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burks
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Anmeldungsdatum: 07.10.2002
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BeitragVerfasst am: 20.04.2005, 00:44 Antworten mit ZitatNach oben





MEDIEN
Aktuell19. April 2005
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DAS BILD DES TAGES
Ehemaliger Checkpoint Charly, Berlin, ©Burks
SPIGGEL.DE-DOSSIER: QUO VADIS DJV BERLIN?
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[Dossier 2] - Der Fall Boehncke (Hans-Werner Conen, 13.12.2004)
[Dossier 3] - Tatort DJV Berlin (Burkhard Schröder, 15.12.2004)
[Dossier 4] - Presseball - die rechte Idee? (Burkhard Schröder, 19.12.2004)
SPIGGEL.DE-DOSSIER: DJV IN DER KRISE
Teil 1: "Hyperventilierende Freizeit-Stalinisten" (Hans-Werner Conen, 26.06.2004)
Teil 2: "Fremdwort Solidarität" (Burkhard Schröder, 27.06.2004)
Teil 3: "Der moderne Herrenmensch liebt Versager" (Hans-Werner Conen, 13.07.2004)
Teil 4: "Kindergarten für Erwachsene" (Jörg Wachsmuth, 14.07.2004)
Teil 5: "Hornberger Schießen, reloaded" (Burkhard Schröder, 21.07.2004)
Teil 6: "Die wichtigsten Fragen und Antworten" (Burkhard Schröder, 01.08.2004)
Teil 7: "Unaufhaltsamer Aufstieg zum Arbeiterführer" (Hans-Werner Conen, 02.08.2004)
Teil 8: "Verein Berliner Journalisten auf der Siegerstraße" (Hans-Werner Conen, 07.08.2004)
Teil 9: "Ein trügerischer Friede" (Burkhard Schröder, 08.09.2004)
Teil 10: "Im Osten nichts Neues" (Ein Frontbericht von Hans-Werner Conen, 20.09.2004)
Teil 11: "Die Welt als Wille und Vorstellung" (Burkhard Schröder, 04.10.2004)
Teil 12: "Das Wünschen und Wollen und die Wirklichkeit" (Burkhard Schröder, 05.10.2004)
Teil 13: "Der DJV hadert mit Berliner Richtern" (Wolfgang Kiesel, 06.10.2004)
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Teil 16: "Häufig nicht gestellte Fragen" (Burkhard Schröder, 03.11.2004)
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Teil 18: "Der DJV aus seuchenpolitischer Sicht" (Burkhard Schröder, 05.11.2004)
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DEUTSCHER JOURNALISTEN-VERBAND IN DER KRISE 23

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat auf seinem Verbandstag am 09.11.2004 die beiden Vereine "Berliner Journalisten" und Brandenburger Journalisten-Verband e.V. in den DJV aufgenommen - zusätzlich zu den schon existierenden Landesverbänden DJV Berlin und DJB Brandenburg. Auf burks.de/ spiggel.de erscheinen zu diesem Thema in loser Folge Artikel mit konträren Positionen, wie gewohnt, nicht nur für Mitglieder des DJV mit verbandspolitischem Tunnelblick. Thema heute: Hauen und Stechen im bayerischen Landesverband (BVJ).

Eine Frage der Ehre?

von Burkhard Schröder

EhrengerichtDie Menschheit lernt nicht aus der Geschichte. Verbands- und Vereinsfunktionäre noch viel weniger. Und wenn man sie warnt, das Dumme zu tun, weil das böse enden werde, dann tun sie es erst recht. Der Autor dieser unmaßgeblichen und gewohnt konzilianten Hetzschrift (ein Oxymoron, jawohl!) warnt hiermit vor einem juristischen Blutbad. Und ist der Begriffsstutzigkeit und Belehrungsresistenz der Angesprochenen stets eingedenk. Wehe, wehe, wenn ich auf das Ende sehe!

Der Bayerische Journalistenverband (BJV) will den Kollegen Klaus Minhardt, den Vorsitzenden der Fachgruppe Online, ausschließen. Das wird mit einer gewaltigen Klatsche enden. Wer lesen kann, der lese: der Autor dieser Zeilen ist schon vier Mal aus dem DJV ausgeschlossen worden, und jedes Mal haben die Richter des Landgerichts Berlin müde gelächelt und das Schrifttum der aufgeregten Verbandsfunktionäre, die dieses und jenes "verbandschädigende Verhalten" vermuteten, in kleine Fetzen zerrissen, auf denselbigen zornig herumgetrampelt und die traurigen Reste in die nächste Tonne getreten. Man muss hiesigerseits daher mit einer kleinen Rechtsbelehrung und den berühmt-berüchtigten Hyperlinks aushelfen.

