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burks
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Anmeldungsdatum: 07.10.2002
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BeitragVerfasst am: 15.01.2006, 03:23 Antworten mit ZitatNach oben

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Immer noch: Tron
DeckblattIch hatte mich hier jüngst wieder einmal mit dem Fall "Tron" beschäftigt und dazu auf Telepolis und hier ("Schon wieder: Tron") jeweils einen Artikel veröffentlicht. Der Sturm im Wasserglas hat sich noch nicht gelegt. Deshalb muss hier noch nachgefasst werden.

Hal Faber hat heute in seiner Kolumne "Was war. Was wird." noch einmal über die Einstweilige Verfügung geschrieben, die das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg gegen Wikipedia erlassen hat. Dabei ging es um den Artikel "Tron (hacker) "und den Satz: "Tron was the nickname of Boris Floricic, a German hacker and phreaker who used that pseudonym out of respect for the character in the 1982 Disney film of the same name." Dort wird auch ein Artikel aus Wired verlinkt. Der Name soll jedoch nicht mehr genannt werden dürfen.

Hal Faber schreibt dazu, der CCC habe eine "schiefe Klarstellung" publiziert. Ja, Recht hat er. Dort steht der merkwürdige Satz:
"Die Mitglieder des Chaos Computer Club vertreten eine breite Vielfalt von Meinungen zu diesem Thema, was eine wie auch immer geartete Stellungnahme des Clubs dazu ausschliesst." Eine breite Vielfalt von Meinungen? Welche denn?

Wer einmal Google bemüht. kann sofort nachlesen, dass der CCC öffentlich nur eine Meinung zum Thema Tron vertreten hat - die Verschwörungstheorien seines Pressesprechers Andy Müller-Maguhn. Es hat sich seit Dezember 1998 nichts geändert - als Wired formulierte:
"the CCC's firm and publicly stated conviction that Tron was murdered".

Und dieser Herr beteiligt sich an vorderster Stelle an der Kampagne für Zensur und gegen Wikipedia! "Gut" für die corporate identity des Vereins! Das ist so, als sei der Pressesprecher der Grünen in seiner Freizeit bemüht, den Bau von Atomkraftwerken voranzutreiben - und die Grünen sich nicht in der Lage sähen, "aktiv zu werden".

Hal Faber schreibt weiter:
"Unter diesem Gesichtpunkt sind Drohungen mit dem Pressekodex wirklich hirnverbrannt und hirnverbrannter noch die Idee, den "Fall Telepolis" (die erst richtig Boris DeckblattFloricic schrieb und dann doch wieder abkürzte) vor den deutschen Presserat zu bringen, der sich mehrfach nicht für Online-Medien zuständig erklärt hat."

Der Berliner Rechtsanwalt Dennis Sevriens hat in seinem Blog die Rechtslage ausführlich gewürdigt:
"Über den Hacker Tron, mit bürgerlichen Namen Boris Floricic, ist in der Presse, sogar international, z.B. im The Observer viel, teilweise auf hohem journalistischem Niveau berichtet worden. Bereits vor seinem Tod wurde über den Menschen, der hinter Tron steckte, im kleinen (Fach-)Kreis berichtet. Personen der Zeitgeschichte, dazu kann das Computergenie Floricic m.E. gezählt werden, die unter Beachtung des Pressekodexes nach ihrem Tod in den Medien, insbesondere in Enzyklopädien, Nachschlagewerken oder ähnlichen lexikalischen Werken erwähnt werden, sind nicht in ihrem Ansehen beeinträchtigt."

Den wohlwollenden Leserinnen und geneigten Leserin sei auch eine E-Mail des Pressesprechers des CCC nicht vorenthalten, weil diese sehr hübsch die Mentalität von deutschen Internet-Blockwarten und Denunzianten zeigte, wenn es diese gäbe. Die Attitude spricht für sich selbst (Rechtschreibung im Original):

"Lieber Florian Rötzer,
das ich mich ebenso wie offenbar viele andere Telepolis-Leser wundere, daß ausgerechnet Buch-Autor Burkhard Schröder bei Telepolis den Platz bekommt, mitsamt seiner m.E. dürftigen Argumentation und schwer erträglichen Selbstdarstellung die Auseinandersetzung um die Nennung des Familiennamens von Tron (aka Boris F.) aufzugreifen, geht zwar schwer an die Grenzen des guten Geschmacks und auch der Toleranz gegenüber andersdenken, sei aber Telepolis im Rahmen der Pressefreiheit zugestanden. Ob sich Telepolis damit seinem gutem Ruf einen Gefallen tut, sei dahingestellt.

