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burks
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Anmeldungsdatum: 07.10.2002
Beiträge: 6757
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BeitragVerfasst am: 02.01.2005, 02:46 Antworten mit ZitatNach oben



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Elektronische Postkarten ab sofort verboten

Von Burkhard Schröder


KrimiWer es noch nicht weiß: ab dem 1. Januar ist eine Frist abgelaufen. Alle Provider mussten bis zum Jahresende ermöglichen, dass E-Mails vom Staat in Echtzeit abgehört werden. Das interessiert offenbar niemanden. Nur das investigativste aller Nachrichtenmagazine brachte einen Artikel, der aber weitgehend unbeachtet blieb.

Das Big-Brother-Gesetz gibt es schon länger, es heißt im allerschönsten Beamtensprech (möglichst viele Worte, die mit -ung enden): Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV). Die Langfassung: Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation. Das kann man in keiner Zeitung abdrucken, die Zeilen sind zu schmal - und wenn man das Wortungetüm trennt, verstehen alle nur Bahnhof. Wer so die deutsche Sprache verhunzt, gehört öffentlich ausgepeitscht.

Der Inhalt ist ähnlich katastrophal. Zuerst die gute Nachricht: E-Mails werden im Vergleich zu Telefonen nur sehr wenig belauscht. Das liegt aber auch daran, dass Deutschland ein Internet-Entwicklungsland ist (wg. Zensur, Jugend"schutz", Leitkultur). Die meisten Kriminellen sind nicht nur kriminell, sondern auch doof und telefonieren, während die Obrigkeit in der Leitung hängt. Aber gerade weil noch (!) wenige Mails in Kopie bei staatlichen Behörden landen, versteht niemand, warum die Provider auf eigene Kosten die Technik, um ihre Nutzer zu überwachen, selbst anschaffen und bezahlen müssen. Das wäre so, als müsste in jeder Post ein Kopiergerät und eine Hilfskraft bereitstehen, um notfalls jeden Brief zu öffnen und zu kopieren. Die schlechte Nachricht ist also das Prinzip: man merkt die Absicht und ist verstimmt.

Damit man mir's glaubt, hier drei Zitate. Auf telecom.de heisst es: "Angeordnete Überwachungsmaßnahmen sollen grundsätzlich in den Zugangsnetzen auf Basis der dort verwendeten Kennungen umgesetzt werden, so dass die Internet-Provider - bis auf die Fälle angeordneter Überwachungen von E-Mails - durch die TKÜV von der gesetzlichen Verpflichtung freigestellt werden, entsprechende Vorkehrungen zu treffen." auf der Website des Datenschutzbeauftragten in Berlin steht das unlesbare Gesetz im Volltext: "Dem Verpflichteten werden hierzu von der berechtigten Stelle für jede zu überwachende Kennung die Anschlüsse benannt, an die die Kopie der zu überwachenden Telekommunikation zu übermitteln ist und die so gestaltet sind, dass die Kopien mehrerer gleichzeitig stattfindender zu überwachender Telekommunikationen entgegengenommen werden können."Und - über die Pflichten der Provider: "Der Verpflichtete darf Informationen über die Art und Weise, wie Überwachungsmaßnahmen in seiner Telekommunikationsanlage durchgeführt werden, Unbefugten nicht zugänglich machen."

Wer also potenziell abhört, darf es nicht verraten. Die AOL-DAUs dürfen ohnehin nicht mitreden: amerikanische Firmen wissen gar nicht, wie man Datenschutz buchstabiert. GMX-, YAHOO- und andere Freemailer-DAUs wissen jetzt, was sie erwartet. Wenn ein Geheimdienst dort nur mti der Wimper zuckt, werden allen NutzerInnen zwangsweise die Unterhosen heruntergelassen.
Krimi
Nun es ist kinderleicht, sich gegen das flächendeckende Abhören zu schützen: man muss nur seine Mails verschlüsseln. die medienkompetenten und wohlwollenden Leserinnen und geneigten Leser dieses kleinen familien-, frauen und kryptografiefreundlichen Forums werden das wissen. Aber die anderen - die DAUs - sind zu dämlich dazu - oder aus Prinzip belehrungsresistent, wenn es sich um Journalisten handelt (Ausnahmen bestätigen die Regel.) Ein DAU hieße ja nicht DAU, wenn er kein DAU wäre. Da helfen keine Pillen.



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