Was ist geschehen? Da das Internet für Verbandsfunktionäre als Teufelswerk gilt, hier nur für Eingeweihte mit technischem Geheimwissen: es gibt ein Blog. Das nennt sich Recherchegruppe Bayern. Dort können JournalistInnen, die mit den Funktionären im DJV Bayern (der eigensinnig BJV heißt) schon immer eine Rechnung offen hatten, seit einigen Tagen nach Herzenslust herumpöbeln oder auch höflich mahnen, der Verein möge sich mehr für das Gute, Schöne und Wahre einsetzen.

Bei Klaus Minhardt trudelte jüngst eine elektronische Postkarte ein. Natürlich beherrscht man weder im DJV noch im BJV die hohe und gleichzeitig recht einfache Kunst, digital verschlossene Briefe zu versenden. Warum nicht? Das weiß niemand, und deshalb haben die Mails zorniger Funktionäre an unbotmäßige Mitglieder des jeweiligen Berufsverbands auch keinerlei juristische Relevanz. Aus purer Gutmütig- und Menschenfreundlichkeit widmen wir uns dennoch dem Universum, in dem diejenigen leben, die sich heuchelnd für Meinungsfreiheit einsetzen und eben dasselbe selbst mit Füßen treten.

"Sehr geehrter Herr Kollege Minhardt, als Vorsitzender des BJV-Ehrenrats ist mir ein schriftlicher Antrag zugegangen, der Ehrenrat möge Sie wegen verbandsschädigenden Verhaltens gemäß § 7 Abs. 1 Zf. 5 der Satzung aus dem Bayerischen Journalisten-Verband e.V. ausschließen. Begründet wird dieser Antrag mit der Tatsache, dass Sie auf den Webseiten www.pressbox.at und www.bjv.blogspot.com Unwahrheiten zu Lasten des BJV sowie Beleidigungen gegenüber dem Vorstand und weiteren Verbandsmitgliedern verbreiten."

Die geneigte Stammleserin und der wohlwollende Stammleser werden vermutlich ganz cool bleiben und medienkompetent rufen: gib mir einen URL - oder gar ganz viele! Schauen wir uns die Satzung des BJV an, der einen Streitfall wie diesen ungeachtet der wahren Lügen, unzutreffenden Unwahrheitheiten und anderen dialektisch-logischen Grenzfällen regeln soll.
Ehrengericht
In §7, Abs. 5 heißt es, die Mitgliedschaft ende
"durch Ausschluß wegen unehrenhafter Handlung, unkollegialen Verhaltens oder Verletzung des Verbandsinteresses (vgl. § 16)." Der interessierte Laie scrollt weiter zum so genannten "Ehrenrat": "Der Ehrenrat überprüft auf schriftlichen Antrag eines Mitglieds oder des Vorstandes Vorgänge, die geeignet sein können, den Ausschluß eines Mitglieds (§ 7 Abs. 1 Ziff. 5) nach sich zu ziehen. [...] Der Ehrenrat muß in jedem Fall Antragsteller und Antragsgegner hören." Das darf er natürlich tun. Für Fragen der Ehre ist der Ehrenrat, wie der Name schon sagt, zuständig. Aber geht es darum? Mitnichten.

Das Vereinsrecht regelt den Fall ohnehin recht eindeutig:
"Bei Vereinen mit Monopolstellung muß der Ausschluss zudem durch sachliche Gründe gerechtfertigt sein (BGH NJW 1988 S. 552; 1997 S. 3368, 3370). Die Gerichte überprüfen nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1984 S. 918) im Rahmen der Beweisanträge der Parteien zudem auch die Tatsachenermittlung im vereinsrechtlichen Ausschlussverfahren, also ob z. B. die Umstände, aus denen ein Verstoß gegen die Interessen des Vereins hergeleitet wird, richtig ermittelt sind. Im Ergebnis findet insoweit also eine volle Überprüfung statt (BGH NJW 1993 S. 43)."

Sind wir also auf dem richtigen Dampfer? Der BJV ist Teil der Journalisten-Gewerkschaft DJV, insoweit hat er eine Monopolstellung. Sachliche Gründe gibt es nicht: der BJV müsste nachweisen, dass Klaus Minhardt, wenn man ihm überhaupt die "Lügen" nachweisen könnte, dem Verband einen Schaden zugefügt hätte. Seit den siebziger Jahren sind alle, ausnahmslos alle Ausschlüsse aus Gewerkschaften von den Gerichten kassiert und für nichtig erklärt worden, falls die Betreffenden sich juristisch zur Wehr setzten. Ausnahme: wenn Gewerkschaftler gegen ihren eigenen Verband auf anderen Listen kandidiert haben. Das ist bei Minhardt natürlich nicht der Fall.