Unakzeptabel ist für mich jedoch der Umstand, daß Burkhard Schröder in seinem Artikel "Hacker leben nicht gefährlich" vom 10. Januar 2006, abrufbar unter der URL www.heise.de/tp/r4/artikel/21/21750/1.html einen eindeutigen Verstoss gegen Richtlinie 8.1 des deutschen Pressekodex unter dem Deckmantel von Telepolis begeht. Interessanterweise tut dies der Autor Burkhard Schröder auf seinen eigenen Seiten nicht.

Der Familienname des Boris F. ist auch nach seinem Ableben durch das Persönlichkeitsrecht geschützt, ein öffentliches Interesse mag es an dem Fall für sich geben, eine Veröffentlichung des Familiennamens ist hierdurch jedoch nicht gerechtfertigt. Dieser Argumentation hat sich auch das Amtsgericht Berlin Charlottenburg angeschlossen. Ich bedauere an dieser Stelle, erst nach offizieller Amtszustellung die Begründung der Einstweiligen Verfügung nach Absprache mit den Eltern veröffentlichen zu dürfen.

Unabhängig hiervon möchte ich jedoch den Herausgeber von Telepolis auf diesem Wege bitten, den Verstoss gegen den in diesem Zusammenhang sehr eindeutig formulierten Pressekodex umgehend abzustellen und den Namen im Artikel auf "Boris F." abzukürzen. Andernfalls sehe ich mich veranlasst, eine entsprechende Beschwerde beim Deutschen Presserat einzureichen, die sich nicht nur gegen den Autor Burkhard Schröder, sondern auch gegen Telepolis als verantwortliche Plattform richtet.

Um Mißverständnisse vorzubeugen, erlaube ich mir ergänzend darauf hinzuweisen, daß es bei dieser E-Mail um kein Schreiben des CCC handelt, und rechtliche Schritte gegen Burkhard Schröder in dieser Sache unabhängig vom Verhalten von Telepolis stehen. Da es sich hier ja um eine de fakto öffentliche Auseinandersetzung handelt, ist dieser Brief sowohl durch Telepolis als auch anderweitig zur Veröffentlichung freigegeben.

In der Anlage erlaube ich mir noch einen der m.e. entscheidenden Absätze aus dem Pressekodex des deutschen Presserates anzuhängen.
Mit freundlichen Grüßen,
Andy Müller-Maguhn

Aus dem Pressekodex des deutschen Presserates, 8.1 (1):
(1) Die Nennung der Namen und die Abbildung von Opfern und Tätern in der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (siehe auch Ziffer 13 des Pressekodex) sind in der Regel nicht gerechtfertigt. Immer ist zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abzuwägen. Sensationsbedürfnisse können ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht begründen."

Man könnte natürlich kleinlich einwenden, dass der Presserat für Online-Medien gar nicht zuständig ist. Aber darauf kommt es nicht an. Der Presserat ist ohnehin ein zahnloser Tiger, der ständig mit den Füßen getreten wird - the same procedere as every year - und der nach der bescheidenen Meinung des Verfassers ersatzlos abgewickelt gehört, da er keine Konventionalstrafen verhängen darf und sein Tun sich auf bloße Moraltheologie, ergo: heiße Luft beschränkt.
Wikipedia
Wir hatten es hier schon: Deutsch bleibt Deutsch, da helfen keine Pillen. Melden, durchführen, verbieten. Ha! Das wollen wird sehen, ob der Herr Zensor wie gewohnt nur wolkige Phrasen verbreitet oder die Cojones besitzt, einmal das zu tun, was er vollmundig anzukündigen pflegt. Man kann sich nur Lutz Donnerhacke anschließen, der während einer Diskussion auf Wikipedia auf Müller-Maguhns Statement: "Die Wahrheit im Fall Tron herauszufinden und zu dokumentieren ist - mit Verlaub - mein Anspruch und zwar seit 1998" lapidar antwortete: " Wir warten!"


Der CCC hat den Namen "Floricic" auf dem Deckblatt der Diplomarbeit [auch auf burks.de] im pdf-format verbreitet (vgl. Screenshot oben) und tut es heute noch. Ich habe von der betreffenden Website des CCC am 15.01. um 02.49 Uhr einen Screenshot gemacht (vgl. Mitte). Das wird die Anwälte von Wikipedia, wenn sie denn überhaupt tätig werden müssen, sicher interessieren. Der Screenshot unten zeigt die Diskussion auf Wikipedia zu diesem Thema (Ausriss).

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BURKS ONLINE 15.01.2006
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