POLITIK | | Aktuell | 04. Juni 2005 |
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PUBLIC RELATIONS DER SCHLAPPHÜTE NPD-Verbot, Klappe die 257steVon Burkhard Schröder |
Nehmen wir doch einfach die Reuters-Meldung: "Das Bundesamt für Verfassungsschutz verfügt nach Angaben seines Präsidenten Heinz Fromm über genügend Material, um die Verfassungsfeindlichkeit der rechtsextremen NPD in einem neuen Verbotsverfahren zu belegen." Zu den Grundsätzen des journalistischen Handwerks gehört es, Fakten und Meinungen zu trennen. Eine Pressemitteilung ist sowohl eine Meinung als auch Public Relations dessen, der sie verbreitet. So verhält es sich hier: Wir haben es mit einer fakten- und sinnfreien Werbemaßnahme der Schlapphüte zu tun, die im Sommerloch direkt neben die Stories diverser Ungeheuer in diversen Wasserlöchern gehört.
Eine Botschaft ist auf den ersten Blick nicht zu erkennen - die PR ist also auch noch schlecht gemacht. Es ist nämlich so, zum 284sten Mal: Verfassungsfeindlichkeit ist kein, ich wiederhole: kein Kriterium für ein Parteienverbot. Im Grundgesetz Artikel 21, Absatz 2, heißt es: "Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht." So weit alles klar?
Die Bundeszentrale für politische Bildung hat zum Thema Parteienverbot eine informative Website zusammengestellt. "Parteienverbote widersprechen dem Geist freiheitlicher Demokratie." Das kann man nicht oft genug sagen. Wenn überhaupt über ein Verbot diskutiert wird, dann nur, wenn die betreffende Partei ihre Verfassungsfeindlichkeit auf "aggressiv-kämpferische Weise" dokumentiert. Das juristisch zu beweisen, ist ein allzu weites Feld, zumal der Verfassungsschutz an seiner Praxis festhält, die NPD mit Spitzeln zu unterwandern. Sobald einer der Oberschlapphüte also wieder einmal das Wort Verbot in den Mund nimmt, sollte man ihm also den obigen Satz so um die Ohren wickeln, dass vorn nichts mehr herauskommt.
Da die deutschen Online-Medien bekanntlich mit dem Internet auf Kriegsfuß stehen und die Konkurrenz nicht verlinken, müssen die wohlwollende Leserin und der geneigte Leser sich ihre Informationen mehr oder minder mühsam selbst zusammenklauben. Das Bundesverfassungsgericht hat auch frühere Versuche, neonazistische Parteien zu verbieten, zurückgewiesen - das wird gern verschwiegen. Das Verbot etwa gegen die FAP war kein Parteienverbot, weil die obersten Richter der Organisation diesen Status absprachen. Deshalb reichte es bisher nur zu Vereins- bzw. Vereinigungsverboten, die juristisch weitaus leichter zu bewerkstelligen sind.
Rolf Gössner schribe damals über den Versuch, die NPD verbieten zu lassen: "Ein Parteiverbot als Mittel der Gefahrenabwehr ist eine Ultima-Ratio-Maßnahme. Das Bundesverfassungsgericht wird heute mit hoher Wahrscheinlichkeit anders, skrupulöser und liberaler, entscheiden als vor 45 Jahren in den Hoch-Zeiten des Kalten Kriegs. Sollte das Belastungsmaterial gegen die NPD für ein Verbot nicht ausreichen, erhielte die Partei quasi einen 'Persilschein', mit dem sich womöglich ihre Wahlchancen erhöhen würden; letztlich könnte das gesamte rechte Lager gestärkt aus dieser Affäre hervorgehen, was die gesellschaftliche und parlamentarische Ächtung erheblich erschweren würde.
Kommt es doch zu einem Verbot, so die begründete Prognose, würden die führenden Köpfe der NPD und etliche ihrer Mitglieder untertauchen, die Flucht in andere rechte Organisationen, die nicht verboten sind, antreten oder neue Gruppierungen bilden und dort ihr Unwesen weiter treiben. Die NPD ist ja in ihrer heutigen Funktion als tendenziell rechtsmilitantes Sammelbecken selbst das Resultat von früheren Organisationsverboten.
Die NPD hat das Personal jener verbotenen Organisationen, wie FAP, Nationale Front oder Deutscher Kameradschaftsbund, weitgehend aufgefangen, wie auch VerfassungsschützerInnen längst festgestellt haben. So betrachtet ist die NPD heutiger Prägung letztlich auch das Resultat staatlicher Eingriffe; sie ist ein staatlich mit geschaffenes Problem, das nun ebenfalls verboten werden soll."
Genau so ist es gekommen. Die NPD ist stärker als zuvor. Und weil es so schön ist, liebe LichterkettenträgerInnen: Der Kampf gegen Rechts mit Verboten ist endgültig gescheitert. Vergesst es einfach.
Ganz besonders dummdreist sind aber die aktuellen Sprechblasen der Schlapphüte: "Zugleich werbe die Partei immer stärker um Jugendliche. 'Das muss uns allen große Sorge bereiten', sagte Fromm." So ein Quatsch. Diese Meldung keinen wir seit mindestens 20 Jahren. Sorge sollte uns vielmehr bereiten, dass es auch noch nach dem 500sten Skandal um die Spitzel- Truppe immer noch unkritische Medien gibt, die die komische Behörde ernst nimmt und deren suggestive Public Relations abdruckt.
Ceterum censeo: Verfassungsschutz abwickeln! Und zwar ersatzlos.
Die Abbildungen zeigen einen Originalbericht des Verfassungsschutzspitzels "Rehbein" alias Michael Wobbe über die Nationalistische Front, abgedruckt in "Der V-Mann".
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