Eine schriftliche Stellungnahme des Mitglieds reicht aus - aber wie sollte der Kollege Klaus Minhardt Stellung nehmen? Man hat auch versäumt, ihn darüber aufzuklären, um welche "Unwahrheiten" und "Beleidigungen" es sich genau handelt. Ein Richter würde vermutlich einen Lachanfall bekommen, läse er die zitierte E-Mail. Und soll Minhardt für die Postings anderer den Kopf hinhalten? Das wäre eine sehr kühne Interpretation dessen, was Journalisten gemeinhin unter Meinungsfreiheit verstehen. Ein Blog ist zudem kein Presseerzeugnis.

Studieren wir weiter das Vereinsrecht:
"Die Satzung muß Bedingungen, die automatisch zum Ausschluss eines Mitglieds führen sollen, klar (und auch für Nichtjuristen) nachvollziehbar regeln. Ausreichend ist, dass sich solche Bedingungen zwingend aus einer objektiven Auslegung der Satzung ergeben, subjektive Vorstellungen von Vereinsorganen können zur Auslegung nicht herangezogen werden (LG Braunschweig MDR 1995 S. 754 [für eine Regelung der "automatischen" Beendigung der Mitgliedschaft durch Aufgabe der Grundsätze . . ."]). In der Regel setzt der Ausschluss ein schuldhaftes Verhalten des Mitglieds voraus. [...] Der Ausschluss kann also nicht allein damit begründet werden, dass Angehörige des Mitglieds in erheblichem Umfang gegen die Vereinsordnung verstoßen haben."

Man nimmt interessiert zur Kenntnis, dass das Impressum des BJV die hübsche und neue Passage enthält:
"Hinweis: Von den E-Mails, die an die BJV-E-Mail-Adressen der Fachgruppen und Bezirksverbände geschickt werden, erhält die Geschäftsstelle zur Kenntnisnahme und Archivierung eine Kopie." Offenbar will man damit die Vorwürfe, das Postgeheimnis verletzt zu haben, entkräften. Das dürfte bei Juristen höchstens Kopfschütteln hervorrufen, zumal es sich offenbar um eine Rechtfertigung a posteriori und aus schlechtem Gewissen handelt. Auch der juristisch irrelevante "Haftungsauschluss" zeugt nicht unbedingt für Sachverstand. Quod erat demonstrandum. Oder auch: Avanti Dilettanti.

Was lehrt uns das? Man kann sein gesamtes Vermögen getrost darauf verwetten, dass der BJV vor Gericht scheitern wird, falls es zu einem Rechtsstreit käme. Aber das nehmen Verbandsfunktionäre, die in den siebziger Jahren oder gar früher politisch sozialisiert worden sind, somit eine gutsherrliche Attitude pflegen, in Kauf. Le Verein, c'est mois. Wo kämen wir denn hin. Man spekuliert darauf, dass diejenigen, denen ein so genannten Ehrengericht "droht", genervt den Bettel hinwerfen. Wie der Kollege Werner Nieke, der aus dem BJV schon ausgetreten ist, bevor man ihm eine verbandsinterne Imitation eines Justizorgans auf den Hals hetzen konnte. Man stellt sich Journalisten vor, die sich huldvoll mit "Euer Ehren" anreden lassen und feierlich "Urteile" verkünden. Fehlen nur noch die roten Roben. Und der Griff nach dem Fallbeil - auf die Frage beim "Heiteren journalistischen Beruferaten" nach der typischen Handbewegung. "Ich bin Richter beim Ehrengericht einer Gewerkschaft." Falsche Meinungen werden durch einstweilige Köpfungen geahndet.
Ehrengericht
Die naive Leserin und der unbedarfte Leser werden vermutlich verwirrt innehalten. Hier handelt sich sich um einen internen Streit innerhalb eines Berufsverbands von Journalisten?! Sollte man nicht annehmen, dass dieser mit adäquaten Mitteln ausgetragen wird - publizistisch, mit scharfen Worten und Widerworten, Sottisen, Glossen, bissigen Kommentaren, ironischen Bemerkungen, im heftigen Streit der Meinungen? Und hat der BJV mit einem Sterbenswörtchen auf die Vorwürfe entgegnet? Offenbar nicht. Das Sein bestimmt das Bewusstsein, und Verbandsfunktionäre scheinen schon wenige Sekunden nach ihrer Inthronisierung alle Tugenden des journalistischen Handwerks zu vergessen. Oder sie waren seit jeher zu dämlich dazu.

Man könnte das Thema daher auch mit drei Worten skizzieren: So ein Schmarrn.

Abbildungen: Journalisten vor den Ehrengerichten ihrer Gewerkschaften.
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BURKS ONLINE 19.04.2005
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