelblick.

Zu jung zum Sterben?

Pleite

Der Verein Berliner Journalisten (nicht zu verwechseln und weder medienpolisch verwandt noch verschwägert mit dem gleichnamigen Magazin) feierte gestern sein zweijähriges Bestehen in Gestalt einer Vernissage. Der VBJ hat rund 1100 Mitglieder und ist einer der beiden Landesverbände des DJV in Berlin. "...too old to rock'n roll, but too young to die..." war ein Motto des Events. "Zu jung zum Sterben" ist irgendwie wahr und passend. Der Verein ist so gut wie tot. Das wissen die meisten Mitglieder nicht. Und deshalb muss man es ihnen verraten. Ich habe mit meinem Blog extra bis heute gewartet, damit ich dort nicht die Stimmung versaue. Man gönnt den Kollegen ja ein Gläschen Sekt in entspannter Atmosphäre, bevor die harten und unangenehmen Fakten auf sie einprasseln.

Ich habe meine Meinung geändert. Und das kam so: Am 23.04.2006 habe ich mich hier darüber beklagt ("Das doppelte DJVchen"), dass im Deutschen Journalisten-Verband alles irgendwie doppelt existiere: Zwei Geschäftsstellen jeweils im Bundesverband, in Brandenburg und Berlin, und dass dieser Zustand unhaltbar und mit dem gesunden Menschenverstand nicht mehr zu erklären sei. Am 16.06.2006 berichtete ich vom aktuellen Förmchenweitwerfen im Vereins-Sandkasten ("O heiliger Paparazzius!") und über eine ominöse Finanzkommission des DJV, besetzt mit den üblichen Verdächtigen, die genau so öminöse Vorschläge machte. Bis vor kurzem meinte ich, naiv wie ich bin, die beiden Landesverbände des DJV in Berlin sollten so schnell wie möglich fusionieren.

Das meine ich jetzt nicht mehr. Der DJV Berlin, mit rund 2400 Mitglieder rund doppelt so groß wie der VBJ, sollte nicht mit dem kleineren Bruder zusammengehen. Der Verein Berliner Journalisten mit Sitz in der Kreuzberger Charlottenstrasse hat 300.000 Euro Schulden und müsste, wenn alles mit rechten Dingen zuginge, schon längst zum Insolvenzgericht gegangen sein. Den Schulden stehen nach letzten Informationen circa 80.000 Euro flüssige Mittel entgegen; das ändert aber nichts daran, dass umgerechnet auf jedes Mitglied rund 250 Euro Schulden entfallen. Warum sollte der DJV Berlin mit so einem Laden fusionieren? Man wäre ja mit dem Klammerbeutel gepudert.

Der DJV Berlin hat auch Schulden, rund 100.000 Euro, also knapp 42 Euro pro Mitglied. Diese Schulden sind nur die Beiträge, die an den Bundesverband abzuführen, wegen des zeitweiligen Ausschlusses dort aber nicht willkommen waren. Der ehemalige Vorsitzende Alexander Kulpok hatte aber so ruinös à la Kamikaze gewirtschaftet (vgl. recherchegruppe.tk, 14.06.2004), dass für die ausstehende Summe nach seiner Abwahl im letzten Dezember keine Rückstellungen zu finden waren.

Nun, liebe neugierige Leserin und lieber interessierter Leser, müssen wir uns kurz mit der Juristerei und dem Unterschied zwischen Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit und vor allem der Haftung beschäftigen. Der kleine VBJ hat so viele Schulden, weil ihm nach der Spaltung des Berliner Verbands im Juni 2004 dasPleite Geld für den Aufbau eines neuen, zweiten Landesverbands in Form eines Darlehens gewährt wurde und auch so in den Büchern steht.

Dem Bundesverband jedoch wurde vom Landgericht Berlin untersagt, seinen neuen Landesverband zu bevorzugen - der DJV Berlin hatte sich gegen den Ausschluss zur Wehr gesetzt und alle relevanten Prozesse gewonnen. Daher floss das Geld auf Umwegen, legal, illegal, scheißegal, wie gewohnt. Wie aus dem Ergebnisprotokoll des DJV-Gesamtvorstands vom 20./21.06.2005 hervorgeht, zahlten die DJV-Landesverbände in einen Fonds ein, den der DJV NRW verwaltete und aus dem die jeweils benötigten Mittel abgerufen werden konnten. So hatte man das Verdikt des Landgerichts elegant und legal umgangen.*

Diese unstrittige Tatsache ist jedoch vielen Funktionären gar nicht bekannt oder sie sind zu dumm, längere zusammenhängende Texte zu lesen und zu verstehen. Und dumm ist auch das, was der Verein Berliner Journalisten jetzt der oben schon erwähnten Finanzkommission schriftlich gab: Man habe rund 120.000 Euro Darlehen vom "DJV" und rund 170.000 Euro Kredite von den Landesverbänden erhalten. Wenn davon das Landgericht Berlin erfährt - und das wird es garantiert -, würde es das Darlehen des Bundesverbands, falls das sich nachweisen ließe, als groben Verstoß gegen das ausgesprochene Verbot werten, den neuen Landesverband VBJ zu protegieren und die Verantwortlichen nicht nur finanziell an den Ohren ziehen. Die in solchen Fällen verhängten Ordnungsgelder können schnell sechsstellig werden.

Niemand wird ernsthaft behaupten, der VBJ, der kleinere der beiden DJV-Landesverbände in Berlin, könne jemals die 300.000 Euro an die Kreditgeber zurückzahlen. Wie und womit? Die Mitglieder des DJV in Nordrhein-Westfalen werden sicher bald interessiert nachfragen, ob in den Büchern etwas von "verlorenen Darlehen" stehe oder ob man schon die fällige Schenkungssteuer von fast 30 Prozent an das zuständige Finanzamt abgeführt habe.

Ist der VBJ also überschuldet? Ja, laut der Definition von Liquidation und Insolvenz:
"Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Bei der Bewertung des Vermögens des Schuldners ist jedoch die Fortführung des Unternehmens zugrunde zu legen, wenn diese nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist.

Was muss ein Vereinsvorstand in einem solchen Fall tun, wenn er nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen will? Zur Eröffnung des Insolvensverfahrens heißt es:
"Ist Überschuldung eingetreten, hat der Vereinsvorstand die Pflicht, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen (§ 42 Abs. 2 BGB). Überschuldung und damit die Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrags besteht, wenn die Aktivposten die Passivposten nicht mehr decken, wenn die Verbindlichkeiten also aus dem vorhandenen Vermögen nicht mehr getilgt werden können (vgl. z. B. OLG Köln NJW-RR 1998 S. 686)." Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil (IX ZR 123/04) die Grenze für eine Zahlungsunfahigkeit festgelegt - wenn die liquiden Mittel nicht mehr zehn Prozent der Gesamtverbindlichkeiten decken. Der VBJ ist also nicht zahlungsunfähig, sondern nur überschuldet.

Das ändert aber nichts an der Katastrophe. In einem Forum zu Fragen des Vereinsrechts heißt es:
"Und ein verspätetes Insolvenzverfahren alleine führt auch nur dann zur Haftung des Vorstandes (nicht der anderen Mitglieder), wenn diesem Verschulden (Vorsatz / Fahrlässigkeit) zur Last fällt (§ 42 II BGB)." Fahrlässig, ja, das trifft zu. Man hätte es vorher wissen können. Wörtlich heißt es: "Der Vorstand hat im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Wird die Stellung des Antrags verzögert, so sind die Vorstandsmitglieder, denen ein Verschulden zur Last fällt, den Gläubigern für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich; sie haften als Gesamtschuldner." Sehr hübsch auch der Passus: "Geraten mehrere Vorstandsmitglieder in die Haftung, können die Gläubiger wahlweise gegen Einzelne oder alle vorgehen."
Pleite
Dummheit und Stolz wachsen bekanntlich auf einem Holz. Niemand wird aus den oben aufgeführten Fakten lernen und irgendwelche Schlüsse ziehen - ich kenne meine Pappenheimer. Der Tagesspiegel vom 21.11.2004 zitierte Gerhard Kothy, den Vorsitzenden des VBJ:
"Forderungen nach einer Vereinigung erteilte er eine Absage: 'Versöhnung kommt nicht in Frage.'" Tja, lieber Vorsitzender, das mag ja sein. Aber dann solltest Du für die Vorständler im VBJ die Parole ausgeben: Rücklagen bilden - und zwar ganz privat!

Und für die Kolleginnen und Kollegen, die aus anderen Landesverbänden nach Berlin ziehen, muss es heißen: In den DJV Berlin eintreten - dann seid ihr garantiert auch noch in einem Jahr im DJV.

[ Download des Artikels zum Ausdrucken, pdf-Datei, ca. 524 kb]
___________________________________________________
* Nachtrag 19.07.2006: Die obige Passage rief empörte Reaktionen hervor. Quod erat demonstrandum. Daher noch eine detaillierte Erläuterung:

1) Auf der Website des mit dem Bundesverband verfeindeten DJV Brandenburg steht: "Landgericht Berlin bejaht Schadensersatzansprüche gegen DJV-Bundesverband
Die Aufnahme von zwei weiteren Landesverbänden in Berlin und Brandenburg durch den Deutschen Journalisten-Verband (DJV) ist nach Auffassung des Landgerichts Berlin rechtswidrig. Im November vergangenen Jahres hatte der DJV-Verbandstag zwei neu gegründete Vereine in Berlin und Brandenburg als Landesverbände aufgenommen: Dagegen haben die in beiden Bundesländern bereits bestehenden Landesverbände - der DJV Berlin und der DJV-Brandenburg - geklagt.

Das Landgericht Berlin stellte nun fest (AZ: 16 O 714/04): Die Aufnahme der beiden neuen Vereine verstößt gegen die Satzung des DJV. Dennoch wird es in beiden Ländern zunächst weiterhin je zwei Landesverbände geben - denn die Aufnahme der neuen Vereine in den DJV-Bundesverband machte das Landgericht nicht rückgängig: Es meinte, die Aufnahme sei ein Vertrag, der gerichtlich nicht anfechtbar sei. Gegen diese Entscheidung werden die klagenden Landesverbände Berufung einlegen."

2) Der Tenor des Urteils findet sich auch auf jurion.de: "Kein Unterlassungsanspruch von Journalisten-Landesverbänden gegen Aufnahme neuer Landesverbände,LG Berlin, Urteil vom 05.07.2005, Az. 16 O 714/04

Die Aufnahme von zwei neuen Landesverbänden in den Deutschen Journalistenverband (DJV) ist wirksam. Es besteht kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch, da das UWG nicht zur Anwendung kommt. Der Aufnahme neuer Mitglieder in einen Verein liegt kein wirtschaftliches Gewinnstreben zu Grunde, sondern die Verwirklichung des Vereinszwecks. Es besteht keine Ungleichbehandlung zwischen Journalisten die Verbandsmitglieder und solchen die es nicht sind, da keine bessere Bezahlung ihrer Aufträge aus der Mitgliedschaft resultiert. Es ist auch nicht zu beanstanden, dass die Anfangsfinanzierung der neuen Landesverbände eine finanzielle Belastung der weiteren Landesverbände darstellt. (GG Art. 9 Abs. 1, GG Art. 101 Abs. 1 S. 2, GVG § 16, BGB § 21, UWG § 3, UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1)"

Der Bundesverband hat also alle relevanten Prozesse, den Ausschluss seines Berliner Landesverbands DJV Berlin betreffend, mit Pauken und Trompeten verloren. Das obige Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Bundesverband darf seine (neuen) Landesverbände zwar unterstützen, er dürfe aber keine Abwerbemaßnahmen zugunsten der neuen Vereine ergreifen, so das Landgericht Berlin.

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BURKS ONLINE 17.07.2006
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